Rückabwicklung Flashcards
(2 cards)
1
Q
Ausservertragliche Regeln (oder)
A
Rückerstattung von erbrachten Sachleistungen -> Vindikation
Andere Leistungen -> Bereicherungsrecht
Nutzungsvergütung nur bei bösgläubiger Nutzung
2
Q
Vertragliche Regeln
A
BGer und neuere Doktrin
Das bisherige Schuldverhältnis wird durch den Rücktritt des Gläubigers vom Vertrag nicht aufgelöst, sondern in ein vertragliches Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt.
Vertragliche Ansprüche aus dem Liquidationsverhältnis auf Rückerstattung der Sache und des Kaufpreises
Nutzungsvergütung besteht unabhängig ob bösgläubig (da aus vertrag und nicht aus artikel, da er nicht anwendung findet)