A.7 Rechtsbehelfsverfahren Flashcards

(3 cards)

1
Q

Nicht gerichtilich - Einspruch

A
  • kann eingelegt werden an das Finanzamt gegen einspruchsfähige Verwaltungsakte binnen eines Monats seit Bekanntgabe (Steuerbescheide, Steueranmeldung etc.)
  • nur wer durch den Verwaltungsakt beschwert, d.h. in seinen Rechten beeinträchtigt kann Einspruch legen
  • gegen “Null-Steuerbescheid” ist Einspruch unzulässig
  • wenn anerkannt -> Abhilfebescheid, Einspruchsverfahren kostenfrei
  • wenn Finanzamt ablehnt -> Einsruchsentscheidung (detailierte Begründung) …
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2
Q

Gerichtliche Rechtsbehelfe - Klage an das Finanzamt

A


- Steuerpflichtiger kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Klage an Finanzgericht machen
- Finanzgericht entscheidet durch Urteil über den Streitgegenstand sowie über Kosten etc.

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3
Q

Gerichtliche Rechtsbehelfe - Revision an den Bundesfinanzhof

A


- gegen Urteil des Finanzgerichts kann nur in bestimmten Fällen Revision an den Bundesfinanzhof binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden
- Voraussetzung, Finanzgericht hat Revision zugelassen
- sowohl Steuerpflichtige als auch Finanzamt kann Revision einlegen
- dann Urteil von Bundesfinanzof

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