KS 5, nat. P. Flashcards

nat. P. (18 cards)

1
Q

Welche TB fallen unter die Übertragung von Vermögenswerten auf eine andere PU 19 I a DBG? (3)

A
  1. Zusammenschluss mit anderer PU
  2. Errichtung einer neuen PU (Spaltung)
  3. Umwandlung in andere PU
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2
Q

Übertragung von Vermögenswerten auf andere PU (19Ia DBG) - auf welche Weise zivilrechtlich? (6)

A
  1. Verkauf
  2. Kapitaleinlage bei Errichtung KollG/KommG
  3. Austritt Gesellschafter aus PU und Gründung neue PU
  4. Fusion (nur KommG/KollG nach 3-22 FusG)
  5. Umwandlung (nur KommG/KollG nach 53-68 FusG)
  6. Vermögensübertragung 66-77 FusG
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3
Q

Vermögensübertragung 66-77 FusG - Voraussetzungen?

A

Eintrag im HReg bei EF

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4
Q

Voraussetzungen 19Ia DBG? (3)

A
  1. Steuerpficht besteht in CH fort
  2. bisher für Einkommenssteuer massg. Werte werden übernommen
  3. Übertragende Person muss an übernehmender PU beteiligt sein –> Übertragung auf unabhängige PU = Realisations-TB
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5
Q

Umsatzabgabe bei 19Ia DBG

A
  • nur, wenn übertragende oder übernehmende PU = Effektenhändler und stb. Urkunden übertragen werden
  • bei steuerneutr. Umstr. = 14Ii StG iVm. 19 DBG
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6
Q

Nicht betroffene Steuern 19Ia DBG?

A

VSt, EA

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7
Q

Welche TB gibt es bei der Übertragung eines (Teil-) Betriebs auf eine jur.P.? 19Ib/II (3)

A
  1. Zusammenschlouss mit jur.P.
  2. Umwandlung PU in jur. P.
  3. Umwandlung CH Betriebsstätte von ausländ. Personengesellschaft in jur. P.
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8
Q

Zivilrechtliche Übertragung 19Ib DBG? (5)

A
  1. Sacheinlage
  2. Verkauf
  3. Fusion (nur KollG/KommG)
  4. Umwandlung (nur KollG/KommG)
  5. Vermögensübertragung
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9
Q

Umwandlung EF in jur. P. - Zivilrecht? (3)

A
  1. Sacheinlage
  2. Vermögensübertragung, falls EF im HReg
  3. Verkauf
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10
Q

Voraussetzungen 19Ib DBG? (4)

A
  1. Steuerpficht besteht in CH fort –> bei jur. P.
  2. bisher für Einkommenssteuer massg. Werte werden übernommen
  3. übertragenes GV = Teil-/Betrieb
  4. Keine Veräusserung von Mitgliedschaftsrechten innert 5 Jahren
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11
Q

Sperrfristverletzung 19Ib DBG - Voraussetzungen?

A
  1. Veräusserung Bet’rechte innert 5 Jahren
  2. Preis über dem übertragenen steuerlichen EK
    = Verobjektivierte Veräusserungssperrfrist (Keine Absicht)
  • Möglichkeit der Sicherstellung der Eink.St. während Sperrfrist 169 DBG und Bezeichung Vertreter, falls WS nat.P. im Ausland 118 DBG
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12
Q

Betrieb (4)

A
  1. Organisatorisch-technischer Komplex von Vermögenswerten, welcher für die
    unternehmerische Leistungserstellung eine relativ unabhängige, organische Einheit darstellt.
  2. die Unternehmung erbringt Leistungen auf dem Markt oder an verbundene Unternehmen;
  3. die Unternehmung verfügt über Personal;
  4. der Personalaufwand steht in einem sachgerechten Verhältnis zum Ertrag
    - > auch nichtbetriebsnotw. Aktiven können mitgegeben werden, sofern nicht untergeordnet und Betrieb weitergeführt
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13
Q

Teilbetrieb

A
  1. Kleinster für sich lebensfähiger Organismus eines Unternehmens.
  2. die Unternehmung erbringt Leistungen auf dem Markt oder an verbundene Unternehmen;
  3. die Unternehmung verfügt über Personal;
  4. der Personalaufwand steht in einem sachgerechten Verhältnis zum Ertrag
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14
Q

Betrieb - Halten und verwalten eigener Immobilien? (3)

A
  1. es erfolgt ein Marktauftritt oder es werden Betriebsliegenschaften an Konzerngesellschaften vermietet;
  2. die Unternehmung beschäftigt oder beauftragt mindestens eine Person für die Verwaltung der Immobilien (eine Vollzeitstelle für rein administrative Arbeiten);
  3. die Mieterträge betragen mindestens das 20-fache des marktüblichen Personalaufwandes für die Immobilienverwaltung.
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15
Q

Betrieb - Halten und verwalten von Wertschriften?

A

Kann nie Betrieb sein

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16
Q

19Ib DBG - Gewinnsteuer der jur.P. bei Verletzung Sperrfrist

A
  • Eine Abrechnung über die stillen Reserven im Nachsteuerverfahren (Art. 151-153 DBG) führt zu höheren Gewinnsteuerwerten (Art. 19 Abs. 2 DBG).
  • Die übernehmende jur. P. kann die Auflösung solcher versteuerter stillen Reserven durch höhere Abschreibungen geltend machen, soweit diese geschäftsmässig begründet sind.
  • falls übernehmende jur. P. bereits rechtskräftig veranlagt -> Revisionsverfahren (Art. 147-149 DBG).
  • keine Lokalisierung der sti. Res. = Goodwill, innert 5Jahren steuerwirksam abzuschreiben
17
Q

19Ib DBG - Einkommenssteuer: Einkünfte aus Beteiligungen im Privatvermögen

A

Überpreisliche Einbringung Betrieb in jur. P. = stb. Vermögensertrag, unterliegt auch VSt.

18
Q

19Ic DBG - Austausch von Beteiligungsrechten im GV bei Umstr. nach 61 I oder Quasifusionen

A
  • zB. falls PU eine Bet. an jur. P. im GV hält und diese mit anderer jur. P. fusioniert und hierbei Bet’rechte ausgetauscht werden = steuerneutral.
  • Ausgleichszahlungen jedoch Eink. aus selbst. Erwerbstätigkeit 18 I DBG