B.5 Tarife + B.6 Einkünfte aus Land-/ Forstwirtschaft Flashcards

(7 cards)

1
Q

Tarife

A
  • bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkomen des Veranlagungszeitraumes
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2
Q

Aufbau der Steuertabelle und Formel

s. Steuerkurve F.12

A
  1. Grundfreibetrag/ Existenzminimum (Nullzone) -> bis 12.096€ unbesteuert
  2. Progressionszone -> 12.097€ - 68.481€, progressive Steigerung von 14% - 42%
  3. Proportionalzone 1 -> ab 68.482€ gleichbleibend mit 42% (linear)
  4. Proportiionalzone 2 -> ab 277.826€ Spitzensteuersatz 45% (Reichensteuer, linear)
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3
Q

Grund- und Splittingtarif

A
  • zusammenveranlagte Ehegatten -> Einkünfte werden zusammengerechnet, könnte zu hoch werden
  • doppelte Steuer wird auf das halbe zu versteuernde Einkommen gerechnet für Minderung der Progression
  • gemeinsammes Einkommen auf zwei Köpfe verteilt

s. Beispiel / Vergleich F. 14

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4
Q

Durchschnittssteuersatz

A
  • gibt die durchschnittliche Einkommenssteuerbelastung bezogen auf das gesamte zu versteuernde Einkommen an

s. Beispiel F.15

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5
Q

Grenzsteuersatz

A
  • zeigt wie hoch die prozentuale Einkomenssteuerbelastung an der Spitze für einen zusätzlich verdienten (oder ersparten) Euro ist -> genau soviel, wie die Steigung der Funktion in den Punkten ist
  • handelt sich um die erste Ableitung der Steuerfunktion, Steigung einer Tangente

s. F. 16,17 + S. 10,11 !!!

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6
Q

Berechnungsformel

A

s. S.11 !!!

  • Berechnungsformeln für die 4 Bereiche der Einkommenssteuerkurve
  • der erste Faktor sorgt dafür, dass die ersten ca. 12.000€ unbesteuert bleiben
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7
Q

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

A
  • planmäßige Nutzung des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren und die Verwertung der dadurch selbst gewonnen Erzeugnisse
  • Gemüsehändler kein Land- und Forstwirt
  • in §13 EStG geregelt

s. Beispiel S. 11,12

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