B.5 Tarife + B.6 Einkünfte aus Land-/ Forstwirtschaft Flashcards
(7 cards)
1
Q
Tarife
A
- bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkomen des Veranlagungszeitraumes
2
Q
Aufbau der Steuertabelle und Formel
s. Steuerkurve F.12
A
- Grundfreibetrag/ Existenzminimum (Nullzone) -> bis 12.096€ unbesteuert
- Progressionszone -> 12.097€ - 68.481€, progressive Steigerung von 14% - 42%
- Proportionalzone 1 -> ab 68.482€ gleichbleibend mit 42% (linear)
- Proportiionalzone 2 -> ab 277.826€ Spitzensteuersatz 45% (Reichensteuer, linear)
3
Q
Grund- und Splittingtarif
A
- zusammenveranlagte Ehegatten -> Einkünfte werden zusammengerechnet, könnte zu hoch werden
- doppelte Steuer wird auf das halbe zu versteuernde Einkommen gerechnet für Minderung der Progression
- gemeinsammes Einkommen auf zwei Köpfe verteilt
s. Beispiel / Vergleich F. 14
4
Q
Durchschnittssteuersatz
A
- gibt die durchschnittliche Einkommenssteuerbelastung bezogen auf das gesamte zu versteuernde Einkommen an
s. Beispiel F.15
5
Q
Grenzsteuersatz
A
- zeigt wie hoch die prozentuale Einkomenssteuerbelastung an der Spitze für einen zusätzlich verdienten (oder ersparten) Euro ist -> genau soviel, wie die Steigung der Funktion in den Punkten ist
- handelt sich um die erste Ableitung der Steuerfunktion, Steigung einer Tangente
s. F. 16,17 + S. 10,11 !!!
6
Q
Berechnungsformel
A
s. S.11 !!!
- Berechnungsformeln für die 4 Bereiche der Einkommenssteuerkurve
- der erste Faktor sorgt dafür, dass die ersten ca. 12.000€ unbesteuert bleiben
7
Q
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
A
- planmäßige Nutzung des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren und die Verwertung der dadurch selbst gewonnen Erzeugnisse
- Gemüsehändler kein Land- und Forstwirt
- in §13 EStG geregelt
s. Beispiel S. 11,12