StrfR AT- Prüfungsschema Flashcards

1
Q

“Jauchegruben-Fall“ “dolus generalis” der tödlichen Tathandlung ohne Vorsatz

am Ende eines mehraktigen Gesamtgeschehens wird einen Taterfolg bewirkt, irrtumsbedingt wird aber der Erfolg bereits nach einem ersten Teilakt für eingetreten gehalten, sodass bei Vornahme der eigentlich tödlichen nachfolgenden Handlung kein Vorsatz vorliegt

A

A. Strafbarkeit § 212 I (2. tödliche Tathandlung)
[…]
2. Subjektiver Tatbestand
a. Tötungsvorsatz
- nur für 1. Tathdl, 2.Tathdl zielte nur auf Leichenbeseitigung
b. Dolus generalis (-)
- wenn mehrere Vorgänge einheitl Geschehen bilden könnte man Vorsatz auf allg Vorsatz (dolus generalis) ausdehnen
- Koinzidenzprinzip §§16 I,18 verbietet Ausdehnung

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2
Q

“Jauchegruben-Fall“
Irrtum über Kausalverlauf
1. Tathdl die nicht den Erfolg bewirkt

A

B. Strafbarkeit §212 I (1. nicht tödliche Tathdl mit Vorsatz)
[…]
b. Objektive Zurechnung (Verwirklichung in konkr Taterfolg)
aa. „Versuchslösung“
- dann obj Zurechnung (-) u nur Versuch strafbar
bb. „Vollendungslösung“ (h.M.)
- wenn kein atypischer Kausalverlauf dann wird Risikozusammenhang nicht unterbrochen

  1. Subjektiver Tatbestand
    a. Tatvorsatz
    b. Irrtum über den Kausalverlauf
    - Kausalverlauf muss in seinen wesentl Zügen gekannt werden
    - ist Abweichung relevant u erheblich u noch SUBJ zurechenbar
    - wenn beide Kausalverläufe gleichwertig dann unbeachtlich u Vorsatz (+)
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3
Q

FL-Delikt

A

I. TB

  1. Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs
  2. Erfolgsverursachung i.S.v. Kausalität
  3. Obj Sorgfaltspflichtverstoß bei obj Zurechnung des Erfolgs

a. Obj Sorgfaltspflichtverletzung (Risikoschaffung)
- Schaffung eines rechtl missbilligten Risikos in Form eines obj Sorgfaltspflichtsverstoßes

b. Obj Zurechnung (Risikorealisierung)
- das geschaffene unerlaubte Risiko in Form des Sorg-faltspflichtverstoß‘ müsste sich aber auch in dem konkret eingetretenen Todeserfolg realisiert haben.
aa. Adäquanzzusammenhang
bb. Schutzzweckzusammenhang
cc. Pflichtwidrigkeitszusammenhang

II. RWK
III. Schuld (FL-Schuld)
1. Subj Sorgfaltspflichtverletzung bei subj Voraussehbarkeit des Erfolgs
- höchstpersönl Vorwerfbarkeit
- Beachtung persönl Fähigkeiten
2. Umzumutbarkeit normgem Verhaltens
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4
Q

„Radfahrer-Fall”

  1. Objektive Zurechnung i.S.d. Pflichtwidrigkeitszusammenhangs
  2. Vermeidbarkeitstheorie (insb. BGH) vs. Risikoerhöhungslehre
A

Strafbarkeit §222
[…]
a. Objektiver Sorgfaltspflichtverstoß (Risikoschaffung)
b. Objektive Zurechnung des Erfolgs (Risikorealisierung)
cc. Pflichtwidrigkeitszusammenhang
- nur dann FL-Vorwurf wenn Taterfolg durch Einhaltung der gebotenen Sorgfalt (pflichtgem Alternativverhalten) vermieden worden wäre

(1) Vermeidbarkeitstheorie
- bei Zweifel zwischen Zusammenhang der Pflichtwidrigkeit u Erfolg in dubio pro reo
(2) Risikoerhöhungslehre
- wenn der Täter das erlaubte Risiko überschreitet u dadurch Gefahr erhöht, dann wird ein verbotenes Risiko geschaffen (Opferschutz)
- aber nicht nur bei Gelegenheit einer FL u Pflichtwidrigkeit des Täters mit großer Sicherheit in Taterfolg verwirklicht wurde

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5
Q

Problematik der sog. Retter(un)fälle

  • Pflichtwidrigkeitszusammenhang und Eigenverantwortlichkeitsprinzip
  • Einschränkung des Eigenverantwortlichkeitsprinzips bei Tod (Verletzung) eines Retters
A

Strafbarkeit § 222 StGB
[…]
a. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung (Risikoschaffung)
- Schaffung eines Risikos für das Leben eines potentiellen Retters
b. Objektive Zurechnung des Erfolgs (Risikorealisierung)
aa. Adäquanzzusammenhang (+)
bb. Eigenverantwortlichkeitsprinzip
- bewusste, freiverantwortliche Selbstgefährdung ist grds nicht vom SB des FL-Delikts erfasst und unterbricht den Zurechnungszusammenhang
- Einschränkung der Selbstgefährdung aber dann, wenn der Täter durch seine delikt Hdl die naheliegende Möglichkeit einer bew Selbstgefährdung dadurch schafft, dass er eine erhebliche Gefahr für ein RG des Opfers oder ihm nahestehender Personen begründet und damit für dieses ein einsichtiges Motiv für gefährliche Rettungsmaßnahmen schafft

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6
Q

Extensiver Notwehrexzess §33 (analog)

A

Strafbarkeit § 212 I StGB
I. Tatbestand
II. Rechtswidrigkeit
1. Notwehr, § 32

III. Schuld

  1. Notwehrexzess, § 33
    - entschuldigt, indem Grenzen der Notwehr in zeitl Hinsicht überschritten wurden (zB Fehlen eines ggwärtigen Angriffs)
    a. Restriktive Theorie
    - umfasst ist nur intens Exzess, wegen Wortlaut (Notwehrlage muss vorliegen um sie zu überschreiten)
    - Gefühl der Bedrängnis durch psych Ausnahmezustand ist nur bei ggwärtiger Notwehrlage gegeben
    b. Extensive Theorie
    - umfasst auch Abwehrhdl bei denen Angriff noch nicht od nicht mehr vorliegt
    - Wortlaut könne auch zeitl Grenzüberschreitung meinen
    - Grenzüberschreitung in zeitl Hinsicht sei genauso beachtlich u verzeihlich wie die Grenzüberschreitung der Erforderlichkeit
    c. Differenzierende Theorie
    - umfasst sind intensiver u nachzeitiger extensiver Notwehrexzess
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