Erstazbeschaffung von Beteiligungen Flashcards
(13 cards)
Tatbestand
- wenn ein bei der Veräusserung einer Beteiligung erzielter Kapitalgewinn durch eine Abschreibung auf einer neu erworbenen Bet. (Ersatzobjekt) oder eine Rückstellung für einen solchen Ersatz kompensiert wird. Durch diese Massnahme werden die stillen Reserven auf das Ersatzobjekt übertragen.
Einkommenssteuer (Eink. aus selbst. Erwerbst.)
nur dann möglich, wenn es sich bei der Beteiligung um betriebsnotwendiges AV handelt und das Ersatzobjekt die gleiche Funktion hat (Art. 30 DBG).
Gewinnsteuer
Beim Ersatz von Beteiligungen können sti. Res. auf eine neue Bet. übertragen werden, sofern die veräusserte Bet. min. 20% während min. 1 Jahr gehalten wurde (Art. 64 Abs. 1bis DBG).
Falls Ersatzbeschaffung nicht im gleichen GJ -> Rückstellung kann im Umfang der sti. Res. gebildet werden.Diese RSt ist innert angemessener Frist zur Abschreibung auf Ersatzobjekt zu verwenden oder zug. Erfolgsr. aufzulösen (Art. 64 Abs. 2 DBG).
Beteiligungsabzug (Art. 69, 70 und 207a DBG) richtet sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Veräusserung der Bet.
Veräussernde Ges.
- nicht erforderlich, dass die veräussernde Gesellschaft einen Betrieb führt und das Ersatzobjekt die gleiche Funktion hat. Bei der Ersatzbeschaffung von Beteiligungen handelt es sich um einen Steueraufschub aufgrund eines Reinvestitionstatbestandes.
Veräusserte Bet.
Die veräusserte Beteiligung muss mindestens 20% und während mind. 1 Jahr im Besitz der KapGes gewesen sein.
Ersatzobjekt
- kann Beteiligung an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft sein.
- Mindestbeteiligungsquote ist nicht erforderlich.
Ersatz innert angemessener Frist
- idR. 3 Jahre
- Vorgezogene Ersatzbesch. ebenfalls möglich, auch 3 Jahre
Verbuchung
Aufgrund Massgeblichkeitsprinzip: Ersatzbeschaffung muss im Sinne einer Wiederbeschaffungsreserve (Art. 669 Abs. 2 OR) als direkte Abschreibung oder Rückstellung verbucht werden
Nicht reinvestierter Teil des Veräusserungserlöses
Wird der Veräusserungserlös für eine Bet nur teilweise reinvestiert, kann für den nicht reinvestierten Teil des Kapitalgewinnes keine Ersatzbeschaffung geltend gemacht werden
Gewinnsteuerwert
Der Gewinnsteuerwert des Ersatzobjekts entspricht seinem um die steuerlich zulässige Ersatzbeschaffung (Abschreibung) herabgesetzten Erwerbspreis
Gestehungskosten
Die Gestehungskosten entsprechen dem um die steuerlich zulässige Ersatzbeschaffung (Abschreibung) herabgesetzten Erwerbspreis für das Ersatzobjekt (= Gewinnsteuerwert)
Wiedereingebrachte Abschreibungen
Wiedereingebrachte Abschreibungen und Wertberichtigungen auf der veräusserten Beteiligung (Art. 62 Abs. 4 DBG) berechtigen nicht zur Ersatzbeschaffung
Nicht betroffene Steuern
- dir. BdSt. Einkommen im PV
- VSt
- EA