Verwaltungsrecht AT Flashcards

(230 cards)

1
Q

Ist die FFK statthaft, wenn vor Erhebung der Verpflichtungsklage Ereignisse eintreten, die den Erlass eines begünstigende VA unmöglich/ sinnlos machen?

A

hM: Ja, es ist durch eine doppelte Analogie des § 113 I 4 VwGO möglich.

mM: Keine Anwendbarkeit des 113 I 4 VwGO analog auf vorher erledigte Verpflichtungsklagen möglich

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2
Q

Kann der § 113 I 4 analog bei einer Verpflichtungsklage angewandt werden?

A

Ja, eine analoge Anwendung ist auch möglich, wenn ursprünglich eine Verpflichtungsklage gewollt war.
Das liegt daran, das es
a) aus der Sicht des Betroffenen keinen Unterschied macht, ob Regelungswirkung von einem belastenden VA oder von Verdagung eines begehrten begünstigenden VA ausgeht
b) bei den Zulässigkeitsvoraussetzungen der AK & FK kaum bis keine Unterschiede gibt
c) Sinn bzgl. des effektiven Rechtsschutzes macht.

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3
Q

Kann eine FFK gem. § 113 I 4 erhoben werden, auch wenn sich die Sache vor Klageerhebung erledigt hat?

(Achtung Meinungsstreit? Chrissy muss prüfen!!!)

A

Grds. ist die FFK dem Wortlaut des § 113 I 4 nach nur auf den Fall der Erledigung eines angefochtenen VAs anwendbar und nicht auf die vorherige Erledigung des VA.

Aber:
1. Planwidrige Regelungslücke > Kann aus Sicht des Betroffenen keinen Sinn machen, ob die Regelungswirkung von einem belastenden VA ausgeht oder von der Versagung von einem
2. Interessenabwägung > Es macht aus der Sicht des Betroffenen keinen Unterschied zu welchem Zeitpunkt die Erledigung eintritt, da dies von Umständen außerhalb seiner Einflusssphäre abhängt

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4
Q

Welche Fallgruppen sind im Rahmen des Fortsetzungsfeststellungsinteresses bekannt?

A
  1. Wiederholungsgefahr
  2. Rehabilitationsinteresse
  3. Interesse am Amtshaftungsprozess/ Präjudizinteresse (nur bei Erledigung nach Klageerhebung und ein zivilrechtlicher SEA in Frage kommt)
  4. Besonders schwerwiegende Beeinträchtigung einer wesentlichen Grundrechtsposition, die sich typischerweise kurzfristig erledigt
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5
Q

Welcher Rechtsweg ist zu wählen, wenn man einen Immissionsabwehranspruch geltend macht?

A

Entweder Privatrecht oder Öffentliches Recht. Welches Gebiet hängt davon ab, ob die Immission auf einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen SV beruht.

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6
Q

Woraus lässt sich der öffentlich-rechtliche Immissionsabwehranspruch dogmatisch herleiten und was ist er grundsätzlich?

A
  1. M1: Abstellen auf §§ 22 ff. BImSchG
  2. M2: Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG; Abwehrfunktion der Grundrecht
  3. M3: §§ 1004, 906 BGB analog
    Letztendes aber alle egal und nur einmal schnell darstellen, da der Anspruch grundsätzlich allgemein anerkannt ist.
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7
Q

Was sind die Voraussetzungen des ÖR-Immissionsabwehranspruchs?

A
  1. Öffentlich-rechtliche Immission
  2. Unzumutbare Belästigung des Klägers
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8
Q

Was fließt in die Abwägung für die Bestimmung der Zumutbarkeit der Immission ein?

A
  1. Bedeutung der emittierenden öffentlichen Einrichtung
  2. Erheblichkeit der Immission
  3. Herkömmlichkeit
  4. Sozialadäquanz
  5. Allgemeine Akzeptanz der jeweiligen Immissionsquelle
  6. Gesundheit/ Wohlbefinden
  7. Örtliche Verhältnisse
  8. Ggf. Hinnahme von bloß kurzfristigen Überschreitungen bestimter Immissionswerte
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9
Q

Wann findet der § 74 VwGO analog bei der FFK keine Anwendung?

A

Bei einer Klageerhebung, wenn sich das klägerische Begehren bereits vor dieser erledigt hat.

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10
Q

Was ist die FFK, wenn die Erledigung des Begehrens erst nach Ablauf von Widerspruchs- und Klagefristen eintritt und der Kläger es versäumt hatte fristgerecht den Rechtsbehelf einzulegen?

A

Sie ist dann nach einhelliger Ansicht unzulässig, weil der Kläger sonst die Fristen für die AK und VK umgehen könnte.

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11
Q

Wann wird ein Rehabilitationsinteresse angenommen?

A

Insbesondere bei staatlichen Handlungen mit diskriminierendem Charakter.

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12
Q

Wann ist eine Präjudizwirkung für einen späteren Amtshaftungsanspruch anzunehmen?

A

Wenn der angekündigte Amthaftungsanspruch nicht von vornherein aussichtslos ist.

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13
Q

Wann ist eine Wiederholungsgefahr zu bejahen?

A

Wenn mit der Versagung eines begehrten VA in einer vergleichbaren Situation mit entsprechenden Erwägungen zu rechnen ist und die angestrebte gerichtliche Klärung als Richtschnur für künftiges vehördliches Verhalten herangezogen werden kann.

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14
Q

Was ist bei der ordnungsgemäßen Klageerhebung zu beachten, wenn die Klage durch einen RA erhoben wird?

A

Das die Klage nicht in Schriftform nach § 81 I 1 VwGO zu erheben ist, sondern als elektronisches Dokument via beA nach §§ 55d S. 1, 554 VwGO ans Gericht zu übermitteln ist.

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15
Q

Kann die Verletzung von Zuständigkeitsmängeln gem. § 45 VwVfG geheilt werden?

A

Nein, da die Norm dem Wortlaut nach nur Verfahrens- und Formfehler betrifft.

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16
Q

Was für eine Rechtsnatur hat die TA-Lärm? Bzw. kann die TA-Lärm Bindungswirkung entfalten?

A

Nach alter Rspr. nein; Nach neuer Rspr. allerdings schon, sie wird als “normenkokretisierende Verwaltungsvorschrift” mit Bindungswirkung für den Richter angesehen.

Und das gilt, auch wenn die TA grds. die Rechtqualität einer Verwaltungsvorschrift hat und es damit eigentlich an der Außenwirkung mangelt.

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17
Q

Wie geht man am besten mit “unbestimmten Rechtsbegriffen” um?

A
  1. Zunächst muss der Begriff konkretisiert werden, damit unter diesen subsumiert werden kann
    a) Wichtig für die Konkretisierung:
    - Systematische Auslegung > In Gesetzen nachschauen ob der Begriff wohlmöglich woanders definiert/ konkretisiert wird
    - Wenn nein: Auf auswendig gelernte Definitionen zurückgreifen
    - Wenn Anwendungsnorm gefunden, IMMER ca. §§ 10 vorher und nachher mitdurchlesen!
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18
Q

Was ist unter der Kehrseitentheorie zu verstehen?

A

Wenn eine Ablehnung durch einen VA erfolgt ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Zustimmung auch durch VA erfolgt ist und andersherum.

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19
Q

Wie ist die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage zu prüfen?

A
  1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
  2. Klageart § 42 I Alt.1 VwGO
    a) Belastender
    b) Verwaltungsakt im Sinne von § 35
    S.1 VwVfG
  3. Klagebefugnis § 42 II VwGO
    (Adressatentheorie)
  4. Vorverfahren § 68 I VwGO
  5. Klagefrist § 74 I S.1,2 VwGO
  6. Beklagter § 78 VwGO
  7. Allgemeine
    Sachentscheidungsvoraussetzungen
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20
Q

Wie ist die Begründetheit der Anfechtungsklage zu prüfen?

A
  1. Ermächtigungsgrundlage
  2. Formelle Rechtmäßigkeit (Zuständigkeit/
    Verfahren/ Form)
  3. Materielle Rechtmäßigkeit
    a) Tatbestandsvoraussetzungen der
    Ermächtigungsgrundlage
    b) Rechtsfolge
  4. Rechtsgutsverletzung des Klägers
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21
Q

Wie lautet der Obersatz der Begründetheit bei einer Anfechtungsklage?

A

Die Klage ist begründet, soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt, § 113 I 1 VwGO.

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22
Q

Wie wird die Rechtmäßigkeit eines VA geprüft?

A

I. EGL/ AGL
1. (Falls nötig) Verfassungsmäßigkeit der EGL/ AGL
a) formelle Verfassungsmäßigkeit
b) materielle Verfassungsmäßigkeit
II. Formelle Rechtmäßigkeit der EGL/ AGL
1. Zuständigkeit
a) sachlich
b) örtlich
2. Verfahren, 9ff VwVfG u. insbs. 28, 39 VwVfG
3. Form

III. Materielle Rechtmäßigkeit der EGL/ AGL
1. Tatbestandsmerkmale der EGL/ AGL
2. Rechtsfolgen der EGL/ AGL

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23
Q

Woran erkennt man eine gebundene Rechtsfolge?

A

Am Wortlaut der EGL/ AGL, wenn in der Formulierung Worte wie “ist”/ “muss”/ “hat”/ “soll” auftreten und somit die Folgen vorgeben.

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24
Q

Wie hat man eine gebundene Rechtsfolge zu prüfen?

A
  1. Bestimmtheit, 37 I VwVfG
  2. Unmöglichkeit
  3. Verhältnismäßigkeit (restriktiv)
    a) Legitimer Zweck
    b) Legitimes Mittel
    c) Geeignetheit
    d) Erforderlichkeit
    e) Angemessenheit
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25
Woran erkennt man am Gesetzeswortlaut, dass eine Ermessensentscheidung die Rechtsfolge ist?
An Formulierungen im Text wie "kann"/ "darf"/ "ist befugt"
26
Wie prüft man, ob ein Ermessensfehler vorliegen könnte?
1. Ermessensnichtgebrauch 2. Ermessensüberschreitung 3. Ermessensfehlgebrauch
27
Wann liegt ein Beurteilungsspielraum bei unbestimmten Rechtsbegriffen vor?
Nur dann, wenn der Sachverhalt extrem atypisch gelagert ist, sodass die gerichtliche Kontrille der Natur der Sache nach bereits erschwert ist, und der Entscheidung der Verwaltung muss ein höheres Gewicht als sonst zukommen, weil eine besondere fachliche Kompetenz attestiert werden muss
28
Was sind anerkannte Fallgruppen, welche unter einem Beurteilungsspielraum stehen?
1. Prüfungen und prüfungsähnliche Entscheidungen (zB Habil.) 2. Wertende Entscheidungen pluralistisch besetzter, staatsunabhängiger Gremien 3. Einstellung und Beurteilung von Beamten 4. bestimmte Prognosen/ Risikobewertung im Umwelt- und Wirtschaftsrecht
29
Was sind die Fehlergruppen beim Beurteilungsspielraum? ## Footnote An die Gruppen beim Ermessensfehler denken ;)
1. Beurteilungsspielraum-Nichtgebrauch 2. Beurteilungsspielraum-Überschreitung 3. Beurteilungsspielraum-Fehlgebrauch
30
Wann liegt ein Beurteilungsspielraum-Nichtgebrauch vor?
Bei einem falschen Verständnis von einem Gesetzesbegriff
31
Wann liegt eine Beurteilungsspielraum-Überschreitung vor? Nenne Beispiele
Bsp. 1: Bei einem Verstoß ggn. Art. 3 I GG indem Prüflinge unterschiedlich behandelt werden oder unzumutbare oder ungeeignete Leistungsanforderungen gestellt werden Bsp. 2: Bei einem Verstoß ggn. Art. 12 I GG indem Allgemeine Bewertungsgrundsätze verkannt werden
32
Wie ist die Rechtsfolge bei einem Eintreten einer der Fälle hinsichtlich des Beurteilungsspielraumes zu werten?
Extrem eingeschränkt, da man auch Sicht des Gerichts wertet und die gerichtliche Kontrolle bei Beurteilunsspielraum eben sehr eingeschränkt ist.
33
Woran liegt ist, dass die gerichtliche Kontrolle bei Fehlern im Beurteilungsspielraum so eingeschränkt ist?
Daran, dass die Verwaltung entweder gegen den Willen des Gesetzesgebers Vollziehen muss oder weil das Gericht das sog. "Ermessen" der Verwaltung an dieser Stelle *nicht* ausüben darf.
34
Worauf/ Auf welche Normen beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle bei Fehlern der Verwaltung im Beurteilungsspielraum?
Gem. §§ 40, 114 VwGO auf die allgemein anerkannten allgemeinen Rechts- und Ermessensfehler
35
Sind Universitäten Behörden?
Nein, bei Universitäten handelt es sich um öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften
36
Wonach ist die statthafte Klageart zu ermitteln?
Nach dem Begehren des Klägers, 88 VwGO
37
Was muss der Kläger bei einer Anfechtungs-/ Verpflichtungsklage darlegen, um klagebefugt zu sein? Nach welcher Theorie wird gegangen?
Er muss geltend machen, also die Möglichkeit darlegen, dass er in seinen Rechten verletzt ist, 42 II VwGO. > Unter "Möglichkeitstheorie" bekannt
38
Kann sich aus öffentlich-rechtlichen Normen nach der Schutznormtheorie ein Anspruch des Anspruchstellers ergeben?
Ja, aber nur, wenn die Norm ausnahmsweise nicht nur der Allgemeinheit, sondern zumindest auch den Einzelnen schützt. Dies ist durch Auslegung zu ermitteln.
39
Wie wird eine Verpflichtungsklage genannt, wenn der Kläger eine Behörde dazu verpflichten will, einen Bescheid zu erlassen, der vorher versagt wurde?
Eine Versagungsgegenklage
40
Wie lautet der Obersatz einer Verpflichtungsklage in der Begründetheit?
Die Verpflichtungsklage ist gem. 113 V 1 VwGO begründet, soweit die Ablehnung des Verwaltungsaktes rechtswidrig, der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist und die Sache spruchreif ist. Die ist der Fall, wenn der Kläger einen Anspruch auf die neue Beurteilung des Verwaltungsaktes hat.
41
Was ist das Zitiergebot und welche Funktion hat es?
Das Zitiergebot ist das Gebot, den Rechtsanwender darüber aufzuklären, welche Grundrechte durch das Gesetz eingeschränkt werden. Es hat eine Warnstellungsfunktion für den Gesetzgeber und eine Klarstellungsfunktion für den Rechtsanwender.
42
Wann liegt Spruchreife vor?
Wenn das Gericht über den geltend gemachten Anspruch abschließend entscheiden kann.
43
Wann kann ein Gericht abschließend über einen geltend gemachten Anspruch entscheiden?
Wenn der Behörde kein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum bei ihrer Entscheidung zukommt oder ein Fall der Ermessensreduzierung auf Null vorliegt.
44
Wenn keine Spruchreife vorliegt, was kann das Gericht dann machen?
Es kann dann lediglich die Verpflichtung der Behörde aussprechen, den Kläger unter Rechtsauffassung des Geichts erneut zu bescheidem.
45
Wie nennt man das Urteil, wenn das Gericht die Verwaltung nur dazu verpflichten kann, den Kläger nach seiner Rechtsauffassung neu zu bescheiden?
Bescheidungsurteil
46
Wie verhält es sich mit Haupt- und Hilfanträgen im allgemeinen Verwaltungsrecht?
Grundsätzlich kennt das allgemeine Verwaltungsrecht keine Hilfsanträge. Jedoch muss das Gericht die Anträge des Klägers nach seinem Begehren auslegen, sodass Hilfsanträge mitbedacht werden, da sie das Begehren des Klägers erweitern/ einschränken.
47
Das Gericht darf Anträge des Klägers auslegen. Nur wo liegt die Grenze?
Im Begehren des Klägers. Das Gericht darf bei Auslegung der Anträge das Begehren des Klägers nicht überschreiten, da es sonst seine Bindung an das Klagebegehren überschreiten würde.
48
Wie ist die Prüfung aufzubauen, wenn nicht nach dem Erfolg der Klage, sondern zB nur nach der Rechtslage gefragt wird?
Wenn nach der Rechtslage gefragt wird, handelt es sich um eine rein materiell-rechtliche Frage ohne prozessuale Einschlagung. Trotzdem sollte man sich fragen, welche Klageart wohl in Betracht kommen würde. Liegt nämlich ein belastender VA vor, so wäre eine Anfechtungsklage zu prüfen und man müsste in der materiellen Rechtmäßigkeit feststellen, ob der VA rechtmäßig ist. Liegt ein begünstigender VA vor, oder soll ein begünstigender erreicht werden oder es soll schlicht-hoheitliches Handeln erreicht werden, so ist eine Leistungsklage gegeben. Dann muss geprüft werden, ob ein Anspruch besteht.
49
Was sind die Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeitsprüfung?
1. Legitimer Zweck 2. Legitimes Mittel 3. Geeignetheit 4. Erforderlichkeit 5. Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne)
50
Reicht es für die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs nach 40 I 1 VwGO aus, wenn die Rücknahme (bsp. Widerruf) eines VA in amtlicher Funktion geschieht?
Ja, wenn das zurückzunehmende Handeln auch in amtlicher Funktion getätigt wurde.
51
Wann ist eine Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art?
Wenn keine doppelte Verfassungsunmittelbarkeit vorliegt
52
Wann liegt eine doppelte Verfassungsunmittelbarkeit vor?
Wenn auf beiden Seiten des Streit unmittelbar am Verfassungsleben beteiligte Rechtsträger sich gegenüberstehen und über Rechte und Pflichten streiten, welche sich unmittelbar aus der Verfassung ergeben.
53
Wo ist die allgemeine Leistungsklage in der VwGO geregelt?
Nirgendwo ausdrücklich, wird allerdings in den 43 II, 111, 113 IV VwGO vorausgesetzt
54
Warum ist die allgemeine Leistungsklage geboten?
Aufgrund des Gebot des effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 IV GG.
55
Ist die Existenz der allgemeinen Leistungsklage allgemein anerkannt oder umstritten?
Allgemein anerkannt
56
Kann der 42 II VwGO analog auf die allgemeine Leistungsklage angewendet werden?
Ja, da er dazu bestimmt ist, Popularklagen zu vermeiden und diese wären auch in Form einer allgm. Leistungsklage möglich. Deswegen muss eine analoge Anwendung auf die allgm. Leistungsklage gegeben sein.
57
Ist es erforderlich ein Widerspruchsverfahren vor der Erhebung einer allgemeinen Leistungsklage zu erheben?
Nein, da ein Vorverfahren nur bei der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage vorausgesetzt wird
58
Ist 78 VwGO auf die allgm. Leistungsklage anwendbar (direkt o. analog)?
Nein, weder direkt noch analog. Liegt an seiner Stellung im Abschnitt über Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen.
59
Wenn 78 VwGO nicht auf die allgm. Leistungsklage anwendbar ist, nach was wird dann richtige Klagegegner ermittelt?
Nach dem Rechtsträgerprinzip, welches als allgemeiner Rechtsgrundsatz gilt.
60
Was besagt das Rechtsträgerprinzip?
Dass der Klagegegner der sachliche Streitgegner ist also derjenige Rechtsträger, gegen der sich der geltend gemachte Anspruch richtet.
61
Ist bei der allgm. Leistungsklage eine Frist einzuhalten?
Nein
62
Für eine allgm. Leistungsklage ist zwar keine Frist erforderlich, aber was kann sie im Einzelfall sein?
Verwirkt durch Zeitablauf
63
Das Rechtsschutzbedürfnis könnte nicht bestehen, wenn ein vorheriger Kontakt mit dem Gegner notwendig ist, ohne direkt Klage zu erheben. Ist dem tatsächlich so?
Nein. Zwar macht es aus anwaltlicher Sicht Sinn, zuerst direkten Kontakt mit der Behörde aufzunehmen. Macht man das nicht, verliert man allerdings nicht sein Rechtsschutzbedürfnis.
64
Kann sich ein rechtswidriger Zustand aufgrund einer fehlenden EGL bei einem Grundrechtseingriff ergeben?
Grds. schaffen Grundrechtseingriffe ohne ausreichende EGL prinzipiell einen rechtswidrigen Zustand.
65
Wenn es sich bei dem Grundrechtseingriff nur um eine Warnung und nicht um einen VA handelt, ist dann immer noch eine EGL erforderlich, oder entsteht auch schon durch eine Warnung ohne EGL ein rechtswidriger Zustand?
M1 (mM): Spezielle EGL für Warnungen oder jedes hoheitliches Handeln benötigt aufgrund des Vorbehalts des Gesetzes (20 III GG) M2 (hM): Ausnahmsweise Ermächtigung aus Aufgabenzuweisung Handelt es sich um eine Warnung oder eine Handlung, mit welcher der Staat bzw. die Regierung die ihr zugewiesenen Aufgaben im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit wegen aktueller, streitiger die Öffentlichkeit berührenden Fragen erfüllt, wie zB Staatsleitungsfunktion, und diese Warnung o. Handlung lediglich mittelbare Auswirkungen im Grundrechtsbereich hat, dann wird keine EGL benötigt. (+) Regierung ist sonst bis zum Tätigwerden des Gesetzgebers faktisch handlungsunfähig
66
Kann ein Dritter die Rechte von Betroffenen im Wege einer willkürlichen Prozessstandschaft im Verwaltungsrecht geltend machen?
Nein. Folgt aus 42 II, der das plausible Vortragen der Verletzung in eigenen Rechten verlangt.
67
Was ist der unterschied zwischen einer Prozessstandschaft und einer Vertretung während der Verhandlung?
Prozessstandschaft: Ein Dritter macht die Rechte des Betroffenen im eigenen Namen geltend Vertretung in der Verhandlung: Der Dritte mach die Rechte des Betroffenen in fremden Namen (also in dem des Betroffenen) geltend. Muss dafür allerdings entsprechend bevollmächtigt sein.
68
Was sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen der allgm. Leistungsklage?
1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 2. Statthafte Klageart a) Herleitung b) Klagebegehren 3. Klagebefugnis, 42 II VwGO analog 4. Richtiger Beklagter (Rechtsträgerprinzip) 5. Beteiligten- und Prozessfähigkeit 6. Allgm. Rechtsschutzbedürfnis
69
Was sind die Begründetheitssvoraussetzungen der allgm. Leistungsklage?
1. AGL 2. Voraussetzungen der AGL 3. Rechtsfolgen der AGL
70
Wie lautet der Obersatz für die Begründetheit bei der allgm. Leistungsklage?
Die Klage ist begrüdet, wenn der Kläger einen Anspruch auf die begehrte Handlung/ Duldung/ Unterlassung hat.
71
Welche Formen der allgm. Leistungsklage gibt es?
1. Vornahmeklage 2. Unterlassungsklage 3. vorbeugende Unterlassungsklage
72
Was bezweckt man mit einer Vornahmeklage?
Die Vornahme/ das Rückgängigmachen von Verwaltungshandeln
73
Was bezweckt man mit einer Unterlassungsklage?
Die Unterlassung der Wiederholung einer schon mal vorgenommenen Handlung
74
Was besagt die Adressatentheorie?
Nach der Adressatentheorie ist der Adressat eines belastenden Verwaltungsaktes zumindest in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) beeinträchtigt und damit stets klagebefugt.
75
Wann ist die Adressatentheorie nicht anwendbar?
1. Zur Begründung der Beschwerdebefugnis bei der Verfassungsbeschwerde 2. Zur Begründung der Klagebefugnis bei Verpflichtungsklagen 3. Zur Begründung der Klagebefugnis bei Anfechtung eines gegenüber einem anderen erlassenen Verwaltungsaktes 4. Bei Klagen von Gemeinden gegen Maßnahmen der Kommunalaufsicht
76
Warum ist die Adressatentheorie nicht auf die Beschwerdebefugnis der Verfassungsbeschwerde anwendbar?
Weil es dazu führen würde, dass praktisch jede Streitigkeit über die Auslegung einfachen Rechts vor das BVerfG gebracht werden könnte, wobei dieses eben **keine Superrevisionsinstanz ist**.
77
Warum ist die Adressatentheorie nicht auf die Klagebefugnis der Verpflichtungsklage anwendbar?
Die Ablehnung der angestrebten Begünstigung stellt noch keine Belastung dar.
78
Warum ist die Adressatentheorie nicht auf die Klagebefugnis bei Anfechtung eines gegenüber einem anderen erlassenen Verwaltungsaktes anwendbar?
Eine rechtswidrige Begünstigung stellt nicht automatisch eine Verletzug von Rechten Dritter dar.
79
Warum ist die Adressatentheorie nicht auf Klagen von Gemeinden gegen Maßnahmen der Kommunalaufsicht anwendbar?
Weil Gemeinden nicht Träger von Grundrechten sind.
80
Was führt zur Klagebefugnis bei der Verpflichtungsklage?
Wenn die AGL des Klägers nicht nur das Allgemein-, sondern auch das Individualinteresse schützt und der Kläger dem geschützten Personenkreis angehört.
81
Was besagt die Schutznormtheorie und für was ist sie relevant?
1. Eine Norm kommt als AGL in Betracht, wenn sie nicht nur das Interesse der Allgemeinheit schützt, sondern zumindest auch den Individualinteressen des Klägers dienen soll. 2. Sie ist für die Klagebefugnis der Verpflichtungsklage relevant
82
Muss eine Anhörung stattfinden, wenn ein begünstigender VA vorliegt, auch wenn er vom Antrag abweicht? | Meinungsstreit!
M1: Anhörung muss immer stattfinden M2: Nein, da § 28 VwVfG dem Wortlaut entsprechend nur für beschwerende VAe gilt, mit denen die Behörde in die Rechtssphäre des Bürgers eingreift und diesem dadurch ein Recht zur Anfechtungsklage zusteht.
83
Ist eine Verböserung eines Verwaltungsaktes nach Einlage eines Rechtsmittels zulässig? | Verböserung = Reformatio in peius ## Footnote Meinungsstreit!
M1: Nein, Verstößt gegen den Vertrauensschutz, weil der Bürger regelmäßig nicht damit rechnet, dass sich seine Rechtsposition im Verfahren verschlechtert. M2: Ja. Dem Gesetzgeber ist die Reformatio in peius bekannt und er hat keine Änderungen dsbzgl. vorgenommen bisher. Zudem geht der Gesetzgeber in § 79 II 1 VwGO sogar von der Möglichkeit aus, dass auch der Rechtsbehelfsbescheid erstmalig eine Beschwer enthalten kann. Es können zudem gem. § 48 VwVfG bestandskräfte VAe aufgehoben werden, warum sollten dann nicht bestandskräftige VAe nicht aufgehoben werden können? Schlussendlich liegt in der Verfolgung eines Rechtsbehelfs die Aufgabe des Vertrauensschutzes.
84
Wie kann hergeleitet werden, dass es sich bei Subventionen um einen Verwaltungsakt handelt, wenn es nicht mehr um die Erste Stufe (das ob) geht, sondern um die zweite (das wie)?
Über 23 BHO, welcher besagt, dass Schenkungsverträge geschlossen werden
85
Wenn es um die Klagebefugnis bei einem belastenden Verwaltungsakt geht, an welche Theorie sollte man dann immer denken?
Die Adressatentheorie!
86
Was versteht man unter einem begünstigenden Verwaltungsakt?
Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt
87
In welchen Normen des VwVfG ist die Befangenheit von Prozesbeteiligten geregelt?
13, 20 VwVfG 13 VwVfG: Wer ist Beteiligter 20 VwVfG: Ausgeschlossene Personen
88
Wenn eine Ermessensentscheidung aufgrund des besonderen Charakters des 49 III VwVfG lediglich in atypischen Fällen getroffen werden kannm scheidet dann ein Ermessensnichtgebrauch aus?
Ja
89
Warum scheidet ein Ermessensnichtgebrauch im Fall des 49 III VwVfG aus?
Weil grundsätzlich die Aufhebung gesetzgeberisch intendiert ist (intendiertes Ermessen)
90
Wann ist intendiertes Ermessen gegeben?
Wenn eine ermessenseinräumende Vorschrift dahin auszulegen ist, daß sie für den Regelfall von einer Ermessensausübung in einem bestimmten Sinne ausgeht, so müssen besondere Gründe vorliegen, um eine gegenteilige Entscheidung zu rechtfertigen.
91
Wann ist intendiertes Ermessen nicht gegeben?
Wenn ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht vorliegt, versteht sich das Ergebnis der Abwägung von selbst. Versteht sich aber das Ergebnis von selbst, so bedarf es insoweit nach § 39 I 3 VwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung.
92
Was ist das Übermaßverbot hinsichtlich auf das Ermessen?
Eine Grenze von diesen, 40 Alt. 2 VwVfG
93
Wann darf das Gericht einen unbestimmten Rechtsbegriff vollumfänglich überprüfen?
Eine vollumfängliche Überprüfung steht den Gerichten grds. zu. Jedoch ergibt sich eine Ausnahme von diesem Grundsatz, wenn der Behörde ein Beurteilungsspielraum zusteht. In diesem Fällen kann das Gericht nur die Rahmenbedingungen der behördlichen Entscheidung überprüfen.
94
Wann steht der Behörde ein Beurteilungsspielraum zu?
Soweit die Behörde einen Wissensvorsprung hat und die Entscheidungssituation vor Gericht nicht rekonstruiert werden kann
95
Wenn das Gericht die relevanten Tatsachen erheben und auswerten kann, steht der Behörde dann noch ein Beurteilungsspielraum zu?
Nein
96
Wann liegt eine Ermessensreduzierung auf null vor?
Wenn nur eine einzelne Maßnahme rechtmäßig erscheint
97
Was sind die Kriterien für eine Ermessensreduzierung auf Null?
Dass jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre.
98
Was sind zwei typische Fallgruppen für eine Ermessensreduzierung auf Null?
1. Selbstbindung der Verwaltung, da jede andere Entscheidung gegen Art. 3 I GG verstoßen würde 2. Anspruch auf behördliches Einschreiten aufgrund der Schutzpflicht des Staates, da eine Unterlassung gegen das Untermßverbot verstieße
99
In Folge der Ermessensreduzierung verwandelt sich die Entscheidung in was für eine?
Eine gebundene Entscheidung
100
Im Rahmen der Verpflichtungsklage wird eine gebundene Entscheidung bei der Spruchreife relevant. Woraus ergibt sich die Spruchreife?
Sie ergibt sich unmittelbar aus der Rechtsfolge der gesetzlichen Grundlage des behördlichen Handelns
101
Ist die Sache Spruchreif, wenn eine gebundene Entscheidung vorliegt? ## Footnote Was für ein Urteil wird das Gericht in einem solchen Fall erlassen?
Ja ## Footnote Ein Verpflichtungsurteil
102
Ist die Sache spruchreif, wenn eine Ermessensentscheidung vorliegt? ## Footnote Was für ein Urteil wird das Gericht in einem solchen Fall erlassen?
Nein ## Footnote Ein Bescheidungsurteil
103
Wann liegt intendiertes Ermessen vor?
Wenn dem Gesetz zu entnehmen ist, wie das Ermessen ausgeübt werden soll, und welches Ergebnis für den Normalfall gewollt ist.
104
Welche Normen und Vorschriften fallen vor allem und üblicherweise unter das intendierte Ermessen?
"Soll"-Vorschriften und Vorschriften, aus denen die Rspr. ermessenslenkende Vorgaben des Gesetzgebers herausliest (z.B. Normen die regelbeispielartig aufgebaut sind)
105
Wann liegt ein Dauerverwaltungsakt vor?
Wenn der VA sich nicht auf ein einmaliges Ge- oder Verbot bezieht oder auf eine einmalige Gestaltung der Rechtslage beschränkt
106
Bei einmaligen VAe ist der entscheidungserhebliche Zeitpunkt der Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung. Wie ist das bei DauerVAe?
Grds. der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung
107
Warum ist der Beurteilungszeitpunkt bei DauerVAe der Zeitpunkt der letzten mündlichen Entscheidung?
Weil die Regelung ständig aktualisiert wird und sich ihr Regelungscharakter nicht durch einmalige Befolgung erschöpft.
108
Wie sind behördliche Bescheide auszulegen?
Nach dem Willen der Behörde gem. § 133 BGB, Es wird auf den Willen der Behörde abgestellt, sowie darauf, wie der objektive Empfänger den Bescheid verstehen durfte/ konnte.
109
Ist der Austausch der Ermächtigungsgrundlage im verwaltungsrechtlichen Verfahren zulässig?
Grds. ja.
110
Was stellt der Austausch der EGL dar?
Einen Unterfall des Nachschiebens von Grunden, 114 S. 2 VwGO.
111
Wie wird hergeleitet, dass ein Austausch der EGL grds. rechtmäßig ist?
Durch eine teleologische Reduktion des 114 S. 2 VwGO, um eine Gewaltenteilung & effektiven Rechtsschutz sicherzustellen.
112
Wann ist der Austausch der EGL zulässig, also unter welchen Voraussetzungen?
1. Nachträglich angegebene Gründe lagen schon bei Erlass des VA vor 2. Der VA erfährt dadurch keine Wesensänderung 3. Der Betroffene wird dadurch nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt
113
Angenommen die alte EGL führte in der RF zu einer gebundenen Entscheidung, die Behörde ändert die EGL im Verfahren zu einer mit einer Ermessensentscheidung. Ist das zulässig?
Nein, da es dadurch zu einer Wesensänderung des VA kommt.
114
Wann sind die Voraussetzungen für eine objekitve Klagehäufung gem. 44 VwGO?
1. Mehrere Klagebegehren 2. Gegen denselben Beklagten 3. Stehen im Zusammenhang untereinander 4. Zuständigkeit desselben Gerichts
115
Muss bei einer gebundenen Entscheidung auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen?
Ja, da diese ein maßgebliches Element der stets zu beachtenden Grundrechte und des Rechtsstaatsprinzips ist.
116
Ist eine falsa demonstratio non nocet durch die Behörde bei einem VA beachtlich?
Nein
117
Wann liegt eine Wesensänderung eines Verwaltungsaktes vor?
Wenn der Tenor des VA geändert wird, Ermessenserwägungen völlig ausgetauscht oder gänzlich neue tragende Erwägungen hinzugenommen werden.
118
Wann ist ein VA offensichtlich nichtig?
Dass die schwere Fehlerhaftigkeit des streitigen Verwaltungsaktes für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen, vertrauten, verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich sein muss, sich also gerade zu aufdrängen muss.
119
Wann ist ein Fehler iSd 44 I VwVfG besonders schwerwiegend?
Wenn seine Rechtsfolge in einem so schwerwiegenden Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung und den ihr zugrunde liegenden Wertvorstellungen der Gemeinschaft stehen, dass es unerträglich wäre an den Rechtswirkungen des VA festzuhalten.
120
Folgt aus der Kenntnis der Rechtswidrigkeit automatisch die Kenntnis der Nichtigkeit?
Nein
121
Wie weit reicht in der Leistungsverwaltung der Vorrang des Gesetzes gem. Art. 20 III GG? Nenne die Namen der verschiedenen Theorien.
1. Lehre des Totalvorbehalts 2. Lehre des Eingriffvorbehalts 3. Lehre des Etatvorbehalts
122
Was setzt die Lehre des Totalvorbehalts bzgl. des Vorrang des Gesetzes voraus?
Das auch im Bereich der Leistungsverwaltung eine Befugnisnirm in der Form eines Parlamentsgesetzes, oder jedenfallls einer Rechtsverordnung notwendig ist.
123
Was setzt die Lehre des Eingriffsvorbehalts voraus?
Es bedarf nur in den Fällen der Eingriffsverwaltung eines formellen Gesetzes als Ermächtigungsgrundlage, da dies nur bei Eingriff in die Rechtssphäre eines Bürgers notwendig ist.
124
Was besagt die Lehre des Etatvorbehalts?
Der Gesetzesvorbehalt ist gewahrt, soweit die Verwaltung im Haushaltsplan zur Vergabe von Subventionen durch das Parlament im Rahmen eines formellen Gesetzes ermächtigt ist und diese Ermächtigung durch die einschlägigen Förderrichtlinien nur weiter konkretisiert und inhaltlich ausgestaltet wird.
125
Wann muss nach der Lehre des Etatvorbehalts doch eine EGL in Form eines materiellen Gesetzes für die Verwaltung vorliegen?
Wenn die Subventionsgewährung unmittelbar eine Beeinträchtigung Grundrechte Dritter auslöst.
126
Was spricht gegen die Lehre des Totalvorbehalts und die Lehre des Eingirffsvorbehalts?
Beide führen im Bereich von Subventionen zu unbefriedigenden Ergebnissen. Ein strenger Gesetzesvorbehalt nähme der Verwaltung jede Flexibilität zur zügigen und einzelfallorientierten Subventionsvergabe ohne parlamentarische Mitwirkung. Bei der Lehres des Eingriffsvorbehalts ist problematisch, dass Subventionsbewilligungen für Mitbewerber, die keine Subventionen erhalten, einem GRundrechtseingriff aus Gleichheitsgesichtspunkten zumindest strukturell nahekommt.
127
Was versteht man unter der Selbstbindung der Verwaltung gem. Art. 3 I GG?
Dass die Behörde selbst in Bereichen, in denen kein Außenrecht besteht, das Innenrecht diskriminierungsfrei anwenden muss.
128
Wann besteht keine Selbstbindung der Verwaltung?
Wenn sich eine gängige Verwaltungspraxis entwickelt hat, von der ab dem konkreten Fall abgewichen werden soll.
129
Ist die Adressatentheorie anwendbar, wenn es sich um einen Ablehnungsbescheid handelt?
Nein
130
Wird ein Vorverfahren benötigt, wenn eine Bundesbehörde handelt?
JA
131
Wenn eine Bundesbehörde handelt und ein Vorverfahren benötigt wird, könnte nach 110 JustG NRW die Notwendigkeit des Vorverfahrens entfallen?
NEIN, da eine BUNDESbehörde handelt und JustG LANDESrecht ist.
132
Besteht eine Pflicht zur Durchführungg eines Vorverfahrens, wenn die Verwaltung untätig bleibt?
Nein, da das untätigbleiben mit einer Ablehnung aus 68 II VwGO gleichgesetzt werden kann
133
Wenn die Verwaltung untätig bleibt, welche Möglichkeit bietet sich einem dann?
Eine Untätigkeitsklage gem. 75 VwGO
134
Ist ein Vorverfahren noch notwendig, wenn eine Untätigkeitsklage zulässig ist?
Nein, dann ist kein Vorverfahren mehr notwendig.
135
Was versteht man unter einer Eventualklagehäufung?
Wenn die Klagebegehren dergestalt in einem Abhängigkeitsverfahren stehen, dass das zweite Klagebegehren, der "Hilfsantrag", unter der auflösenden Bedingung steht, dass das erste Klagebegehren Erfolg hat. Über den Hilfsantrag wird mithin nur bei Misserfolg des Hauptantrags entschieden.
136
Wann ist das Festhalten am Verwaltungsakt schlechthin unerträglich?
1. Wenn die Behörde ggn. den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstößt 2. Die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit als Verstoß gegen die guten Sitten oder Treu und Glauben zu bewerten wäre 3. Im Fall einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit des VA 4. Wenn im einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung vorgegeben wird, sodass sich das Ermessen in diesem Sinne als intendiert erweist
137
Was ist der Maßstab für eine offensichtliche Rechtswidrigkeit? Ein verständiger Durchschnittsbürger oder ein rechtskundiger Betrachter?
Verständiger Durchschnittsbürger
138
Wann spricht man bei einem Verwaltungsakt von Außenwirkung?
Dort, wo eine hoheitliche Maßnahme final gestaltend oder feststellend ind die Rechtsposition eines Bürgers, also einer außerhalb der Verwaltung stehenden Person, eingreift.
139
Wann ist eine allgemeine Feststellungsklage in Betracht zu ziehen?
Wenn das Bestehen, bzw. das Nicht-bestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden soll.
140
Was ist ein Rechtsverhältnis im Sinne der Feststellungsklage?
Ein Rechtsverhältnis ist die rechtliche Beziehung, die sich aus einem hinreichend konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis mehrer Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergibt
141
Welche Begrifflichkeiten kennt die Behörde bei einer ablehnende Entscheidung ihrerseits?
1. Wiederholdene Verfügung 2. Negativer Zweitbescheid 3. Positiver Zweitbescheid
142
Was ist die wiederholende Verfügung?
Wenn die Voraussetzungen der Zulässigkeit des Antrag schon nicht vorliegen, sodass eine Ablehnung des Antrags auf Wiederaufgreifen vorliegt
143
Was ist der negative Zweitbescheid?
Wenn die Voraussetzungen der Zulässigkeit des Antrages zwar vorliegen, der Antrag jedoch unbegründet ist. Es wird dem Antrag zuum Wiederaufgreifen teilweise sztattgegeben, jedoch eine neue Sachentscheidung abgelehnt
144
Was ist der positive Zweitbescheid?
Wenn die Voraussetzungen der Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags vorliegen, die Behörde also das Verfahren wiederaufgreift und bei der Sachentscheidung im Sinne des ASt entscheidet
145
Welcher der drei Entscheidungsarten setzt eine neue Frist bei einem Widerspruch in Gange?
Nur der positive Zweitbescheid
146
Wenn ein Ermessensfehler zwar bejaht wird, dieser allerdings nicht so schwerwiegend ist, als dass es zu einer Reduzierung auf Null kommt, worauf hat der Kläger dann einen Anspruch?
Auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung.
147
Wenn der Kläger lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung hat, was wird dann das Gericht entscheiden?
Es wird ein Bescheidungsurteil gem. 113 V 2 VwgO verkünden
148
Was ist der Effekt eines Bescheidungsurteils?
Die Behörde wird durch das Urteil dazu verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauiffassung des Gerichts, neu zu entscheiden.
149
Muss die Behörde automatisch zugunsten des Bürgers neuentscheiden, wenn ein Bescheidungsurteil gegen sie ergangen ist?
Nein, sie muss nur die im Urteil genannten Ermessensfehler vermeiden.
150
Wem obliegt im Fall des Nichterhaltens des Bescheids die Beweislast nach 41 II 3 VwVfG?
Der Behörde
151
Wem obliegt die Beweislast, wenn der Bescheid nur später als die Bekanntmachung zugestellt wird?
Dem Antragsteller, auch wenn es dann reicht, glaubhafte Gründe für eine spätere Zustellung vorzutragen
152
In welchen Fällen ist ein Vorverfahren nicht statthaft?
1. 68 I 2 Nr. 1 VwGO: VA von einer obersten Bundes-/ Landesbehörde 2. 68 I 2 Nr. 2 VwGO: Erstmalige Beschwer im Abhilfebescheid 3. Rügeloses Einlassen der Behörde auf die Sache 4. Richterrecht 5. Ggf. landesrechtliche Spezialregelungen
153
Welche Reichweite hat Art. 3 Abs. 1 GG mit Blick auf die ausführenden Behörden?
1. Bezieht sich allein auf Kompetenzbereich des jeweiligen Trägers öffentlicher Gewalt 2. Kein Anspruch darauf, von seinem zuständigen Träger öff. Gewalt genauso behandelt zu werden wie andere aus anderen Bundesländern (z.B.)
154
Ist ein Annexantrag zu einem Hauptantrag möglich?
Ja, gem. 113 I 2 VwGO
155
Was ist zu beachten, wenn das Bundesland in der Klausur fiktiv ist?
Dass dann die ganz speziellen Normen des eigenen Bundeslandes nicht anwendbar sind. In NRW zB. 110 JustG
156
Was sind die Voraussetzungen für eine Untätigkeitklage nach 75 VwGO?
Wenn ein Antrag auf Vornahme eines VA ohne zureichenden GRund un angemessener Frist nicht entschieden worden ist.
157
Was ist die angemessene Frist bei der Untätigkeitsklage?
Drei Monate
158
Was ist streng von der Fiktion des 41 II VwVfG zu trennen?
Die Zustellung nach 41 V VwVfG iVm mit den entsprechenden Landeszustellungsgesetzen
159
Wenn der VA zugestellt worden ist, was gilt dann nicht?
41 II VwVfG
160
Unterfallen Haupt- und Annexantrag der objektiven Klagehäufung?
Ja, allerdings handelt es sich dann um eine "uneigentliche Klagehäufung"
161
Warum wird eine Klage aus Haupt- und Annexantrag als "uneigentliche Klagehäufung" bezeichnet?
Da nicht zwei, sondern nur eine Klage vorliegen, die restlichen Voraussetzungen des 44 VwGO aber gegeben sind.
162
Ist eine alternative Klagehäufung zulässig?
Grds. nein, weil der Kläger den Streitgegenstand bestimmen muss. Kann aber zulässig sein, wenn sich aus dem Gleichheitssatz ergibt, dass der Kläger entweder den einen oder den anderen Anspruch haben **muss**
163
Was ist eine Eventualklagehäufung?
Wenn neben dem Hauptantrag ein weiterer Antrag für den Fall gestellt wird, dass der Hauptantrag unzulässig ist.
164
Ist eine Eventualklagehäufung zulässig?
Ja
165
Was passiert, wenn eine Klagehäufung unzulässig ist?
Dann werden die Prozesse nach 93 VwGO getrennt
166
Was passiert, wenn eine Beiladung unzulässig ist?
Es ergeht "nur" ein entsprechender Beschliss des Gerichts nach 65 IV VwGO, der nach 65 IV 3 VwGO nicht anfechtbar ist.
167
Was versteht man unter dem "Entschließungsermessen"?
Die Frage, "ob" die Behörde tätig wird
168
Was ist das "Auswahlermessen"?
Die Frage, "wie" die Behörde tätig wird
169
Was ist mit dem Annexantrag, wenn die Hauptsache unbegründet ist?
Der Annexantrag ist dann automatisch unbegründet
170
Welche Vorteile hat ein Annexantrag nach 113 I 2 VwGO?
1. Prozzessökonomie in finanzieller & zeitlicher Hinsicht 2. Muss sonst erst Rechtskraft des Anfechtungsurteils abgewartet werden um FBA mit allgemeiner LK entscheiden zu können
171
Verstoßen Verweisungen in einer Norm auf andere Normen gegen das Bestimmtheitsgebot?
Grds. zulässig, soweit sich der Inhalt der Zielnorm ohne Schwierigkeiten ermitteln lässt.
172
Grds. kann man Verweisungen in einer Norm auf eine andere in zwei Arten unterteilen. Welche sind das?
1. Statische Verweisung 2. Dynamische Verweisung
173
Sind statische Verweisungen zulässig?
Ja, da sie auf die bestimmte Fassung eines anderen Gesetzes verweisen und damit bestimmt genug sind.
174
Sind dynamische Verweisungen zulässig?
Kommt drauf an, ob auf eine bestimmte Fassung verwiesen werden soll, oder ob immer die aktuellste Fassung des verwiesenen Gesetzes gelten soll. In letztem Fall dann nein.
175
Warum ist es nicht zulässig, wenn eine dynamische Verweisung gemacht wird, bei welcher nicht die bestimmte Fassung des verwiesenen Gesetzes genutzt wird?
Weil dann die Betroffenen eine starke Rechtsunsicherheit erfahren
176
Wie sollte die Prüfung aufgebaut werden, wenn mehrere Klagen/ Anträge vorliegen?
Die Zulässigkeit sollte gemeinsam geprüft werden, die Begründetheit dann jeweils immer pro Klage/ Antrag Bsp.: A. Zulässigkeit B. Obj. Klage-/ Antragshäufung C. Begründetheit zu 1 D. Begründetheit zu 2
177
Kann ein Verbotsgesetz eine EGL sein?
Wenn die Norm nur ein Verbot erhält, dann nein.
178
Darf man aus einer Zuständigkeitsvorschrift eine EGL ableiten?
heck no
179
Wie ist das Zulässigkeitsschema der Feststellungsklage nach 43 VwGO?
I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs II. Statthafte Klageart 1. Begehren des Klägers, 88 VwGO 2. 43 I VwGO a) Positive/ Negative Feststellungsklage, 43 I Fall 1 o. 2 VwGO b) Nichtigkeitsfeststellungsklage, 43 I Fall 3 VwGO c) "echte Normerlassklage" 3. Wahrung der Subsidiarität a) Ausnahme: Wenn Vorschrift auf allgm. LK nicht anwendbar ist b) Ausnahme: Wenn allgm. FK rechtsschutzintensiver ist III. Klagebefugnis, 42 II VwGO analog IV. Allgemeines Feststellungsinteresse, 43 I VwGO V. Vorverfahren: grds. nicht, außer bei 126 BBG o. 54 BeamtStG VI. Richtiger Klagegegner: Rechtsträgerprinzip (78 VwGO gillt nicht, weil sich nur auf AK u. VK bezieht!) VII. Beteiligten- und Prozessfähigkeit, 61, 62 VwGO VIII. Ggf. allgm. RSB
180
Prüft man bei der statthaften Klageart direkt an, ob eine Feststellungsklage statthaft ist?
Nein, man prüft zuerst, ob nicht eine Gestaltungs- oder Leistungsklage in Betracht kommen würde
181
Wann liegt ein Rechtsverhältnis im Sinne der FK vor?
Wenn sich aus einer öffentlich-rechtlichen Norm zwischen Personen oder zwischen Personen und Sachen hinreichend konkrete Rechtsbeziehungen ergeben.
182
Sind bei "zwischen Personen oder zwischen Personen und Sachen" auch Innrechtsverhältnisse (also bsp. Ratsmitglied ./. Gemeinde) denkbar?
Ja
183
Sind Drittrechtsverhältnisse bei einer FK denkbar?
Ja
184
Welche Rechtsverhältnisse sind zeitlich grundsätzlich feststellbar?
Vergangene, gegenwärtige als zukünftige Rechtsverhältnisse sind feststellbar.
185
Kann bei einer allgemeinen LK wie bei einer positiven/ negativen FK ein vergangenes Rechtsverhältnis festgestellt werden?
Nein, mit den dort regelmäßig eingeklagten Ansprüchen kann nie ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten des Beklagten angegriffen werden.
186
Welche Klageart verbleibt wenn der Kläger das Vorgehen gegen ein in der Vergangenheit liegendes Fehlverhalten begehrt, das kein VA war/ ist?
Nur die Feststellungsklage.
187
Die Rechtsbeziehung muss hinreichend konkret bei einer FK sein. Was bedeutet das genau?
Das der zugrunde liegende Sachverhalt nicht nur hypothetisch sein darf und es sich insbesondere nicht um abstrakte Rechtsfragen handeln darf.
188
Was wird mit einer NichtigkeitsFK nach 43 I Fall 3 VwGO verfolgt?
Die Feststellung der Nichtigkeit des VA nach 44 VwVfG.
189
Wenn keine Nichtigkeit vorliegt nach 44 VwVfG, ist eine Auslegung des Begehrens in welche Klageart allgemein anerkannt?
Die Auslegung hin zu einer Anfechtungsklage
190
Wenn der Kläger anwaltlich vertreten wird, wie wird dann die Umdeutung des Begehrens genannt?
Klageauswechselnde Klageänderun
191
Ist eine Änderung der AK zu einer NichtigkeitsFK erforderlich, wenn Nichtigkeit vorliegt?
Nicht zwingend, da die AK noch an höhere Voraussetzungen geknüpft ist.
192
Worum geht es bei der "echten Normenerlassklage"?
Darum, dass der Kläger den Normgeber verpflichten will, eine bisher gänzlich nicht vorhandene Norm neu zu erlassen.
193
Worum geht es bei einer "unechten Normenerlassklage"?
Darum, dass der Kläger "nur" die Ergänzung oder Änderung einer bereits vorhandenen Norm begehrt
194
Warum ist eine "echte Normenerlassklage" ein Fall der FK?
Weil der Erlass von Rechtsnormen nicht als Gegenstand einer Leistungsklage in unzulässiger Weise in die Gewaltenteilung eingreifen würde. Dem Normengeber muss noch ein bestimmter Entscheidungsspielraum bei der Ausgestaltung der Norm zukommen, weshalb der Tenor des Urteils auf das absolut notwendige Maß zu beschränken ist. Das ist bei einer FK gewährleistet, da es kein vollstreckbares Urteil gibt, aber gleichwohl davon auszugehen ist, dass der Staat rechtstreu ist und sich an das Urteil hält
195
Warum ist die FK grds. subsidiär zu allen anderen Gestaltungs- und Leistungsklagen?
Weil das Urteil einer FK nicht vollstreckbar ist und damit am Rechtsschutzschwächsten ist
196
Wann ist die Subsidiarität der FK nicht gegeben?
Wenn sie rechtsschutzintensiver ist.
197
Was versteht man unter dem allgemeinen Feststellungsinteresse bei der FK?
Man versteht grds. jedes rechtliche, materielle oder (bloß) ideelle Interesse an der verlangten Feststellung. Bei vergangenen und zukünftigen Rechtsverhältnissen gelten hedoch verschärfte Anforderungen, weil der Rechtsschutz der VwGO sich grds. als nachträglichen Rechtsschutz versteht.
198
Gelten dieselben Gruppen für das Feststellungsinteresse der FK wie bei der FFK hinsichtlich vergangener Rechtsverhältnisse? Und welche Gruppen sind das?
1. Ja 2. a) Wiederholungsgefahr b) Rehabilitationsinteresse c) Schwerwiegende Verletzung von Grundrechten d) Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses, 893 BGB
199
Gelten dieselben Gruppen für das Feststellungsinteresse hinsichtlich des vorbeugenden Rechtschutzes im Rahmen des qualifizierten Rechtsschutzinteresses?
Ja
200
Ist ein Vorverfahren notwendig nach 68, 74 VwGO bei einer FK?
Nein, die gelten bei einer FK nicht
201
Gibt es bei einer FK Ausnahmen hinsichtlich des Vorverfahrens?
Ja, 126 BBG u. 54 BeamtStG
202
Gilt 78 VwGO für die FK?
Nein
203
Wonach ermittelt man den richtigen Klagegegner, wenn 78 VwGO nicht gilt?
Nach dem Rechtsträgerprinzip
204
Wie ist der Obersatz der Begründetheit bei der positiven FK?
Die Klage ist begründet, wenn das RV zwischen Kläger und Beklagtem besteht.
205
Wie ist der Obersatz der Begründetheit bei einer negativen FK?
Die Klage ist begründet, wenn das Rechtsverhältnis zwischen Kläger und Beklagtem nicht besteht.
205
Wie lautet der OS der Begründetheit einer FK, wenn es ausnahmsweise um die Verletzung von Rechten des Klägers geht?
Die Klage ist begründet, wenn das Rechtsverhältnis (nicht) besteht und der Kläger dadurch in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt ist
206
Wie ist der OS der NichtigkeitsFK und was ist dann inhaltlich zu prüfen?
1. Die Klage ist begründet, wenn der VA nichtig ist 2. Es ist 44 VwVfG zu prüfen
207
Wie kann das Schema einer Begründetheitsprüfung einer FK aussehen?
a) Bestehen/ Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses aa) Rechtgrundlage des Rechtsverhältnisses bb) Voraussetzungen der Rechtsgrundlage b) (selten) Subjektive Rechtsverletzung des Klägers
208
Wo prüft man bei einer FK die RMK eines VA/ die RMK des Rechtsverhältnisses?
Unter bb) Voraussetzungen der Rechtsgrundlage
209
Was ist das Feststellungsinteresse im Rahmen der Feststellungsklage?
Jedes berechtigte Interesse wirtschaftlicher, rechtlicher oder ideeller Art
210
Reicht es, bei vergangenen Rechtsverhältnissen auf das grundsätzliche Feststellungsinteresse der Feststellungsklage abzustellen oder sind noch weitere Aspekte zu beachten?
Bei einem vergangenen Rechtsverhältnis sind an das Feststellungsinteresse strengere Anforderungen zu stellen, wobei die Fallgruppen des besonderen Feststellungsintersses im Rahmen der FFK herangezogen werden
211
Wonach ist ist das Land beteiligtenfähig?
Nach 61 Nr. 1 Fall 2 VwGO
212
Wonach ist das Land Prozessfähig?
Nach 62 III
213
Ist die FK auch subsidiär zur allgm. LK?
Nein, die Subsidiaritätsklausel der FK greift nicht ggü. der LK, da nicht die Gefahr der Umgehung von Zulässigkeitsvoraussetzungen besteht und der Staat als Adressat des Urteils rechtstreu ist, sodass ausgeschlossen werden kann, dass nach einer FK erneut eine Leistungsklage erhoben werden muss
214
Wie wird das Nichtbestehen eines RV bei einer FK festgestellt?
Wenn der VA/ Realakt rechtwidrig war. Das Schema folgt dem bekannten 1. EGL 2. Formelle RMK 3. Materielle RMK
215
Ist eine Anhörung notwendig, wenn keine VA-Qualität gegeben ist?
Nein, § 28 I VwVfG bezieht sich nur auf Verwaltungsakte ## Footnote Wenn auch nicht abschließend geklärt, es besteht Uneinigkeit zwischen dem BVerwG und dem BVerfG
216
Darf die Behörde nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch sachlich Bescheiden?
M1: Nein, Gesetzesbindung der Verwaltung (Art. 20 III GG) (+) Ordnungsgemäßes Durchführung des Vorverfahrens = Zulässigkeitsvoraussetzung für spätere Klage. Behörde würde Gericht sonst zu einer Sachentscheidung zwingen M2: Ja, die Behörde ist die Herrin des Widerspruchsverfahrens (+) Ausnahme nur in tripoligen Verhältnissen, in denen Adressat auf die eingetretene Bestandskraft des VA vertraut.
217
Wie kann ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit nach § 54 BGB beteiligtenfähig sein?
61 Nr. 1 Fall 1 (-) 61 Nr. 1 Fall 2 (?) Wenn der Verein über 3 PartG mit juristischen Personen gleichgestellt werden kann, wofür der Verein aber als Partei nach 2 I PartG qualifiziert sein müsste. Wenn (+), dann Beteiligtenfähigkeit nach 61 Nr. 1 Fall 2. Falls nein: 61 Nr. 2
218
Was ist ein formelles Gesetz?
Eine generell-abstrakte Rechtsvorschrift
219
Was sind formelle Landesgesetze?
Abstrakt-generelle Regelungen, die im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens vom verfassungsrechtlich vorgesehenen Gesetzgebungsorgans des Bundeslandes erlassen wurde.
220
Was ist Rechtsverordnungen?
Untergesetzliche Rechtsvorschriften, die von Exekutivorganen auf gesetzlicher Grundlage zur Regelung staatlicher Angelegenheit erlassen werde.
221
Wann ist trotz eigentlicher "Erledigung" des VA nicht von der Statthaftigkeit der FFK auszugehen?
Wenn die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines sich eigentlich erledigten VA keine günstige Wirkung hat und zwar die Rechtswidrigkeit festgestellt werden würde, aber die Gültigkeit nicht berührt werden würde. Der VA ist in solchen Fällen auch nach zeitlicher Erledigung weiterhin gültig, da der auf ihm beruhende weitere Bescheid den VA als Rechtsgrund benötigt und somit keine "inhaltliche" Erledigung vorliegt.
222
Kann eine Allgemeinverfügung öffentlich bekanntgegeben werden?
Ja, sofern eine individuelle Bekanntgabe untunlich wäre, 41 III 1 VwVfG NRW
223
Wann ist eine individuelle Bekanntgabe untunlich?
Wenn sie nicht mit bloß unerheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre
224
Wann tritt die Bekanntgabefiktion bei öffentlich verkündeten Verwaltungsakten ein, 43 IV 3 VwVfG?
Zwei Wochen nach der Verkündung.
225
Wie prüft man 47 VwVfG? ## Footnote 47 VwVfG = Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
1. Fehlerhafter VA 2. Anderer VA ist auf das gleiche Ziel gerichtet 3. Anderer VA hätte von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise & Form rechtmäßig erlassen werden können & die Voraussetzungen für den Erlass sind erfüllt
226
Wann ist ein Dritter Klage-/ Antragsbefugt nach 42 II VwGO analog?
Wenn nach der Möglichkeitstheorie geltend gemacht wird, dass ein Abwehrrecht nach der Schutznormtheorie verletzt sein könnte.
227
Wann liegt eine Schutznorm nach der Schutznormtheorie vor?
Eine öR Norm ist nur dann eine Schutznorm, wenn sie ausnahmsweise nicht nur der Allgemeinheit, sondern zumindest auch den Einzelnen schützt. Ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung zu ermitteln.
228
Kann bei einer Drittschutzangelegengheit bei der Klagebefugnis im Fall einer AK oder eines Antrags nach 80a, 80 V auf die Adressatentheorie zurückgegriffen werden?
Nein, da der Nachbar nie Adressat des angefochtenen VA ist.
229