Klausurfragen 4. Flashcards
(23 cards)
Suffizienz
o Übermäßigen Konsum und Verschwendung von Rohstoffen und Energie vermeiden
Konsistenz
o Natur und Umwelt entlasten (z.B. durch erneuerbare Energien)
Permanenz
o Erhöhung der Dauerhaftigkeit von Produkten und Materialien
Effizienz
o Rohstoffe und Energie wirkungsvoller nutzen
Rebound-Effekt
bezeichnet den gesteigerten Konsum von Ressourcen, der von einer
oder mehreren Produktivitätssteigerungen bedingt oder zumindest ermöglicht wird
Der Rebound-Effekt ist ein Anstieg des Energieverbrauchs aufgrund einer Effizienzsteigerung. Er ist ein prozentualer Anteil des theoretischen Einsparpotenzials von Effizienzsteigerungen, der aufgrund des Verhaltens der Verbraucher nicht eingespart wird.
Welthandel
90% auf Seewegen
Schifffahrt
3% der globalen CO2 – Emissionen verantwortlich
Slums
Ca. ein Achtel aller Menschen leben in Slums. Die absolute Zahl hat sich von ca. 1,38 Mrd.
(1990) auf ca. 1,76 Mrd. (2014) erhöht
Unterscheid EU – Verordnung / Richtlinie
o Verordnung: Gesetz auf EU – Ebene, gilt unmittelbar ohne weiteren nationalen Akt in
den Mitgliedstaaten
o Richtlinie: „Rahmengesetz“ , verpflichtet die Mitgliedstaaten bestimmte Ziele
innerhalb einer Frist in nationales Recht umzusetzen
EU- Primärrecht
o z.B. Gründungsverträge der EU wie die Einheitliche Europäische Akte (1987), Vertrag
über die Europäische Union –„Vertrag von Maastricht“(1992)
LE05; 4f
Klausurfrage: Welches ist keine Richtlinie oder Verordnung? → Antworten + eine
falsche
Medienbezogenes Umweltrecht
o Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht, Bodenschutzrecht, Wasserrecht
Stoffbezogenes Umweltrecht
o Abfallrecht, Chemikalienrecht
Verwaltungsvorschriften
o Allgemeine Anordnungen einer übergeordneten Behörde gegenüber
nachgeordneten Behörden
o Ausnahmen: normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften wie z.B. Technische
Anleitung (TA) Luft / Lärm
Gewässer
o Oberirdische Gewässer
o Küstengewässer
o Grundwasser
Grenzwerte ermitteln
o Toxikologischer Ansatz o Minimierungsansatz (ALARA-Prinzip; „a slow as reasonably achievable“) o Reinheitsgebot (im Prinzip Nullbelastung = Nachweisgrenze)
Vorsorgewerte
o Höchstwerte, die potenziell schädliche Belastungen auf Basis des verfügbaren
Wissens nicht nur heute, sondern auch zukünftig sicher beherrschbar halten sollen
Gefahrenwerte
o Wissenschaftlich abgeleitete Höchstwerte, deren Überschreitung mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit Anlass zu gesundheitlicher Besorgnis bieten
Hintergrund- oder Referenzwerte
o Werte, zur Orientierung, ob und wie weit die gemessen Werte vom
„Normalzustand“ abweichen, kein direkter Indikator für eine vorliegende Gefahr
Abfälle
Abfälle im Sinne dieses Gesetztes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitz
entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die
verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung
(Kreislaufwirtschaftsgesetz 2012, §3(1))
Abfallhierachie
o Vermeidung o Vorbereitung zur Wiederverwendung o Recycling o Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung o Beseitigung
Bezeichnungen von Abfällen
2 Ziffern
o Kapitel
o Gruppe
o Abfallkennzahl
Primärrecht Beispiele
Die wichtigsten primärrechtlichen Verträge sind heute der Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag), auch die Verträge genannt (Art. 1 Abs. 2 S. 1 AEUV). Daneben ist auch der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag) noch immer gültig. Auch zum Primärrecht gehören die diesen Verträgen beigefügten Protokolle, die jeweils ganz spezifische Belange regeln, jedoch „als Bestandteil der Verträge“ gegenüber den EUV-/AEUV-Bestimmungen als rechtlich gleichwertig gelten (Art. 51 EUV).