AGB Flashcards
Vorgehen
- Liegen AGBs vor?
- Wurden diese gültig in den Vertrag einbezogen?
- Inhaltskontrolle nach Art 19/20 OR
- bei Konsumverträgen: Kontrolle nach Art 8 iVm Art 20 OR
Liegen AGBs vor?
Werden nicht individuell verhandelt
Für Vielzahl von gleichartigen Verträgen standardmässig vorformuliert
Wurden diese gültig in den Vertrag einbezogen?
Müssen vom Konsens erfasst sein bezüglich des Vertrages
Kunde muss darauf hingewiesen worden sein und die zumutbare Möglichkeit gehabt haben, tatsächlich Kenntnis zu nehmen.
Dürfen nicht nachgeschoben sein (nach Vertragsabschluss)
Globalübernahme:
Nicht gelesen aber einverstanden
Vollübernahme:
Im Einzelnen gelesen und zur Kenntnis genommen.
Ungewöhnlichkeitsregel bei Globalübernahme:
AGB erlangen keine Geltung, wenn die Partei mit dem Inhalt nicht gerechnet hat und musste, weil diese ungewöhnlich und geschäftsfremd sind.
Inhaltskontrolle
Nach Art 19 und 20 OR
Inhaltskontrolle bei Konsumverträgen (b2c)
Art 8 UWG iVm Art 20 OR
Formelle Kontrolle: AGBs sind unlauter, wenn sie zum Nachteil des Konsumenten ein Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten vorsehen.
Materielle Kontrolle: Missverhältnis muss erheblich und ungerechtfertigt sein.
Ungerechtfertigt wenn kein legitimes Interesse verfolgt wird.
Masstab nach T&G