Zwangsmassnahmen II Flashcards
(10 cards)
Welche Voraussetzungen gelten für die Vorführung?
3P
- Voraussetzung ist schriftlicher Befehl der Verfahrensleitung.
- Ausnahme möglich, aber zurückhaltender Gebrauch.
- Anwendung von Zwang im pol. Ermessen (unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips), vgl. Art. 209.
Welche zwei Elemente beinhaltet die Fahndung?
Art. 210 ff.
- Ermittlung von Aufenthaltsorten (auch Nichtverdächtige)
- Verhaftung von ausgeschriebenen Verdächtigen (keine Verhaftung von Nichtbeschuldigten)
Wie ist die Mithilfe der Öffentlichkeit gem. Art. 211 möglich?
(3P)
- Einsatz von Massenmedien oder Verbreitung über das Internet möglich.
- Beachtung der Unschuldsvermutung und der Verhältnismässigkeit.
- Zuständigkeit: Polizei oder Staatsanwaltschaft (je nach Verfahrensstand).
Was ist zur Untersuchung- bzw. Sicherheitshaft zu sagen?
3P
> Grundsatz (Art. 212 Abs. 1): die beschuldigte Person bleibe in Freiheit.
> Subsidiarität freiheitsentziehender Zwangsmassnahmen (Art. 212 Abs. 2)
> Koppelung freiheitsentziehender Zwangsmassnahmen an die zu erwartende Strafe (Art. 212 Abs. 3)
Welchen Zweck haben die polizeiliche Anhaltung und die Nacheile?
(5P)
- Klärung der Rollen
- Identitätsfeststellung
- Kurzbefragung
- Vorabklärung, ob Straftat vorliegt
- Dursuchung nach gefahndeten Gegenständen
Welche Voraussetzungen hat die polizeiliche Anhaltung?
1 + 1P
- Massnahmen im Interesse der Aufklärung einer Straftat erforderlich.
–> Ausreichend z.B.: Nähe zum Tatgeschehen.
Welche Modalitäten bestehen bei der Anhaltung?
- Anhalten geschieht durch Ansprechen der Person oder Anhaltung eines Fahrzeugs.
- Art. 200: Festhalten bei Flucht möglich.
- Analog Art. 219 ist der Grund der Anhaltung summarisch anzugeben.
- Verbringung auf Polizeiposten möglich (zwecks näherer Überprüfung der Person oder wenn sich Verdachtsgründe verstärken)
- Dauer: „insgesamt deutlich weniger als drei Stunden“ (Botschaft, 1224)
- Danach: Vorläufige Festnahme (Art. 217) erforderlich.
Wann besteht eine Pflicht zur Festnahme durch die Polizei?
1 + 2P
- «Pflicht» zur Festnahme bei Verbrechen und Vergehen, wenn:
- auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar nach der Begehung einer Tat angetroffen (inflagranti) oder
- zur Verhaftung ausgeschrieben ist.
Wann können Privatpersonen jemanden vorläufig festnehmen?
2 + 2P
- Nur wenn keine rechtzeitige polizeiliche Hilfe möglich,
- es sich um ein Verbrechen oder Vergehen handelt und
- auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar nach der Begehung einer Tat angetroffen (in flagranti) oder
- die Öffentlichkeit zur Mithilfe bei Fahndung aufgefordert worden ist
Wer beantragt und ordnet die Untersuchungs- bzw. Sicherungshaft an?
(2 + 5P)
> Untersuchungshaft
– Staatsanwaltschaft beantragt (Art. 224 Abs. 2)
– Zwangsmassnahmengericht ordnet an (Art. 220 Abs. 1, Art. 226 Abs. 3 und 4)
> Sicherheitshaft
– Staatsanwaltschaft beantragt bei vorbestehender Untersuchungshaft (Art.
229 Abs. 1).
– Verfahrensleitung des erstinstanzlichen Gerichts beantragt, wenn sich erst nach der Anklagerhebung Haftgründe ergeben (Art. 229 Abs. 2).
– Zwangsmassnahmengericht ordnet an (Art. 229 Abs. 1)