B.1 Einkommenssteuer - System und rechtlicher Rahmen Flashcards
(8 cards)
1
Q
Überblick Einkommenssteuer
A
- ist eine Gemeinschaftssteuer, wird auf Bund, Länder und Gemeinde aufgeteilt
- ist eine Personensteuer, wirtschaftlche Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuerschuldners als natürliche Person wird berücksichtigt (z.B. Familienstand, Alter, Gesundheit etc.)
- ist eine direkte Steuer, Steuerträger = Steuerschuldner; wer Einkommen hat, schuldet Steuer und muss sie wirtschaftlich tragen
2
Q
Erhebungsformen
A
- für ein Kalenderjahr erhoben (Besteuerungszeitraum)
- nach Ablauf muss Steuerpflichtiger Einkommensteuerklärung einreichen
- Finanzamt ermittelt zu versteuernde Einkommen und
- Festsetzten mit einem Bescheid
- vierteljärhliche Vorauszahlungen (10. März, Juni, September, Dezember), anpassbar
3
Q
Lohnsteuer (Abzugsverfahren = Quellbesteuerung)
A
- keine eigene Steuerart, sondern eine Erhebungsart der Einkommenssteuer
- Arbeitgeber verpflichtet vom Arbeitslohn seines Arbeitnehmers Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abführen
- ist eine Einkommenssteuervorauszahlung des Arbeitnehmers
- Arbeitgeber bescheinigt die einbehaltenen Beräge auf der Jahreslohnssteuerbescheinigung, elektronisch an das Finanzamt ermitteln
- Zuordnung zur Einkommenssteuererklärung des Arbeitnehmers durch persönliche Id-Nr.
4
Q
Kapitalertragssteuer (Quellverahren)
A
- Erhebungsform der Einkommenssteuer, eine Sonderart
- gleiches Verfahren wie bei Lohnsteuer
- 25% Kapitalertragssteuer werden einbehalten und an das Finanzamt übergeben (Bsp. S.2 Skript B)
- hat Abgeltungswirkung, gelten ald endgültig versteuert und müssen nicht in die Einkommenssteuererklärung rein
- ## individuelle Versteuerung möglich unter best. Voraussetzungen (s. S.2)
5
Q
Rechtsgrundlagen, Rechtlicher Rahmen - Einkommenssteuergesetz
A
- rechtliche Grundlage bildet das Einkommenssteuergesetz
- wesentliche Merkmale eines Steuertatbbestands innbegriffen (Wer, Wie hoch Bemessungsgrenze, Wie hoch Tarif)
- Steuergesetz kommt durch ein formelles Gesetzgebungsverfahren zustande (s. S.2!!!)
- Rechtsnorm, für alle Beteiligten verbindlich (Bürger, Verwaltung, Gericht)
6
Q
Rechtsgrundlagen, Rechtlicher Rahmen - Durchführungsverfahren
A
- EStDV
- Ergänzungen und Erläuterungen zum Gesetz, von der Bundes- oder Landesregierung od. dem zuständigen Ministerium erlassen
- Inhalt, Zweck, Ausmaß müssen im Gesetz bestimmt sein
- Rechtsnorm, für alle Beteiligte verbindlich
7
Q
Rechtsgrundlagen, Rechtlicher Rahmen - Einkommensteuerrichtlinien
A
- EStR
- steuerliche allgemeine Verwaltungsanordnungen einer vorgesetzten Behörde (Bundesfinanzministerium, Oberfinsndirektionen) an eine nachgeordnete Behörde
- Arbeitsanweisungen für die Finanzbehörden
- nur für Finanzverwaltung verbindlich
8
Q
Rechtsgrundlagen, Rechtlicher Rahmen - Sonderregelungen für die Lohnsteuer
A
- §§38-42 EStG geregelt
- zur Erläuterung wurde die Lohnsteuerdurchführungsverordnung (Rechtsnorm) erlassen
- Verwaltungsanweisungen in den separaten Lohnsteuerrichtinien zusammengefasst (keine Rechtsnorm)