B.9 Einkünfte aus nichtselbsständiger Arbeit Flashcards
(8 cards)
Arbeitnehmer-Eigenschaft
- ist weisungsgebunden in Arbeitsweise, Zeit und Ort
- in die Unternehmensorganisation des Arbeitgebers eingebunden
- erhölt Arbeitslohn währden Urlaub od. Krankheit weiter gezahlt
- erhäjt Arbeitsmittel vom Arbeitgeber gestellt
Sozialversicherung
- ein abhängiges Beschäftigungsvehältnis unterliegt der Sozialversicherung und ist beitragspflichtig für
-> Krankenversicherung 14.6%
-> Pflegeversicherung 3.6%
-> Rentenversicherung 18.6%
-> Arbeitslosenversicherung 2.6% - Belastung Arbeitgeber und Arbeitnehmer 50 : 50
- Unfallversicherung zahlt Arbeitgeber voll
Arbeitslohn
umfasst alles, was der Arbeitnehmer aus seinem Arbeitsverhältnis erhält:
- Bahrlohn, Gehalt, Monatslohn
- Zuschläge, Prämien
- Weihnachts-, Urlaubsgeld
- Tantiemen (Gewinnbeteiligung)
- Sachbezüge, geldwerte Vorteile (nicht ausgezahlt als Geld), z.B. Wohnen, Essen, Wagen
- Sachbezüfe werden in der Lohnabrechnung dem steuerpflichtigen Arbeitslohn zugerechnet
Lohnsteuerabzugsverfahren
- Arbeitgeber verpflichtet Einkommenssteuer seines Arbeitnehmers in Form der Lohnsteuer monatlich einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen -> Quellbesteuerung
- ist Einkommenssteuervorauszahlung des Arbeitnehmers
- Verhältnisse des Arbeitnehmers werden nach ELStAM-Datei (Elektronische Lohnsteuer Abzugs Merkmale) berücksichtigt
Lohnsteuerklassen
- Alleinstehende
- Alleinstehende mit Kind/ern
- Verheiratete in Kombi mit 5.
- Verheiratete in Kombi mit 4.
- Verheiratete wenn Ehegatte 3.
- zweites oder weitere Arbeitsverhältnisse
Lohnsteuerklassen - Kombination
- sinnvoll, wenn Ehegatte das Doppelte des anderen verdient, 5. gibt Familienfreibeträge an 3. ab
- lohnt sich, wenn beide ungefähr gleich verdienen, entspricht der Klasse 1, man erhält die günstigste Kombination durch Vergleich der monatlichen Lohnsteuerabzüge nach Tabelle
- auf Antrag ist auch Faktorverfahren möglich -> Ehegatten können den optimalen Lohnsteuersatz nach Arbeitslöhne beantragen (z.B. 69% zu 31%)
Verhältnis Eikommensteuer zu Lohnsteuer
Beispiel s. S. 16!!!
- Lohnsteuerabzug genau so hoch, dass die Einkommensteuer des AN seinen Bruttoarbeitslohn deckt
- Bemessungsgrundlage für Einkommenssteuer ist zu versteuernde Einkommen
- tarifliche Einkommensteuer aus der Grundtabelle für Alleinstehende od. aus Splittingtabelle für Verheiratete
- Lohnsteuer nach Bruttoarbeitslohn bemessen
- Lohnsteuertabellen aus Einkommensteuertabellen angeleitet
Werbungskosten
s. Beispiel S. 17
Aufwendungen zum Erwerb, Sicherung od. Erhaltung der Einnahmen
Bei AN z.B.:
- Beiträge zu Berfufsverbänden und Gewerkschaften
- Entfernungspauschale für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte (0,30€ pro km)
- Aufwendungen für Arbeitsmittel (Computer etc.), Arbeitskleidung
- Kosten bei Dienstreisen, die nicht vom Arbeitgeber übernommen
- doppelte Haushaltsführungskosten (Zweitsitz)
- beruflich bedingte Umzugskosten
- Weiterbildungskosten
Pauschalbetrag von 1230€ von Einnahmen abgezogen, wenn nicht höher nachgeweist