(01) Studienbrief Kapitel 3 Flashcards

(34 cards)

1
Q

Wozu sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dem Arbeitsschutzgesetz nach verpflichtet?

Zähle drei verschiedene Überpunkte auf

A
  • Sicherheit & Gesundheit ist so zu schützen / Arbeit ist so zu gestalten:
    Eine Gefährdung für Leben und Gesundheit muss vermieden / geringgehalten werden (Alle Maßnahmen dafür ergreifen!)
  • Ziel ist die Gewährleistung der Gesundheit und die Schaffung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz
  • Verpflichtung, Gefahren für die psychische und physische Gesundheit systematisch zu ermitteln und zu bewerten,
    um sie dann mit geeigneten Maßnahmen zu verringern und möglichst ganz zu beseitigen
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2
Q

Wozu sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dem Arbeitsschutzgesetz nach verpflichtet?

In der Arbeitsschutz-Rahmenrichtline vom 12. Juni 1989 heißt es in der Präambel:
➔ Verbesserung von Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz stellen Zielsetzungen dar, die (…)

A

(…) keinen rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden dürfen

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3
Q

Wozu sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dem Arbeitsschutzgesetz nach verpflichtet?

Verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen bzw ist die Arbeit so zu gestalten, dass (…)

A

(…) eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden und verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird (1996, in §4 Nr.1)
➔ Alle hierzu erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergreifen

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4
Q

Wozu sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dem Arbeitsschutzgesetz nach verpflichtet?

Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist darüber hinaus die Gewährleistung der (…)

A

Gesundheit und die Schaffung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz

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5
Q

Wozu sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dem Arbeitsschutzgesetz nach verpflichtet?

§5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet den Arbeitgeber dazu die Gefahren bei der Arbeit für die psychische und physische Gesundheit (…)

A

(…)
systematisch zu ermitteln und zu bewerten, um sie dann mit geeigneten Maßnahmen zu verringern und möglichst ganz zu beseitigen

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6
Q

Welche Verpflichtungen & Maßnahmen leiten sich aus den Verpflichtungen der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz ab
(1) Differenzierung
(2) Systematische Ermittlung & Bewertung

A
  • (1) Ab 2013 zwischen physischer und psychischer Gesundheit differenziert
  • (2) Wichtig ist systematische Ermittlung und Bewertung arbeitsbezogener Gefahren für psychische und physische Gesundheit sowie deren Verringerung bzw. möglichst Beseitigung mit geeigneten Maßnahmen
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7
Q

Welche Verpflichtungen & Maßnahmen leiten sich aus den Verpflichtungen der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz ab

(3) Konkret geht es im Arbeits- und Gesundheitsschutz worum
(4) Überprüfung

A
  • (3) Konkret geht es beim Arbeits- und Gesundheitsschutz um die Bewahrung der arbeitenden Menschen vor Gefahren, Beeinträchtigungen und Krankheiten in Verbindung mit der Berufsarbeit
  • (4) Arbeitgeber muss Maßnahmen auf Wirksamkeit überprüfen & ggf. an sich ändernde Gegebenheiten anpassen
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8
Q

Welche Verpflichtungen & Maßnahmen leiten sich aus den Verpflichtungen der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz ab

(5) Was ist für alle Arbeitsplätze vorzunehmen
(6) Aufklärung

A

(5) Für alle Arbeitsplätze ist eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen
* -> Ziel ist es, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, für die Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind

  • (6) Alle Beschäftigten müssen über die Gefahren am Arbeitsplatz und über Schutzmaßnahmen aufgeklärt werden
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9
Q

Welche Verpflichtungen & Maßnahmen leiten sich aus den Verpflichtungen der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz ab

(7) Bereitstellung von was
(8) Was umfassen die Maßnahmen des Arbeitsschutzes

A
  • (7) Bereitstellung von Mitteln durch Arbeitgeber
  • (8) Maßnahmen des Arbeitschutz umfässt:
    -> Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
    -> Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit
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10
Q

Welche Verpflichtungen & Maßnahmen leiten sich aus den Verpflichtungen der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz ab

(9) Zu was ist der Arbeitgeber also gesetzlich verpflichtet (Schutz von was, ergreifung von was)

A

(9) Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und alle hierzu erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen

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11
Q

Welche Vorgaben macht die Gesetzgebung zur konkreten Organisation des Arbeitsschutzes?

(1) Gesetzliche / konkrete Vorgaben zur Arbeitsschutzorganisation
(2) Bereitstellung von Mitteln

A

(1)
Arbeitgeber muss eine geeignete Arbeitsschutzorganisation aufbauen:
Betriebsräte & Personalräte, oder auch die Beschäftigten müssen dabei eingebunden sein

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):
Arbeitgeber muss Betriebsarzt (BA) und Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) bestellen (oder auch SiFA) (§1).
Diese müssen mit dem Betriebsrat / Personalrat kooperieren (§9)

-> Arbeitschutzausschuss (ASA) muss errichtet werden (§11)

(2)
Sämtliche benötigte Mittel sind von dem Arbeitgeber bereitzustellen
-> Die Kosten dürfen also nicht den Beschäftigten auferlegt werden

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12
Q

Welche Vorgaben macht die Gesetzgebung zur konkreten Organisation des Arbeitsschutzes?

Errichtung eines Arbeitsschutzausschuss (ASA) (§11)
(1) Vertreter
(2) Treffen
(3) Aufgaben

A
  • (1) Vertreter aus Geschäftsführung, Führungskräfte, FASi, Betriebsärzte (BA), Mitglieder des Betriebsrats und ggf. betroffene Mitarbeiter müssen da
    vertreten sein
  • (2) ASA trifft sich in regelmäßigen Abständen mindestens 4 mal im Jahr
  • (3) Müssen Arbeitsschutzthemen diskutieren und Entscheidungen über entsprechende Maßnahmen treffen
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13
Q

Jedes Unternehmen ab einer Mitarbeiterin / einem Mitarbeiter ist verpflichtet, sich um den Arbeitsschutz zu kümmern. Wie gestaltet sich dies in (1) Kleinunternehmen und wie in (2) Großunternehmen?

A

(1) Kleinunternehmen
Möglichkeit im Arbeitgebermodell selbst diese Aufgabe zu übernehmen
->
- Nach vorheriger Schulung des Unternehmers durch Berufsgenossenschaften
oder
- externe Honorarkräfte verpflichten das zu tun

(2) Großunternehmen
i.d.R. eigene Abteilung mit vollzeitig tätigen Betriebsärzten (BA) & FASi

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14
Q

Wem sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und Betriebsärztinnen und -ärzte (BA) beigestellt?

A

SiFa und BA sind der Geschäftsleitung als Stabstelle beigestellt.
Sie sind in ihrer Tätigkeit weisungsfrei.

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15
Q

Wodurch ist die Tätigkeit und der Wirkungsbereich von den Fachkräften für Arbeitssicherheit (SiFa) und Betriebsärzten (BA) charakterisiert?
(Verpflichtung, Aufgaben, Befugnisse, wo ist dies geregelt)

A
  • Im ASiG §3 bzw. §6:
    Aufgaben der BA und FASi geregelt.
    Sie sind zur Kooperation mit Betriebsrat / Personalrat verpflichtet (§9)
  • Sie beraten das Unternehmen hinsichtlich
    -> Arbeitssicherheit
    -> Äußeren Empfehlungen
    -> Führen Begehungen durch usw.
  • Sie haben vom Grundsatz keine Weisungsbefugnis.
    Die SiFA und BA greifen nur bei Gefahr im Verzug ein
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16
Q

Welche Vorgaben macht das Sozialgesetzbuch und welche Organe/Institutionen sind in diesem Zusammenhang mit eingebunden?

Zusammenfassend, zu was macht es Vorgaben

A

Es macht Vorgaben zur überbetrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes (SGB V & VII)

17
Q

Welche Vorgaben macht das Sozialgesetzbuch und welche Organe/Institutionen sind in diesem Zusammenhang mit eingebunden?

Die Organe/ Institutionen für das duale System

A

Duales System mit:

  • Staatlichem Arbeitsschutzrecht
    Hierzu gehören:
    -> Aufsichtsbehörden der Länder
    -> Bundesanstalt für den Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • & Autonomen Arbeitsschutzrecht
    Hierzu gehört:
    -> Träger gesetzlicher Unfallversicherung (UVT)
    (D.h. gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
18
Q

Welche Vorgaben macht das Sozialgesetzbuch und welche Organe/Institutionen sind in diesem Zusammenhang mit eingebunden?

Was für eine Kooperation findet statt?
Was ist hierbei der Auftrag?

A

Die Aufsichtsbehörden und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UVT) kooperieren seit 2009 in der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) (ArbSchG §20).

Der Auftrag ist hierbei, die Betriebe bei Realisierung des Arbeitsschutzes zu beraten, zu überwachen und für den Vollzug zu sorgen (§§21, 23, ArbSchG)

19
Q

Welche Vorgaben macht das Sozialgesetzbuch und welche Organe/Institutionen sind in diesem Zusammenhang mit eingebunden?

Staatliches Arbeitsschutzrecht:
-> Was haben die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer für einen Auftrag

A

Die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer haben den Auftrag, Betriebe bei der Realisierung des Arbeitsschutzes zu überwachen, zu beraten und für den Vollzug zu sorgen

20
Q

Welche Vorgaben macht das Sozialgesetzbuch und welche Organe/Institutionen sind in diesem Zusammenhang mit eingebunden?

Was sind die Aufgaben der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UVT)
(2 Punkte; SGB BII, $1)

A
  • Rehabilitation und Entschädigung bei Unfällen oder berufsbedingten Krankheiten
  • Auch zur Prävention verpflichtet
  • SGB VII, §1:
    “mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten”
21
Q

Welche Vorgaben macht das Sozialgesetzbuch und welche Organe/Institutionen sind in diesem Zusammenhang mit eingebunden?

Die Bedeutung von was wächst hier in welchem Bereich?

A

Die Bedeutung der Rolle der gesetzlichen Krankenkassen in der betrieblichen Prävention wächst

22
Q

Was ist der Unterschied zwischen Gefahr und Gefährdung und welche Arten von Gefährdung lassen sich im Arbeitsschutz auf übergeordneter Ebene unterscheiden?

Was ist Arbeitssicherheit
und wie macht sich mangelnde Arbeitssicherheit bemerkbar

A

Als ein weitgehend gefahrenfreier Zustand bei der Berufs- bzw. Arbeitsausübung, den es anzustreben gilt

Mangelnde Arbeitssicherheit macht sich vor allem durch Unfälle und Verletzungen, sowie durch das Entstehen von berufsbedingten Krankheiten der arbeitenden Person bemerkbar

23
Q

Was ist der Unterschied zwischen Gefahr und Gefährdung und welche Arten von Gefährdung lassen sich im Arbeitsschutz auf übergeordneter Ebene unterscheiden?

Was sind Gefahren?
(Charakterisiert als was; Was passiert dabei; Übertragung auf psychische Belastungen)

A
  • Sind als Sicherheitsdefizite eines Arbeitssystems bzw. Systemelements charakterisiert
  • Dabei werden unerwünschte Wirkungen eines Objekts (Gefahrenträger) auf ein anderes durch Energieübertragung ausgeübt (z.B. durch Bewegungskräfte, Strahlung, Verätzung)
  • Übertragen auf psychische Belastungen kann man von Gefahren sprechen, wenn die Gestaltung des Arbeitssystems, insbesondere der Arbeitsaufgaben, zu negativen Einwirkungen auf die Psyche führen kann.
24
Q

Was ist der Unterschied zwischen Gefahr und Gefährdung und welche Arten von Gefährdung lassen sich im Arbeitsschutz auf übergeordneter Ebene unterscheiden?

Was ist eine Gefährdung

A

Beschreibt den Sachverhalt, dass Menschen in den Einwirkungsbereich eines Gefahrenträgers geraten
(z.B. durch die schwebende Last eines Kranes oder psychisch belastende Umstände wie z.B. Aggressionen durch Kunden)

25
**Was ist der Unterschied zwischen Gefahr und Gefährdung und welche Arten von Gefährdung lassen sich im Arbeitsschutz auf übergeordneter Ebene unterscheiden?** **Welche 2 Arten von Gefährdungen lassen sich auf einer übergeordneten Ebene unterscheiden**
* **Arbeitsunfälle** -> Plötzlich, zeitlich begrenzt, mit unmittelbarer Gesundheitsfolge * **Längerfristige schädigende Einwirkung am Arbeitsplatz -> physikalische /chemische Gefährdungen -> psychische Gefährdungen oder Fehlbelastungen (Stressoren)**
26
Was ist der Unterschied zwischen Gefahr und Gefährdung und welche Arten von Gefährdung lassen sich im Arbeitsschutz auf übergeordneter Ebene unterscheiden? Wo besteht hierbei eine besondere Herausforderung bei längerfristig schädigenden Einwirkungen
* Längerfristig schädigende Einwirkungen am Arbeisplatz sind zumeist nicht der einzige Einflussfaktor. Die meisten resultierenden Krankheiten sind multikausal determiniert. Es fließen außerberufliche Einflussfaktoren sowie das Gesundheitsverhalten mit ein * Es ist deshalb schwierig bestimmte Erkrankungen eindeutig auf die Situation am Arbeitsplatz zurückzuführen
27
Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist darüber hinaus die Gewährleistung der Gesundheit und die Schaffung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz. Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Was sind die Humankriterien nach Hacker (1998)?
28
**Wodurch ergeben sich Gefährdungen laut Neufassung des Arbeitsschutzgesetzes von 2013 vor allem? (6 Punkte)**
1. Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes 2. Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen 3. Gestaltung, Auswahl, und Einsatz von Arbeitsmitteln und Umgang damit (insb. mit Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen ) 4.Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken 5. Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten 6. Psychische Belastungen bei der Arbeit
29
**Wodurch ergeben sich Gefährdungen laut Neufassung des Arbeitsschutzgesetzes von 2013 vor allem?** **Was hat sich seit 2013 geändert und was hat dies bewirkt**
"Psychische Belastung bei der Arbeit" hat eine **explizite** Erwähnung erst seit 2013 im Arbeistschutzgesetz -> Obwohl psychische Belastungen auch schon vor 2013 implizit Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung gewesen sind, hat die Änderung 2013 - eine Welle an Initiativen herforgebracht, - umfangreiche betriebliche Aktivitäten zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in Gang gesetzt - und eine enorme Nachfrage nach intern oder extern beratenden Arbeitspsychologen ausgelöst
30
**Welchen Prinzipien und Zielen folgt die Gefährdungsbeurteilung?** **(1) Nenne ein Prinzip und erkläre kurz, was das heißt (2) Was ist ein weiteres Prinzip in der Praxis (handlungsbedarf)**
(1) **Prinzip der Einheit von Analyse und Gestaltung** Das heißt, das auf Grundlage der Analyse wirksame Maßnahmen abgeleitet, umgesetzt und deren Wirksamkeit überprüft werden soll. Daraus ergibt sich ein kontinuierlicher Prozess (2) In der Praxis hat sich als sinnvoll herausgestellt -> zuerst auf den drängendsten Handlungsbedarf zu fokussieren und ->Maßnahmen zur Bewältigung der drängendsten Probleme abzuleiten
31
**Welchen Prinzipien und Zielen folgt die Gefährdungsbeurteilung?** **Prinzip der Einheit von Analyse und Gestaltung: Was sollte dabei getan werden / Was ist nicht der Zweck? Was sind hierbei die Ziele?**
* Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren -> Dabei sollen die Arbeitsbedingungen unabhängig von konkret handelnden Personen analysiert und beurteilt werden -> Analyse ist kein Selbstzweck: Es geht nicht darum irgendwo "zu hohe Gefährdungen" zu finden oder dass ein Betrieb "durchfällt * Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Sinne der menschengerechten und gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung
32
**Wer ist für die Planung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) verantwortlich?** **Wer ist verantwortlich / hat Mitbestimmungsrechte für die GBU**
* Arbeitgeber ist verantwortlich für die GBU -> Er muss die GBU nicht selbst durchführen, sondern kann auch fachkundige Personen schriftlich damit beaufragen * Betriebsrat und Personalrat hat bei der Organisation und Durchführung von der GBU mitbestimmungsrechte
33
**Wer ist für die Planung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) verantwortlich?** **Gestaltung der GBU – Was wird immer wieder gefordert und wie frei ist sie gestaltbat**
* Immer wieder gefordert, dass die GBU von psychischen Belastungen und die GBU von physikalisch /chemischen Belastungen oder Unfallgefahren miteinander integriert wird -> In Praxis allerdings oft getrennt * GBU witgehend frei gestaltbar: -> Sollte so gehandhabt werden, dass die Führungskräfte damit umgehen können und sie für weitergehende Maßnahmen nutzen können
34
**7 Zentrale Schritte bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (Empfehlung GDA): **
1. Festlegung von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten 2. Gefährdung ermitteln 3. Gefährdung beurteilen 4. Ableitung und Beurteilung von Maßnahmen 5. Wirksamkeitskontrolle 6. Dokumentation 7. Fortschreibung