Grundprinzipien II Flashcards

(12 cards)

1
Q

Welche Prinzipien dienen der Sicherung der Gewaltenteilung?

3P

A
  1. Anklagegrundsatz (Art. 9)
  2. Richterliche Unabhängigkeit (Art. 4)
  3. Unmittelbarkeit, Mündlichkeit und Öffentlichkeit der Hauptverhandlung.
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2
Q

Was sagt der Anklagegrundsatz aus?

A

Eine Straftat kann nur gerichtlich beurteilt werden, wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine bestimmte Person wegen eines genau umschriebenen Sachverhalts beim zuständigen Gericht Anklage erhoben hat.

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3
Q

Wie äussert sich die Umgrenzungsfunktion der Anklage?

4P

A

Gericht darf einzig über den in der Anklageschrift geschilderten Sachverhalt urteilen.

Erweiterung des Sachverhalts etwa aufgrund Aussagen während der Hauptverhandlung ist nicht zulässig.
(Immutabilitätsprinzip)

Gericht kann Staatsanwaltschaft aber Gelegenheit geben, eine mangelhafte Anklage zu ergänzen oder zu berichtigen.

Das Gericht ist jedoch nicht an die rechtliche Würdigung der Staatsanwaltschaft gebunden.

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4
Q

Was bedeutet die Informationsfunktion der Anklage?

A
  1. Sachverhalt und rechtliche Würdigung müssen präzis umschrieben sein, damit sich die beschuldigte Person angemessen verteidigen kann.
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5
Q

Wie äussert sich die einseitige Unwiderruflichkeit der Anklage?
(3P)

A
  1. Eine eingereichte Anklage kann von der Staatsanwaltschaft nicht mehr zurückgezogen werde. Verfahrensleitung liegt beim Gericht.
  2. Möglich ist jedoch eine ergänzende Anklageschrift, falls der Staatsanwaltschaft nach Anklageerhebung neue Straftaten bekannt werden.
  3. Nach erhobener Anklage hat das Gericht einen Schuld- oder Freispruch zu fällen, das Verfahren einzustellen oder die Anklage an die Staatsanwaltschaft zurückzuziehen.
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6
Q

In welcher Form müssen die Grundlagen für die Erreichung und Betrieb eines Gerichtes festgelegt sein?

A

Grundlage für Errichtung und Betrieb des Gerichts und dessen Zuständigkeit müssen in einem Gesetz im formellen Sinn geregelt sein (Verbot von Ausnahmegerichten).

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7
Q

Was bedeutet Unabhängigkeit und Unbefangenheit der Gerichte?

2P

A

Gericht ist unabhängig von anderen Staatsgewalten und auch innerhalb der Judikative unabhängig.

Unabhängigkeit und Unbefangenheit müssen in staatsrechtlicher, organisatorischer, hierarchischer, persönlicher und sachlicher Hinsicht gegeben sein.

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8
Q

Was bedeutet das Prinzip der “beschränkten” Unabhängigkeit?

3P

A

Art. 343
1 Das Gericht erhebt neue und ergänzt unvollständig erhobene Beweise.

2 Es erhebt im Vorverfahren nicht ordnungsgemäss erhobene Beweise nochmals.

3 Es erhebt im Vorverfahren ordnungsgemäss erhobene Beweise nochmals, sofern
die unmittelbare Kenntnis des Beweismittels für die Urteilsfällung notwendig erscheint.

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9
Q

Was bedeutet formelle und materielle Unmittelbarkeit?

A

> Formelle Unmittelbarkeit: Beweisführung durch erkennendes Gericht

> Materielle Unmittelbarkeit: Abstellen auf tatnächstes Beweismittel

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10
Q

Was verlangt das Prinzip der Mündlichkeit?

A

Strafbehörden stützen sich auf mündlich vorgebrachte Aussagen ab.

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11
Q

Was verlangt das Prinzip der Schriftlichkeit?

A

Strafbehörden stützen sich auf Akten bzw. schriftlich vorgebrachte Kundgaben ab.

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12
Q

Welche Verfahren sind grundsätzlich mündlich bzw. schriftlich?
(3P)

A

> Vor- und Hauptverfahren sind weitgehend mündlich.

> Berufungsverfahren sind grundsätzlich auch mündlich (Art. 405, vgl. für die
Ausnahmen Art. 406).

> Beschwerdeverfahren sind grundsätzlich schriftlich (Art. 397 Abs. 1).

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