Strafverfolgungsbehörden Flashcards
(10 cards)
Welche drei Strafverfolgungsbehörden gibt es?
- Polizei
- Staatsanwaltschaft
- Gerichte
Welche Funktion hat die Polizei?
3P
Art. 15: Polizei
1 Die Tätigkeit der Polizei von Bund, Kantonen und Gemeinden im Rahmen der Strafverfolgung richtet sich nach diesem Gesetz.
2 Die Polizei ermittelt Straftaten aus eigenem Antrieb, auf Anzeige von Privaten und Behörden sowie im Auftrag der Staatsanwaltschaft; dabei untersteht sie der Aufsicht und den Weisungen der Staatsanwaltschaft.
3 Ist ein Straffall bei einem Gericht hängig, so kann dieses der Polizei Weisungen und Aufträge erteilen.
Welche Aufgabe hat die Polizei?
1 + 6P
Art. 306: Aufgaben der Polizei
1 Die Polizei stellt im Ermittlungsverfahren auf der Grundlage von Anzeigen, Anweisungen der Staatsanwaltschaft oder eigenen Feststellungen den für eine Straftat relevanten Sachverhalt fest.
> „Recht des ersten Zugriffs“ (Art. 306 Abs. 1, Abs. 2)
> Anhaltungs- und Festnahmekompetenz (Art. 215, 217)
> Anordnung und Durchführung gewisser weiterer Zwangsmassnahmen, wenn Gefahr im Verzug
> In der Praxis oft „pfannenfertige“ Ermittlung im polizeilichen Ermittlungsverfahren
> Art. 307 Abs. 1: Informationspflicht an die Staatsanwaltschaft bei „schweren Straftaten“ und anderen „schwer wiegenden Ereignissen“
> Ergänzende Aufträge der Staatsanwaltschaft (Art. 312): unselbstständige Polizeitätigkeit
Welche zwei Phasen der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit existieren?
Phase 1: Staatsanwaltschaft als Untersuchungsbehörde
(Verfahrensleitung)
Phase 2: Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde (Partei)
Welche vier Aufgaben hat die Staatsanwaltschaft als Untersuchungsbehörde?
- Überwacht das Ermittlungsverfahren
- Eröffnet und führt das Untersuchungsverfahren
- Erlässt Weisungen und/oder erteilt Aufträge ggü der Polizei.
- Weisungsbefugnis gegenüber Polizei.
Über was entscheidet die Staatsanwaltschaft bei Abschluss des Vorverfahrens?
(4P)
- entscheidet über Nichtanhandnahme (Art. 310)
- erlässt Strafbefehl (Art. 352 ff.)
- stellt Vorverfahren ein (Art. 319 ff.)
- erhebt Anklage und vertritt diese als Partei vor Gericht (Art. 324 ff.)
Was ist zur Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde zu sagen?
2P
– Vertretung der Anklage vor Gericht (Art. 16 Abs. 2)
– Befugnis Rechtmittel zu erheben (Art. 381)
Welche Erstinstanzliche Gerichte existieren in Bern?
3P
- Zwangsmassnahmengerichte: ein kantonales (Kantonales Einzelgericht mit Sitz in Bern) und drei regionale (Berner Jura-Seeland, Emmental-Oberaargau und Oberland)
- Vier Regionalgerichte (Berner Jura-Seeland; Emmental-Oberaargau; Bern-Mittelland und Oberland)
- Wirtschaftsstrafgericht
Welche drei Eigenschaften müssen die Gerichte haben?
Gerichte müssen unabhängig, unvoreingenommen und unparteiisch sein.
Welche zwei Aufgaben hat das Erstinstanzliche Gericht?
Es beurteilt alle Straftaten, die nicht in die Zuständigkeit anderer Behörden fallen.
Es beantragt Sicherheitshaft, wenn Haftgründe nach Anklageerhebung auftauchen.