Offene Zwangsmassnahmen Flashcards
(10 cards)
Was sind Zwangsmassnahmen?
Zwangsmassnahmen sind Verfahrenshandlungen der Strafbehörden, die in Grundrechte der Betroffenen eingreifen (Art. 196).
Was sind die Ziele der Zwangsmaßnahmen?
3P
- Beweisbeschaffung und Beweissicherung.
- Sicherstellung der Anwesenheit von Personen im Strafverfahren.
- Gewährleistung der Vollstreckung des Endentscheides.
Welche Zwangsmassnahmen existieren?
7P
- Vorladung (Art. 201 ff.), Vorführung (Art. 207 ff.), Fahndung (Art. 210 f.)
- Anhaltung (Art. 215 f.), vorläufige Festnahme (Art. 217 ff.)
- Untersuchungs- und Sicherheitshaft / Ersatzmassnahmen (Art. 220 ff.)
- Durchsuchung und Untersuchungen (Art. 241 ff.)
- DNA-Analysen, inkl. Massenuntersuchungen (Art. 255 ff.)
- Erkennungsdienstliche Erfassung, Schrift- und Sprachproben (Art. 260 ff.)
- Beschlagnahme (Art. 263 ff.)
–> Diese sind zu eröffnen (Beschwerdemöglichkeit?
Welche vier Voraussetzungen müssen für die Anwendung von Zwangsmassnahmen gegeben sein?
- ähnlich wie bei Grundrechtseingriffen (gesetzliche Grundlage: Art.
197 Abs. 1 lit. a, öffentliches Interesse, Verhältnismässigkeit) - allg. Kriterium: hinreichender Tatverdacht (Art. 197 Abs. 1 lit. b)
- Vorrang milderer Massnahmen (Art. 197 Abs. 1 lit. d)
- Bedeutung der Straftat muss Eingriff rechtfertigen (Art. 197 Abs. 1 lit. d)
> Eignung
Erforderlichkeit
Verhältnismässigkeit i.e.S.
Kerngehalt (Art. 36 Abs. 4 BV)
Was ist ein hinreichender Tatverdacht?
3P
- Annahme, Tat sei begangen worden und beschuldigte Person habe sich daran zumindest beteiligt.
- Verdacht muss sich aus konkreten Tatsachen ergeben.
- Vorläufige Subsumtion unter einen Straftatbestand.
Wie definiert das Bundesgericht den hinreichenden Tatverdacht?
Es müssen «genügend konkrete Anhaltspunkte für eine Straf- tat und eine Beteiligung der beschuldigten Person an dieser Tat vorliegen»; die Hinweise müssen «erheblicher und konkreter Natur sein»
Wo findet man die Zuständigkeiten für die Anordnung von Zwangsmassnahmen?
Folie 13 Zwangsmassnahmen 1.
Welche Besonderheiten und Voraussetzungen hat die polizeiliche Eilkompetenz?
(3P)
> Zuständigkeit der Polizei anstelle der Staatsanwaltschaft, umgehende Bestätigung der Massnahme durch StA.
> Voraussetzung: nur zulässig, um akut drohendem Beweisverlust zu verhindern.
> Staatsanwaltschaft (bzw. Pikett-StA) mit Handy erreichbar und Anordnung einer Durchsuchung/Untersuchung gem. Art. 241 Abs. 1 bei Dringlichkeit auch vorerst mündlich
Welche Voraussetzungen gelten für die Vorladung?
4P
- Schriftlich durch Behörde
- Form und Fristen (Art. 201 Abs. 2, Art. 202, 203)
- Pflicht zum Erscheinen, Art. 205 (Konsequenz: Busse und pol. Vorführung)
- Polizeiliche Vorladung ist auch formlos möglich (Art. 206 Abs. 1)
Was ist das freie Geleit?
Keine Verhaftung etc. in der Schweiz für Handlungen oder Verurteilungen, die sich vor der Abreise aus dem Ausland ereignet haben.