Prozesshandlungsvoraussetzungen Flashcards
(3 cards)
0
Q
Parteifähigkeit
A
Fähigkeit, Partei eines Rechtsstreits zu sein, § 50.
1
Q
Prozessfähigkeit
A
Fähigkeit, den Prozess selbst oder durch einen selbst bestellten Vertreter zu führen.
Prozessuales Gegenstück zur Geschäftsfähigkeit, § 52. Beschränkte Prozessfähigkeit gibt es nicht, wohl aber partielle Prozessfähigkeit.
2
Q
Prozessführungsbefungis
A
Recht, einen Prozess im eigenen Namen zu führen.
Grds. ist nur Inhaber des streitigen Rechts prozessführungsbefugt, Ausnahme: Prozessstandschaft.