Widerklage Flashcards
(10 cards)
Fall: Klage vor LG, Widerklage hat aber niedrigeren Streitwert.
LG insgesamt zuständig, auch für niedrigere Forderung der Widerklage (Wertung des § 506, Prozessökonomie, Rechtsgedanke des § 33).
Beachte im Übrigen § 5 Hs. 2.
Str.: Ist § 33 nur eine Regelung der örtl Zuständigkeit oder eine eigenständige Zulässigkeitsvss?
BGH: Konnexität als besondere Prozessvss der Widerklage, bei Fehlen Unzulässigkeit, Ausnahme: Rügeloses Einlassen, § 295.
h.L.: Nur Regelung des besonderen Gerichtsstands. Fehlende Konnexität: § 39 S.1 mgl/Gericht aus anderen Gründen örtl zuständig, sonst: Verweisungsantrag, § 281 I. Arg. für hM: Wortlaut, Systematik, § 145 II (Prozesstrennung nur bei zulässigen Klagen mgl).
§ 863 BGB
Besondere Feststellungswiderklage (inzidente Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit der Widerklage in der Begründetheit der Klage): petitorische Widerklage. § 863 verbietet nicht die klageweise Durchsetzung des Besitzrechts. So kann auf eine possessirische Klage eine petitorische Widerklage erhoben werden.
§ 256 II
Zwischenfeststellungswiderklage
Letztmöglicher Zeitpunkt der Erhebung der Widerklage
Auch noch in mdl Verhandlung mgl, § 261 II, 297
Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Streitgegenstand ist ein anderer als in der Ausgangsklage (sonst steht Rechtshängigkeit entgegen), § 261 III Nr. 1
- Bestehende Rechtshängigkeit der Ausgangsklage (irrelevant, wenn sie später wegfällt)
- Selbe Prozessart zulässig, kein Ausschluss der Widerklage, § 595 I
- Parteiidentität in Widerklage und Ausgangsklage (Ausnahme: Drittwiderklage)
Besonderheiten iRd allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen
Örtliche Zuständigkeit: § 33. Prozessualer Zusammenhang (weit auszulegen, deckt sich weitgehend mit § 273 BGB).
Fehlt dem Widerkläger das RSB, wenn er die klägerische Forderung durch Prozessaufrechnung zum Erlöschen bringen könnte? Dafür spricht § 322 II. Dies greift jedoch nicht, wenn Klageforderung nicht besteht, da dann auch über die Gegenforderung keine rechtskräftige Entscheidung getroffen wird.
Zulässigkeit der Eventualwiderklage
Früher str., BGH nun Zulässigkeit sowohl im Falle des echten, als auch im Falle des unechten Eventualverhältnisses (+). Arg.: Grundsatz der Waffengleichheit der Parteien (Kläger kann auch Eventualklage erheben).
Zulässig ist sogar Abhängigkeit vom Obsiegen des Widerklägers mit dem Hauptantrag, wenn Feststellung eines vom Klageanspruch unabhängigen Anspruchs geltend gemacht wird.
Nenne Prozessarten
Urteilsverfahren Urkunden-/Scheckprozess Scchiedsrichterliches Verfahren Arrest Einstweilige Vergügung
Vorteile der Widerklage
Besonderer Gerichtsstand, § 33
Kein Gerichtskostenvorschuss, § 12 II Nr. 1 GKG
Erhebung noch in mdl Verhandlung zulässig