Unfallkasse Flashcards
(23 cards)
Was ist die Unfallversicherung
ist eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber und Pflicht für jeden Arbeitnehmer.
Sie soll nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit den Verletzten, seinen Angehörigen und seinen Hinterblibenen entschädigen
ein Zweig des deutschen sozialversicherungssystem
Was ist die Rechtsgrundlage der gesetzlichen Unfallversicherung
SGB VII ( Sozialgesetzbuch 7)
Unterteilung der Unfallversicherung in drei Bereichen :
1. Gewerbliche Berufsgenossenschaf
- zuständige Unfallersicherungsträger für die gewerbliche Wirtschaft (Ausnahmen Ladwirtschaf)
- Aufgegliedert in :
- Metall
- Bau
- Handel
- Transport
- Verwaltung
- Gesundheits und Wohlfahrtswesen
2. Sozialversicherung für Landwirtschaft
- bundesweit zuständiger Träger für die gesammte landwirtschaftliche Sozialversicherung
3. Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände
- betreuen Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- vielzahl von Personengruppen, welche versichert sind ohne in einem Beschäftigungsverhältnis zu stehen
- Kinder
- Schüler
- Studenten
- Arbeitssuchende
- bestimmte ehrenamtl. Tätigkeiten
- Helfer in Unglücksfällen
Wodurch finanziert sich die gesetzliche Unfallversicherung
ausschließlich durch die Beiträge, welcher vollständig vom AG gezahlt wird
Die Aufwendungen der BG zur Unfallverhütung und Unfallentschädigung werde
jährlich nachträglich auf die Mitglirdunternehmen ungelegt
An wen gint der AG die Haftung ab
AG geben die Haftung bei Arbeitsunfällen an die BG / Unfallkassen ab und können nicht mehr vom AN auf Schadensersatzt verklagt werden (Ausßnahme vorsätzliches Handeln)
wer ist versichert
Jeder,der in einem Arbeits-,Ausbildungs- oder Dienstverältnis steht, ist kaft Gesetzes versichert.
* alle abhängigbeschäftigten Arbeitnehmer
* Kinder währen des Besuches von Tageseinrichtungen
* Schüler und Studenten
Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität
Wie sind selbstständige oder Unternehmer versichert
- nicht automatisch in der GUV versichert
- Freiwillige Versicherung bei der GUV möglich mit schriftlichem Antrag
Außer die Unternehmen, die OHNE Antragsstellung versichert sind:
* Personen die selstständig im Gesundheitsdient oder der Wohlfahrspflege tätigsind (Hebammen, Pysiother., Logopäde) ,
* auch Hausgewerbeteibende oder
* Selbstständige in der Landwirtschaft
* Helfer, in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen
* Erhrenamtliche Tätigkeiten / öffentlich- rechtliche Institutionen (Richter, Schöffe, Volkszähler)
* Personen bei Unglückfällen, Gefahr oder Nothilfe
Was sind Arbeitsunfälle
sind Unfälle, die Versicherte unfolge ihrer beruflichen oder sonst versicherten Tätigkeit erleiden
Was sind Unfälle
sind zeitlichbegrenzte von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führen
Was sind Wegeunfälle
sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur einer versicherten Tätigkeit oder auf dem Heimweg von einer versicherten Tätigkeit ereignet
Versichert sind auch Umwege, die nötig werden, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen oder Fahrgemeinschaften
- Weg zum Postbriefkasten, um AU einzuwerfen
- Erstmaliger Weg ins Homeoffice
- Unfall mit einem Leasingfahrrad vom AG (wenn arbeitspflichten erbracht werden)
Was sind Berufskrankheiten
sind Krankheiten, die Versicherte durch ihre beruflichen Tätigkeiten erleiden ( müssen in der Berufskrankheiten Verordnung aufgeführt sein - in der BGB aufgeführt)
- nicht jede arbeitsbedingte Erkrankung ist eine Berufskrankheit (keine Vollkskrankheiten )
Welche Voraussetzungen müssen für einen Versicherungsfall vorliegen?
Zum Unfallzeitpunkt muss der Versicherte eine berufliche Tätigkeit durchführen, welche einen Gesundheitsschaden oder den Tod verursacht
- kein Versicherungsunfall, wenn ein bereits bestehender Gesundheitsschaden während einer versicherten Tätigkeit akut wird
- kein Versicherungsschutz, wenn Verletzungen von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten ( Herzinfarkt , Nasenbluten bei KIndern ect.)
Nicht versichert sind AN bei / auf / an
- auf Toilette
- im Küchenbereich während der Pause
- Während der Pause außerhalb des Betriebes
- Auf dem weg zur “äußeren” Haustur
- Teilnahme am Firmenläufen , da Großveranstaltung
Was tun bei Arbeitsunfall
- Unternehmen sind verpflichtet alle Unfälle un ihrem Unternehmen dem Unfallversicherungsträger zu melden , wenn AN mehr als 3 Kalendertage arbeitsunfähig wird
- Unfallanzeige ist binnen 3 Tagen zu erstatten
- muss vom personal- oder betreibsrat unterzeichnet werden
- Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind dem UNfallversicherungsträger sofort per Telefon / Fax / mail zu melden
- Anhaltpunkt für das Voriegen einer Berufskrankheit sind anzeigepflichtig
Müssen Versicherte sich zwansweise bei einem Durchgangsarzt melden
Durchgangsärzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzungen. Die Vorstellung ist erforderlich , wenn:
- Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur längeren Arbeitsunfähigkeit führt
- die notwendige ärztliche Behandlung vorraussichtlich über eine Woche andauert
- heil und Hilfsmittel zu verordnen sind
- es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt
Bei leichten Verletzungen werden die Pat vom D- Arzt zum Hausarzt überwiesen oder zum entsprechenden Facharzt
Leistungen bei Unfallfolgen
Leistungen umfassen die Bereiche:
* medizinischer Versorgung
* Rehabilitation
* finanzielle Entschädigungsleistungen
* Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Vorrang hat die Rückkehr am Arbeitsplatzt
Wenn nicht möglich, dann:
* Heilbehandlungen / Verletztengeld
* Berufshilfe, Übergangsged
* Berufsfördernde Maßnahmen
* Rente / Hinterbliebenenrente , Weisenrenre , Sterbegeld
Verfahrensweg - Pat nach Unfall
- Hilfeleisten
- erstellung eines Unfallberichts ( Formular wird der PX vom Kostenträger nach Eingang der Unfallmeldung zugestellt) - oder ist in der PX forhanden
- Erstbehandler ist zuständig für das Ausfüllen des Berichts / Zahnschaden
- Schweigepflichtentbindung ist micht notwenig
Wie wird der Unfall bei einem Privat verischertem abgerechnet
- GOZ nicht mehr gültig
- Abrechunung nun über Berufsgenossenschaft
- gilt nicht für Bemante - hier trir die Unfallfürsorge nach § 30 abs 1 beamtenfürsorgegesetzt ein
Unfallabkommen
zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicerung / Sozialversicherung für Landwirtschaft , Forst und Gartenbau und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
- über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgun von Unfallverletzten der Berufserkrankten.
- ändert sich jeden Jahr / immer im ersten quatal
Was besagt das Unfallabkommen
unter berücksichtigung der wirschaftlichkeit sollen die Unfallschäden beseitigt oder zu bessern sein. Verschlimmerung soll verhütet werden und seine Folgen mildern
- die zahnärztliche Behnadlung ( kons/chir , KFO , Chirur) ist zu gewähren von der Unfallversicherung
- die prothetische Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten und die damit unmittelbar zusammenhängenden Leistungen sind vom Unfallversicherungsträger als Sachleistung zu gewähren
- die KOsten der zahnärtzlichen Behandlung von Unfallfolgen oder Berufskrankheitsfolgen rechnet der ZA direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab
*
Rechnung muss folgendes Behínhalten
- Personaldaten des Unfallverletzten
- den Unfalltag
- den Unfallbetrieb
- das Datum der Erbrungung der leistung
- die Gebührennummer nach den Gebührentarifen der Angestellten Ersatztkassen
- den Betrag für die Material und Laborkosten
- den Gesammtberechungsbetrag