Rechtsbehelfsbelehrung, § 58 VwGO Flashcards

(6 cards)

1
Q

Welche Informationen muss die Rechtsbehelfsbelehrung enthalten?

A
  1. Art des zu erhebenden Rechtsbehelfs
  2. Gericht
  3. Sitz des Gerichts
  4. Frist
  5. Informationen zur Form der Klage
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2
Q

Was versteht man unter Informationen zur Form der Klage?

A

Darunter wird der Hinweis auf die schriftliche oder zur Niederschrift Überbringung der Klage verstanden.

> Die Einlegung des Behelfs muss schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen.

Falsch wäre es, wenn nur eins von beidem angegeben wird!

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3
Q

Wenn die Behörde mehr als Nötig in die Belehrung schreibt, was muss bei den Zusätzen dann zu beachten sein?

A

Dass diese nicht irreführend sind

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4
Q

Was ist ein Beispiel für einen irreführenden Zusatz?

Warum ist es falsch?

A

Der Zusatz, dass die Klage im Verwaltungsrecht zwingend mit einem bestimmten Klageantrag gestellt werden muss

Antragsvorschrift ist lediglich eine Soll-Vorschrift, 82 I 2 VwGO u. Gericht muss Klage des Klägers entsprechend auslegen.

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5
Q

Wann ist eine Belehrung insbesondere unrichtig erteilt?

A

Wenn ein Verstoß gegen den Mindestinhalt aus 58 I VwGO vorliegt

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6
Q

Ist es “irreführend”, wenn in der Belehrung steht, dass die Klage gegen die “beklagte Behörde” gerichtet werden muss?

A

Grds. ist es nicht erforderlich, da es nicht in 81 oder 82 VwGO steht. Jedoch führt eine Klageerhebung gegen den falschen Klagegegner nicht zur Abweisung der Klage und hemmt den Betroffenen auch nicht darin, Rechtsschutz zu suchen, sodass es zwar irreführend, aber nicht beachtenswert ist.

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