B.1 Einkommenssteuer - System und rechtlicher Rahmen Flashcards

(8 cards)

1
Q

Überblick Einkommenssteuer

A
  • ist eine Gemeinschaftssteuer, wird auf Bund, Länder und Gemeinde aufgeteilt
  • ist eine Personensteuer, wirtschaftlche Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuerschuldners als natürliche Person wird berücksichtigt (z.B. Familienstand, Alter, Gesundheit etc.)
  • ist eine direkte Steuer, Steuerträger = Steuerschuldner; wer Einkommen hat, schuldet Steuer und muss sie wirtschaftlich tragen
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2
Q

Erhebungsformen

A
  • für ein Kalenderjahr erhoben (Besteuerungszeitraum)
  • nach Ablauf muss Steuerpflichtiger Einkommensteuerklärung einreichen
  • Finanzamt ermittelt zu versteuernde Einkommen und
  • Festsetzten mit einem Bescheid
  • vierteljärhliche Vorauszahlungen (10. März, Juni, September, Dezember), anpassbar
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3
Q

Lohnsteuer (Abzugsverfahren = Quellbesteuerung)

A
  • keine eigene Steuerart, sondern eine Erhebungsart der Einkommenssteuer
  • Arbeitgeber verpflichtet vom Arbeitslohn seines Arbeitnehmers Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abführen
  • ist eine Einkommenssteuervorauszahlung des Arbeitnehmers
  • Arbeitgeber bescheinigt die einbehaltenen Beräge auf der Jahreslohnssteuerbescheinigung, elektronisch an das Finanzamt ermitteln
  • Zuordnung zur Einkommenssteuererklärung des Arbeitnehmers durch persönliche Id-Nr.
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4
Q

Kapitalertragssteuer (Quellverahren)

A
  • Erhebungsform der Einkommenssteuer, eine Sonderart
  • gleiches Verfahren wie bei Lohnsteuer
  • 25% Kapitalertragssteuer werden einbehalten und an das Finanzamt übergeben (Bsp. S.2 Skript B)
  • hat Abgeltungswirkung, gelten ald endgültig versteuert und müssen nicht in die Einkommenssteuererklärung rein
  • ## individuelle Versteuerung möglich unter best. Voraussetzungen (s. S.2)
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5
Q

Rechtsgrundlagen, Rechtlicher Rahmen - Einkommenssteuergesetz

A
  • rechtliche Grundlage bildet das Einkommenssteuergesetz
  • wesentliche Merkmale eines Steuertatbbestands innbegriffen (Wer, Wie hoch Bemessungsgrenze, Wie hoch Tarif)
  • Steuergesetz kommt durch ein formelles Gesetzgebungsverfahren zustande (s. S.2!!!)
  • Rechtsnorm, für alle Beteiligten verbindlich (Bürger, Verwaltung, Gericht)
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6
Q

Rechtsgrundlagen, Rechtlicher Rahmen - Durchführungsverfahren

A
  • EStDV
  • Ergänzungen und Erläuterungen zum Gesetz, von der Bundes- oder Landesregierung od. dem zuständigen Ministerium erlassen
  • Inhalt, Zweck, Ausmaß müssen im Gesetz bestimmt sein
  • Rechtsnorm, für alle Beteiligte verbindlich
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7
Q

Rechtsgrundlagen, Rechtlicher Rahmen - Einkommensteuerrichtlinien

A
  • EStR
  • steuerliche allgemeine Verwaltungsanordnungen einer vorgesetzten Behörde (Bundesfinanzministerium, Oberfinsndirektionen) an eine nachgeordnete Behörde
  • Arbeitsanweisungen für die Finanzbehörden
  • nur für Finanzverwaltung verbindlich
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8
Q

Rechtsgrundlagen, Rechtlicher Rahmen - Sonderregelungen für die Lohnsteuer

A
  • §§38-42 EStG geregelt
  • zur Erläuterung wurde die Lohnsteuerdurchführungsverordnung (Rechtsnorm) erlassen
  • Verwaltungsanweisungen in den separaten Lohnsteuerrichtinien zusammengefasst (keine Rechtsnorm)
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