Anpassung des Vertrages Flashcards
(2 cards)
1
Q
Grundvoraussetzung
A
Wenn sich die faktischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Vertrag geschlossen wurden, nachträglich drastisch ändern, kann ausnahmsweise die Leistungserbringung für eine der Parteien nicht zumutbar sein.
In Lehre und Rspr mit Zurückhaltung bejaht.
2
Q
Voraussetzungen
A
Kumulativ
1. Nachträgliche Veränderung der Verhältnisse
Vertragserhebliche Verhältnisse, die Einfluss auf Wert der Leistung haben.
- Gravierende Äquivalentstörung
Grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Massgebender Anknüpfungspunkt ist der objektive Wert der Leistungen. Subjektive sind unbedeutend (Affektionswert zb) - Fehlende Vorhersehbarkeit
Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und objektive Voraussehbarkeit
Hätte eine Person nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung voraussehen können und müssen. - Keine Risikozuteilung durch Vertrag
Folge: hM Anpassung durch Gesetz