Definitionen Flashcards
(10 cards)
Obligation
Eine Obligation ist die Rechtsbez zw Gläubiger und Schuldner, gestützt auf deren der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung fordern kann. Leistung ist stets ein Tun, Dulden oder Unterlassen.
Forderung
Forderung ist aus Sicht des Gläubigers das Recht, die Leistung des Schuldners zu verlanden
Schuld
Schuld bildet aus Sicht des Schuldners seine Leistungspflicht.
Anspruch
Anspruch bezeichnet die durchsetzbare bzw klagbare Forderung (aM Synonym zu Forderung)
Einseitiger Vertrag
Bei einem einseitigen Vertrag wird nur von einer Partei eine Leistung geschuldet.
Was unterscheidet einen zweiseitigen Vertrag von einem einseitigen Vertrag?
Bei einem zweiseitigen Vertrag trifft beide Parteien eine Leistungspflicht.
Vollkommen zweiseitiger Vertrag
Beim vollkommen zweiseitigen Vertrag ist die eine Leistung die Gegenleistung der anderen (Zug um Zug). Auch genannt synallagmatischer Vertrag
Unvollkommen zweiseitiger Vertrag
Bei einem unvollkommen zweiseitigen Vertrag stehen die von beiden Parteien geschuldeten Leistungen nicht in einem Austauschverhältnis.
Dauerschuldverhältnis
Der Umfang der Gesamtleistung hängt von der Erfüllungsdauer des Rechtsgeschäfts ab.
Einmalschuldverhältnis
Der Umfang der Leistung bestimmt sich nach Massgabe der Zeitdauer. Es bleibt regelmässig bei einem einmaligen Austausch der Leistungen.