A.4 Verwaltungsakte Flashcards

(11 cards)

1
Q

Öffentliches Recht

A
  • Überordnung des Staates über den Bürger
  • Behörde erlässt Bescheide

-> Rechtsbehelfsverfahren

Beispiel 1 Skript S. 14

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2
Q

Privatrecht

A
  • zwei Vertragspasrtner stehen auf gleicher Ebene
  • Verträge nach BGB oder HGB
  • eine Behörde kann aber auchprivatrechtliche Vertäge abschließen, verlässt Bereich des öffenlichen Rechts und trittt als bürger-rechtlicher Vertragspartner auf ( z.B. Behörde verkauft Möbel)

-> Zivilverfahren

Beispiel 2 Skript S. 14

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3
Q

Begriff des Verwaltungsaktes

A

Hoheitliche Rechtshandlungen einer Behörde werden durch Verealtungsakt ausgeführt.
Man versteht:
- eine hoheitliche Maßnahme
- einer Behörde
- auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
- zur egelung eines Einzelfalles
- mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen

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4
Q

Merkmale eines Vewaltungsaktes

A
  • Dienstsiegel
  • Rechtsbehelfsbelehrung

Entscheidung mit Verwaltungsakt erfolgt erst schriftlich mit dem Steuerbescheid

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5
Q

Verwaltungsakt - Steuerbescheid

A
  • wichtigsteer und häufigster Verwaltungsakt
  • Festsetzen einer Steuer meist inklusive Ermittlung der Besteuerungsgrundlage
  • oder separater Feststellungsbescheid falls gesetzlich vorgesehen
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6
Q

Verwaltungsakt - andere Verwaltungsakte

A
  • Verspätungszuschlag
  • Stundung
  • Erlass
  • Außenprüfung
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7
Q

Inhalt der Verwaltungsakte

A

häufig mehrere Verwaltungsakte auf einem Papier:
- Festsetzung der Einkommenssteuer
- Kirchensteuer
- Verspätungszuschlag
- Zinsen
- Zahlungsaufforderungen

jeder Verwaltungsakt ist einzeln anfechtbar

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8
Q

Wirksamwerden eines Verwaltungsaktes

A
  • mit Bekanntgabe an den Betroffenen
  • mit dem Inhalt der Bekanntgabe
  • meist Schriftform vorgeschrieben
  • korrekter Adressat

Beispiel Skript S. 14

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9
Q

Formen der Bekanntgabe

A
  • gewöhnlicher Bief: Zugangsvermutung, am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, gilt nicht falls nicht oder zu spät zugeganen, Behörde trägt Nachweispflicht
  • Postzustellungsurkunde Einschreibebrief:
    Zeitpunkt der Bekanntgabe genau dokumentiert
  • öffentlich: Benachrichtigung auf der Internet-Seite des Finanzamts falls Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt
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10
Q

Änderungsmöglichkeiten bei noch nicht endgültiger Steuerfestsetzung - 1. Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung

A
  • geregelt in §164 AO
  • gesamter Steuerfall bleibt offen
  • kann jederzeit während der Festsetzungsfrist geändert weden, auch durch einen Antrag des Steuerpflichtigen
  • Vorbehalt endet durch Zeitanlauf der Festsetzungsfrist (4 Jahre) oder durch Aufhebungsbescheid
  • Steueranmeldung steht einer Festsetzung unter VdN gleich
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11
Q

Änderungsmöglichkeiten bei noch nicht endgültiger Steuerfestsetzung - 2. punktuell vorläufiger Bescheid

s. Beispiel Skript S. 18

A
  • geregelt in §165 AO
  • Steuer kann in einem oder mehreren Punkten vorläufg festgesetzt werden, weil noch Ungewissheit und geändert werden innerhalb der Festsetzungsfrist
  • Vorläufigkeitskatalog (Steuerbescheid vorläufig erlassen) für wichtige anhängige Verfahren vor BFH und BVerfG
  • Ablauf der Frist jedoch unter besondere Regelungen -> Ablaufhemmungen
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