KS 5, nat. P. Flashcards
nat. P. (18 cards)
Welche TB fallen unter die Übertragung von Vermögenswerten auf eine andere PU 19 I a DBG? (3)
- Zusammenschluss mit anderer PU
- Errichtung einer neuen PU (Spaltung)
- Umwandlung in andere PU
Übertragung von Vermögenswerten auf andere PU (19Ia DBG) - auf welche Weise zivilrechtlich? (6)
- Verkauf
- Kapitaleinlage bei Errichtung KollG/KommG
- Austritt Gesellschafter aus PU und Gründung neue PU
- Fusion (nur KommG/KollG nach 3-22 FusG)
- Umwandlung (nur KommG/KollG nach 53-68 FusG)
- Vermögensübertragung 66-77 FusG
Vermögensübertragung 66-77 FusG - Voraussetzungen?
Eintrag im HReg bei EF
Voraussetzungen 19Ia DBG? (3)
- Steuerpficht besteht in CH fort
- bisher für Einkommenssteuer massg. Werte werden übernommen
- Übertragende Person muss an übernehmender PU beteiligt sein –> Übertragung auf unabhängige PU = Realisations-TB
Umsatzabgabe bei 19Ia DBG
- nur, wenn übertragende oder übernehmende PU = Effektenhändler und stb. Urkunden übertragen werden
- bei steuerneutr. Umstr. = 14Ii StG iVm. 19 DBG
Nicht betroffene Steuern 19Ia DBG?
VSt, EA
Welche TB gibt es bei der Übertragung eines (Teil-) Betriebs auf eine jur.P.? 19Ib/II (3)
- Zusammenschlouss mit jur.P.
- Umwandlung PU in jur. P.
- Umwandlung CH Betriebsstätte von ausländ. Personengesellschaft in jur. P.
Zivilrechtliche Übertragung 19Ib DBG? (5)
- Sacheinlage
- Verkauf
- Fusion (nur KollG/KommG)
- Umwandlung (nur KollG/KommG)
- Vermögensübertragung
Umwandlung EF in jur. P. - Zivilrecht? (3)
- Sacheinlage
- Vermögensübertragung, falls EF im HReg
- Verkauf
Voraussetzungen 19Ib DBG? (4)
- Steuerpficht besteht in CH fort –> bei jur. P.
- bisher für Einkommenssteuer massg. Werte werden übernommen
- übertragenes GV = Teil-/Betrieb
- Keine Veräusserung von Mitgliedschaftsrechten innert 5 Jahren
Sperrfristverletzung 19Ib DBG - Voraussetzungen?
- Veräusserung Bet’rechte innert 5 Jahren
- Preis über dem übertragenen steuerlichen EK
= Verobjektivierte Veräusserungssperrfrist (Keine Absicht)
- Möglichkeit der Sicherstellung der Eink.St. während Sperrfrist 169 DBG und Bezeichung Vertreter, falls WS nat.P. im Ausland 118 DBG
Betrieb (4)
- Organisatorisch-technischer Komplex von Vermögenswerten, welcher für die
unternehmerische Leistungserstellung eine relativ unabhängige, organische Einheit darstellt. - die Unternehmung erbringt Leistungen auf dem Markt oder an verbundene Unternehmen;
- die Unternehmung verfügt über Personal;
- der Personalaufwand steht in einem sachgerechten Verhältnis zum Ertrag
- > auch nichtbetriebsnotw. Aktiven können mitgegeben werden, sofern nicht untergeordnet und Betrieb weitergeführt
Teilbetrieb
- Kleinster für sich lebensfähiger Organismus eines Unternehmens.
- die Unternehmung erbringt Leistungen auf dem Markt oder an verbundene Unternehmen;
- die Unternehmung verfügt über Personal;
- der Personalaufwand steht in einem sachgerechten Verhältnis zum Ertrag
Betrieb - Halten und verwalten eigener Immobilien? (3)
- es erfolgt ein Marktauftritt oder es werden Betriebsliegenschaften an Konzerngesellschaften vermietet;
- die Unternehmung beschäftigt oder beauftragt mindestens eine Person für die Verwaltung der Immobilien (eine Vollzeitstelle für rein administrative Arbeiten);
- die Mieterträge betragen mindestens das 20-fache des marktüblichen Personalaufwandes für die Immobilienverwaltung.
Betrieb - Halten und verwalten von Wertschriften?
Kann nie Betrieb sein
19Ib DBG - Gewinnsteuer der jur.P. bei Verletzung Sperrfrist
- Eine Abrechnung über die stillen Reserven im Nachsteuerverfahren (Art. 151-153 DBG) führt zu höheren Gewinnsteuerwerten (Art. 19 Abs. 2 DBG).
- Die übernehmende jur. P. kann die Auflösung solcher versteuerter stillen Reserven durch höhere Abschreibungen geltend machen, soweit diese geschäftsmässig begründet sind.
- falls übernehmende jur. P. bereits rechtskräftig veranlagt -> Revisionsverfahren (Art. 147-149 DBG).
- keine Lokalisierung der sti. Res. = Goodwill, innert 5Jahren steuerwirksam abzuschreiben
19Ib DBG - Einkommenssteuer: Einkünfte aus Beteiligungen im Privatvermögen
Überpreisliche Einbringung Betrieb in jur. P. = stb. Vermögensertrag, unterliegt auch VSt.
19Ic DBG - Austausch von Beteiligungsrechten im GV bei Umstr. nach 61 I oder Quasifusionen
- zB. falls PU eine Bet. an jur. P. im GV hält und diese mit anderer jur. P. fusioniert und hierbei Bet’rechte ausgetauscht werden = steuerneutral.
- Ausgleichszahlungen jedoch Eink. aus selbst. Erwerbstätigkeit 18 I DBG