Willensmängel Flashcards

(4 cards)

1
Q

Erklärungsirrtum

A

Fällt unter Art.
24 Abs. 1 Ziff. 1 OR

Muss wesentlich sein:
Ist wesentlich, wenn über die Identität geirrt wird und nicht über die Eigenschaften

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2
Q

Grundlagenirrtum

A

Ist eine qualifizierte Variante des Motivirrtums, der normalerweise unwesentlich ist.

  1. Motivirrtum
    Falsche oder fehlende Vorstellung über einen Sachverhalt (bewusste Unkenntis schliesst Irrtum aus)
  2. Wesentlichkeit
    Subjektive: Vorgestellter Sachverhalt ist conditio sine qua non bzw. unerlässliche Vertragsvoraussetzung.
    (Wenn objektive gegeben, kann man von subjektiver ausgehen)
    Objektive: Wenn die Vertragsgrundlage nach T&G notwendig ist. Durchschnittliche Drittperson hätte Vertrag bei Kenntnis nicht oder mit anderem Inhalt abgeschlossen.
  3. Erkennbarkeit für die Irrtumsgegnerin
    Ist umstritten ob es dies braucht
  4. Keine Verwirkung
    Frist 1 Jahr
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3
Q

Absichtliche Täuschung

A
  1. Täuschendes Verhalten
    Aktive Vorspiegelung oder passives Schweigen bei Aufklärungspflicht aus Vertrag, Gesetz, T&G oder aus herrschende Anschauung
  2. Täuschungsabsicht
    Wissen, mindestens in Kauf nehmen
  3. Fehlen eines Rechtfertigungsgrundes
  4. Motivirrtum
    Irrtum muss nicht wesentlich oder entschuldbar sein
  5. Kausalität
    Liegt vor, wenn bei Kenntnis Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt abgeschlossen worden wäre
  6. Keine Verwirkung
    Jahresfrist
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4
Q

Furchterregung

A
  1. Drohung
    Ernsthaftes Inaussichtstellen eines Übels durch Vertragspartner oder Dritter. Ernsthaftigkeit ja, wenn nach dem Umständen mit der Verwirklichung zu rechnen ist
  2. Drohungsabsicht
    Durch Inaussichtstellen zum Vertragsabschluss bestimmen will. Unerheblich ob Drohung wahr machen will.
  3. Widerrechtlichkeit
    Widerrechtlich wenn Übel selbst widerrechtlich oder wenn Notlage ausgenützt wird
  4. Begründete Furcht
    Wenn der Bedrohte aus den Umständen auf eine nahe und erhebliche Gefahr für seine Rechtsgüter (Leib, Leben, Ehre, Vermögen) schliessen muss und darf
  5. Kausalität
    Wenn Vertragsabschluss aus Furcht passiert
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