A.5 Fristen, Termine, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Flashcards
(6 cards)
1
Q
Behördliche Fristen
A
- von der Behörde festgelegt, können auch nach Absprache verlängert werden
- Beispiele: Vorlage von Belegen, Zeitraum einer Steuerstundung, Beginn einer Außenprüfung
2
Q
Gesetzliche Fristen
A
- im gesetzt bestimmt und gelten als “Ausschlussfristen”
- nur in wenigen verlängerbar, falls gesetzlich vorgesehen
- Beispiel: Festsetzungsfrist, Zahlungsverlängerung, Säumniszuschlag, Einspruchs- und Klagefrist (s. S. 18)
- Wichtig: zur Wahrung der Frist reicht es den Antrag zu stellen, Begründung und andere Unterlagen können nachgereicht werden
- Vorsicht Nachtbriefkasten (s. F. 22, S. 19)
3
Q
Fristberechnung
s. Beispiel S. 19
A
- AO verweist auf die entsprechenden Regelungen im bürgerlichen Recht, einige Fälle zu beachten, in denen Einzelregelunggen der Abgabenordnung gegenüber dem BGB vorrangig sind
- wenn letzter Tag der Frist ein Sa. So. od. Feiertag ist, so endet die Frist am folgenden Werktag um 24.00 Uhr
- Zweck ist, dass Steuerpflichtiger die Handlung persönlich vornehmen kann
4
Q
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
A
- möglich bei unnverschuldetem Versäumen einer gesetzlichen Frist
- Steuerpflichtiger wird auf Antrag so gestellt als hätte er die Frist nicht versäumt
- Antrag muss innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden
- Begründung/Nachweis notwendig
Beispiel S. 19
5
Q
Festsetzungsfrist
A
- Steuer muss innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist festgesetzt werden
- nach Fristablauf ist Festsetzung und Änderung nicht merh möglich und Festsetzungsverjährung beginnt
- bereits festgesetzte Steuer darf nicht geändert werden
- Frist beschreibt einen Zeitraum, innerhalb dessen eine Handlung vorzunehmen ist
6
Q
Arten und Dauer von Festsetzungsfrist
A
- 1 Jahr für Zölle und Verbrauchsteuern
- 4 Jahre für alle übrigen Steuern (= Normalfall)
- 5 Jahre für leichtfertig verkürzte Steuern (grob fahrlässig)
- 10 Jahre für hinterzogene Steuern (vorsätzlich)