Klageänderung Flashcards
(3 cards)
0
Q
Zulässigkeit einer Klageänderung, § 263, 264
A
- In Fällen des § 264 Nr. 2, 3 liegt eine stets zulässige Klageänderung vor.
- Prüfung des § 263. Bei rügelosem Einlassung Vermutung des § 267. Sachdienlichkeit (+) wenn Klageänderung endgültige Streitbeilegung fördert und neuen Prozess vermeidet (insbes wenn bisheriger Streitstoff weiterhin verwertet werden kann).
1
Q
Vorliegen einer Klageänderung
A
Änderung des Streitgegenstands (zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff). Im Falle des § 264 Nr. 1 liegt schon keine Klageänderung vor.
2
Q
Str.: Sind die Anforderungen des § 269 zu beachten, wenn eine Antragsreduzierung gem. § 264 Nr. 2 zugleich Klagerücknahme darstellt?
A
MM: Nein, denn § 264 Nr. 2 ist spezieller.
h.M.: § 269 ist zusätzlich zu prüfen, da Beklagter Recht auf Sachentscheidung hat.