Umweltrecht Flashcards
(29 cards)
EU - Sekundärrecht
EU -Verordnung
Gesetz auf EU - Ebene, gilr unmittelbar ohne weiteren nationalen Akt in den Mitgliedsstaaten
EU - Sekundärrecht
EU - Richtlinie (Directive)
“Rahmengesetz”, verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bestimmte Ziele innerhalb einer Frist in nationales Recht umzusetzen (zweistufiges Verfahren)
EU - Sekundärrecht
Beschlüsse
sind für die Empfänger rechtlich verbindlich und können an Mitgliedsstaaten, Unternehmen oder Einzelpersonen gerichtet sein
Europäisches Recht
Anwendungsvorrang
Fauna - Flora - Habitat - Richtlinie (FFH, 1992)
- Schutz der Lebensräume und deren europaweite Vernetzung wildlebender Arten (Auslöser: Biodiversitätskonvention 1992)
- FFH- und Vogelschutzgebiete bilden das Netz “Natura 2000”
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000)
Gewässerschutz in Europa; Stärkung gewässerökologischer Fragen
Industrial Emission Directive (IED - Richtlinie, 2010)
Regelungen für europäische Emissionsstandards; Vorgaben für die Überwachung von Genehmigungsauflagen und Standorten
Umweltrecht im engeren Sinn
- Immissionsschutzrecht
- Abfallrecht
- Naturschutzrecht
- Bodenschutzrecht
- Wasserrecht
- UVP
Umweltrecht im weiteren Sinn
- Raumordnungsrecht
- Baurecht
- Fachplanungsrecht
- Verkehrswegerecht
- Flurbereinigungsrecht
Medienbezogenes Umweltrecht
- Immissionsschutzrecht
- Naturschutzrecht
- Bodenschutzrecht
- Wasserrecht
Stoffbezogenes Umweltrecht
- Abfallrecht
* Chemikalienrecht
Verwaltungsvorschriften
Verwandlungsvorschriften, sind allgemeine Anordnungen einer übergeordneten Behörde gegenüber den nachgeordneten Behörden, die innerhalb der Verwaltung gelten sollen (z.B. Verwaltungsanordnung, Rundverfügung, Erlass oder Richtlinien). Grundsätzlich kommt den Verwaltungsvortschriften keine nach außen wirkende Verbindlichekit zu.
Wasserhaushaltsgesetz (erstmals 1957; akt. Fassung 2009)
§ 1 Zweck
Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige Gewässererbewirtschaftung
Wasserhaushaltsgesetz (erstmals 1057; akt.
Fassung 2009)
§ 2 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für folgende Gewässer
• oberirdische Gewässer
• Küstengewässer
• Grundwasser
Bundesbodenschutzgesetz
§ Zeck und Grundsätze des Gesetzes
- Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens
- Abwehr schädlicher Bodenveränderungen
- Sanierung von Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen
- Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden
Grenzwerte entsprechen Höchstmengen
Ableitungsgrundlagen
Toxikologischer Ansatz
Wirkungen
-> Grenzwert
Ableitungsgrundlagen
Minimierungsansatz
ALARA - Prinzip
as low as reasonably achievable
Ableitungsgrundlagen
Reinheitsgebot
Nullbelastung = Nachweisgrenze
Vorsorgewerte
Höchstwerte, die potenziell schädliche Belastung auf Basis des verfügbaren Wissens nicht nur heute, sondern auch zukünftig sicher beherrschbar halten sollen
Gefahrenwerte
Wissenschaftlich abgeleitete Höchstwerte, deren Überschreitung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Anlass zu gesundheitlicher Besorgnis bieten
Hintergrund- oder Referenzwerte
Diese sind Werte, mit deren Hilfe man sich orientieren kann, ob und wie weit die gemessenen Werte vom “Normalzustand” abweichen. Eine Überschreitung solcher Werte zeigt an, dass erhöhte Konzentrationen vorliegen. Sie zeigt nicht direkt an, ob eine Gefahr besteht.
Kreislaufwirtschaftsgesetz 2012
§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen
Abfallhierarchie
- Reduce
- Reuse
- Recycle
- Desposal
Bezeichnung von Abfällen
Abfallschlüssel
Kaptitel z:B 19
Gruppe z.B. 05
Abfallkennzahl z.B. 03