A.7 Rechtsbehelfsverfahren Flashcards
(3 cards)
1
Q
Nicht gerichtilich - Einspruch
A
- kann eingelegt werden an das Finanzamt gegen einspruchsfähige Verwaltungsakte binnen eines Monats seit Bekanntgabe (Steuerbescheide, Steueranmeldung etc.)
- nur wer durch den Verwaltungsakt beschwert, d.h. in seinen Rechten beeinträchtigt kann Einspruch legen
- gegen “Null-Steuerbescheid” ist Einspruch unzulässig
- wenn anerkannt -> Abhilfebescheid, Einspruchsverfahren kostenfrei
- wenn Finanzamt ablehnt -> Einsruchsentscheidung (detailierte Begründung) …
2
Q
Gerichtliche Rechtsbehelfe - Klage an das Finanzamt
A
…
- Steuerpflichtiger kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Klage an Finanzgericht machen
- Finanzgericht entscheidet durch Urteil über den Streitgegenstand sowie über Kosten etc.
…
3
Q
Gerichtliche Rechtsbehelfe - Revision an den Bundesfinanzhof
A
…
- gegen Urteil des Finanzgerichts kann nur in bestimmten Fällen Revision an den Bundesfinanzhof binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden
- Voraussetzung, Finanzgericht hat Revision zugelassen
- sowohl Steuerpflichtige als auch Finanzamt kann Revision einlegen
- dann Urteil von Bundesfinanzof