Gewalt in der Pflege Flashcards

(4 cards)

1
Q

Welche Formen der Gewalt haben wir?

A
  • direkte Gewalt: Täter und Opfer stehen sich direkt gegenüber
  • indirekte Gewalt: Auswirkungen von Gewalt treten auf ohne dass ein direkter
    Täter identifizierbar ist
  • körperliche Gewalt: schlagen, treten, Fixierung
  • psychische Gewalt: ignorieren von Bedürfnissen, Drohungen, soziale Isolation
  • sexualisierte Gewalt: sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, zwang zu sexuellen
    Handlungen
  • Einschränkung des freien Willens: Fremdbestimmung über Wohnort oder
    medizinische Entscheidungen
  • Vernachlässigung: Aktive oder passive Unterlassung notwendiger
    Pflegehandlungen
  • strukturelle Gewalt: Personalmangel, starre Tagesstrukturen
  • finanzielle Ausbeutung: Mißbrauch finanzieller Ressourcen Pflegebedürftiger
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2
Q

Wie wird Gewalt diagnostiziert?

A
  • körperliche Anzeichen: Verletzungen, hämatome, Verbrennungen, Mangelernährung
  • psychische Anzeichen: Angst, Depression, misstrauen, Aggressivität
  • spezifische Anzeichen bei Pflegebedürftigen: Verschlechterung des
    Allgemeinzustands ohne medizinische Ursache, unversorgte Wunden,
    Vergiftungsanzeichen
    Spezifische Anzeichen bei Säuglingen und Kindern: unerklärliche Verletzungen (z.B.
    Blaue Flecken, Verbrennung, Knochenbrüche), unter oder Mangelernährung,
    Angstzustände, verstärktes schreien oder Rückzug, ungepflegter Zustand, schlechte
    Hygiene
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3
Q

Wie sollte man sich bei Verdacht auf Gewalt verhalten?

A
  • Betroffenen ansprechen: es gibt Hilfe und Schutz, sie sind nicht allein
  • Dokumentation ja: schriftliche Aufzeichnungen und Fotodokumentation
  • Unterstützung Angebote einholen: einschalten von Beratungsstellen Polizei oder
    Jugendamt
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4
Q

Prävention von Gewalt in der Pflege?

A

Primärprävention:
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen
- Sensibilisierung und Schulung für Pflegekräfte
- gesellschaftliche Bewusstseinsbildung
Sekundärprävention:
- frühzeitige Identifikation von Risikofaktoren und Auffälligkeiten
- niederschwellige Hilfsangebote für Pflegebedürftige und Angehörige
Tertiärprävention:
- Schutzmaßnahmen für Betroffene
- Strafverfolgung bei Gewaltfällen

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