Klausurfragen 4. Flashcards

(23 cards)

1
Q

Suffizienz

A

o Übermäßigen Konsum und Verschwendung von Rohstoffen und Energie vermeiden

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2
Q

Konsistenz

A

o Natur und Umwelt entlasten (z.B. durch erneuerbare Energien)

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3
Q

Permanenz

A

o Erhöhung der Dauerhaftigkeit von Produkten und Materialien

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4
Q

Effizienz

A

o Rohstoffe und Energie wirkungsvoller nutzen

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5
Q

Rebound-Effekt

A

bezeichnet den gesteigerten Konsum von Ressourcen, der von einer
oder mehreren Produktivitätssteigerungen bedingt oder zumindest ermöglicht wird

Der Rebound-Effekt ist ein Anstieg des Energieverbrauchs aufgrund einer Effizienzsteigerung. Er ist ein prozentualer Anteil des theoretischen Einsparpotenzials von Effizienzsteigerungen, der aufgrund des Verhaltens der Verbraucher nicht eingespart wird.

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6
Q

Welthandel

A

90% auf Seewegen

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7
Q

Schifffahrt

A

3% der globalen CO2 – Emissionen verantwortlich

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8
Q

Slums

A

Ca. ein Achtel aller Menschen leben in Slums. Die absolute Zahl hat sich von ca. 1,38 Mrd.
(1990) auf ca. 1,76 Mrd. (2014) erhöht

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9
Q

Unterscheid EU – Verordnung / Richtlinie

A

o Verordnung: Gesetz auf EU – Ebene, gilt unmittelbar ohne weiteren nationalen Akt in
den Mitgliedstaaten
o Richtlinie: „Rahmengesetz“ , verpflichtet die Mitgliedstaaten bestimmte Ziele
innerhalb einer Frist in nationales Recht umzusetzen

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10
Q

EU- Primärrecht

A

o z.B. Gründungsverträge der EU wie die Einheitliche Europäische Akte (1987), Vertrag
über die Europäische Union –„Vertrag von Maastricht“(1992)

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11
Q

LE05; 4f

A

Klausurfrage: Welches ist keine Richtlinie oder Verordnung? → Antworten + eine
falsche

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12
Q

Medienbezogenes Umweltrecht

A

o Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht, Bodenschutzrecht, Wasserrecht

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13
Q

Stoffbezogenes Umweltrecht

A

o Abfallrecht, Chemikalienrecht

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14
Q

Verwaltungsvorschriften

A

o Allgemeine Anordnungen einer übergeordneten Behörde gegenüber
nachgeordneten Behörden
o Ausnahmen: normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften wie z.B. Technische
Anleitung (TA) Luft / Lärm

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15
Q

Gewässer

A

o Oberirdische Gewässer
o Küstengewässer
o Grundwasser

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16
Q

Grenzwerte ermitteln

A
o Toxikologischer Ansatz
o Minimierungsansatz (ALARA-Prinzip; „a slow as reasonably achievable“)
o Reinheitsgebot (im Prinzip Nullbelastung = Nachweisgrenze)
17
Q

Vorsorgewerte

A

o Höchstwerte, die potenziell schädliche Belastungen auf Basis des verfügbaren
Wissens nicht nur heute, sondern auch zukünftig sicher beherrschbar halten sollen

18
Q

Gefahrenwerte

A

o Wissenschaftlich abgeleitete Höchstwerte, deren Überschreitung mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit Anlass zu gesundheitlicher Besorgnis bieten

19
Q

Hintergrund- oder Referenzwerte

A

o Werte, zur Orientierung, ob und wie weit die gemessen Werte vom
„Normalzustand“ abweichen, kein direkter Indikator für eine vorliegende Gefahr

20
Q

Abfälle

A

Abfälle im Sinne dieses Gesetztes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitz
entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die
verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung
(Kreislaufwirtschaftsgesetz 2012, §3(1))

21
Q

Abfallhierachie

A
o Vermeidung
o Vorbereitung zur Wiederverwendung
o Recycling
o Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
o Beseitigung
22
Q

Bezeichnungen von Abfällen

A

2 Ziffern

o Kapitel
o Gruppe
o Abfallkennzahl

23
Q

Primärrecht Beispiele

A

Die wichtigsten primärrechtlichen Verträge sind heute der Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag), auch die Verträge genannt (Art. 1 Abs. 2 S. 1 AEUV). Daneben ist auch der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag) noch immer gültig. Auch zum Primärrecht gehören die diesen Verträgen beigefügten Protokolle, die jeweils ganz spezifische Belange regeln, jedoch „als Bestandteil der Verträge“ gegenüber den EUV-/AEUV-Bestimmungen als rechtlich gleichwertig gelten (Art. 51 EUV).