Lektion 1 Flashcards
(19 cards)
Wie sind Vermögensgegenstände und Schulden definiert?
Vermögensgegenstand: wirtschaftlicher Wert, der selbstständig bewertbar und selbstständig
verkehrsfähig ist;
Schulden: bestehende/hinreichend sichere Belastung des Vermögens – rechtliche oder wirtschaftliche
Leistungsverpflichtung – selbstständige Bewertbarkeit
Erläutern Sie die Begriffe Betriebsvermögen und Privatvermögen. Was versteht man
unter dem gewillkürten Betriebsvermögen?
Betriebsvermögen: Vermögensgegenstände und Schulden, die der Kaufmann in die Bilanz
aufnehmen darf;
Privatvermögen: Vermögensgegenstände und Schulden, die nicht zum Betriebsvermögen
zählen und nicht in die Bilanz aufgenommen werden dürfen;
Gewillkürtes Betriebsvermögen: Wirtschaftsgüter, die weder zum notwendigen Betriebsvermögen
noch zum notwendigen Privatvermögen gehören und deren betriebliche Nutzung zwischen
10–50 % liegt, können in die Bilanz aufgenommen werden.
Differenzieren Sie Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten. Wie sind diese Vorgänge
bilanziell zu behandeln?
Erhaltungsaufwand: Vermögensgegenstand wird in ordnungsgemäßem Zustand erhalten
– Wesensart des Vermögensgegenstands wird nicht verbessert – bilanzielle Behandlung:
Aufwandsbuchung;
Herstellungskosten: Substanzmehrung bzw. Erweiterung – Gebrauchs- und Verwertungsmöglichkeit
wird verbessert (über den ursprünglichen Zustand hinaus) – Lebensdauer des Vermögensgegenstandes
wird nicht nur geringfügig verlängert – bilanzielle Behandlung:
Aktivierung in der Bilanz
In welche Kategorien kann die Bilanz grundsätzlich differenziert werden?
Anlagevermögen – Umlaufvermögen – Eigenkapital – Fremdkapital
Wie unterscheiden sich Anlage- und Umlaufvermögen?
Anlagevermögen: Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb
zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB); Umlaufvermögen: Vermögensgegenstände, die im Rahmen
des Produktionsprozesses weiterverarbeitet und umgesetzt werden sollen
Wo ist der Bilanzausweis im HGB gesetzlich geregelt?
§ 266 HGB
Welche Regelung ist in der internationalen Rechnungslegung nach IFRS zu beachten?
Die Mindestgliederung der IFRS-Bilanz ergibt sich aus IAS 1.54.
Wie erfolgt die Zugangsbewertung bei selbst hergestellten und wie bei angeschafften
Vermögensgegenständen?
Selbst hergestellte Vermögensgegenstände: Herstellungskosten;
Angeschaffte Vermögensgegenstände: Anschaffungskosten
Wie ist die Folgebewertung bei abnutzbaren und wie bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen
vorzunehmen?
Abnutzbare Vermögensgegenstände werden zu fortgeführten Anschaffungs- beziehungsweise
Herstellungskosten bewertet: Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibung und eventuelle außerplanmäßige Abschreibung (Niederstwertprinzip: Marktwert/
beizulegender Wert). Nicht abnutzbare Vermögensgegenstände: AHK abzgl. außerplanmäßige Abschreibung (Niederstwertprinzip:
Marktwert/beizulegender Wert).
Wie sind Verbindlichkeiten und wie Rückstellungen zu bewerten?
Verbindlichkeiten: Ansatz gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB zum Erfüllungsbetrag; Rückstellungen:
Erfüllungsbetrag (ggf. abgezinst) nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
Wann ist eine Zuschreibung einschlägig?
§ 253 Abs. 5 HGB: Zuschreibungspflicht bei Wegfall des Grundes für eine außerplanmäßige
Abschreibung, Ausnahme Geschäftswert
Wie ermitteln sich die Anschaffungskosten nach HGB?
§ 255 Abs. 1 HGB: AK sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand
zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand
einzeln zugeordnet werden können.
Was sind Anschaffungsnebenkosten und was sind nachträgliche Anschaffungskosten?
Anschaffungsnebenkosten: können dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden
(Transportkosten, Transportversicherung, Montage, Fundament, Beurkundung, Provisionen,
Vermittlergebühren, Zölle, Steuern, Probelauf ).
Nachträgliche Anschaffungskosten: Aufwand führt zur Erweiterung, zur wesentlichen
Gebrauchsverbesserung oder nicht unwesentlichen Verlängerung der Lebensdauer.
Wie ermitteln sich die Herstellungskosten nach HGB? Welche Wahlrechte bestehen bei
der Ermittlung der Herstellungskosten?
Werden Vermögensgegenstände im Unternehmen selbst hergestellt, sind diese mit den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB anzusetzen. Diese beinhalten Einzelkosten (können
dem Vermögensgegenstand direkt zugerechnet werden: Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne,
Sondereinzelkosten der Fertigung) und angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten
(Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten).
Wahlrechte: Verwaltungsgemeinkosten – herstellungsbezogene Zinsen – bestimmte soziale
Aufwendungen
Warum führen der Ansatz der Wertobergrenze zu einem hohen Gewinn und die Berücksichtigung
der Wertuntergrenze zu einem niedrigen Gewinn?
Aktivierung der Herstellungskosten führt dazu, dass entstandene Aufwendungen ergebnisneutral
in der Bilanz erfasst werden.
Wird auf die Ausübung der Aktivierungswahlrechte verzichtet, wirken sich die entstandenen
Aufwendungen erfolgswirksam aus, indem sie den Gewinn mindern.
Welche Vermögensgegenstände werden planmäßig abgeschrieben?
Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Was ist eine außerplanmäßige Abschreibung?
Außerplanmäßige Abschreibungen erfassen im Abschreibungsplan nicht berücksichtigte
Wertminderungen, um Vermögensgegenstände mit ihrem tatsächlichen Wert anzusetzen,
falls dieser unter dem Buchwert liegt.
Sie sind immer dann vorzunehmen, wenn der Bilanzwert eines Vermögensgegenstandes
unter einen der Referenzwerte des § 253 HGB fällt.
Welche Anwendungsfälle für eine außerplanmäßige Abschreibung sind denkbar?
Sachverhalte für außerplanmäßige Abschreibung können Katastrophenverschleiß, versteckte
Mängel, erhöhte Inanspruchnahme, unterlassene Instandhaltung, Abbruch oder technischer
Fortschritt sein.
Wie ermittelt sich der Zuschreibungsbetrag bei abnutzbaren Vermögensgegenständen?
Wertaufholungsgebot bei Wegfall des Grundes für außerplanmäßige Abschreibung gemäß
§ 253 Abs. 5 HGB (Ausnahme Geschäfts-/Firmenwert).
Bei der Zuschreibung sind die planmäßigen Abschreibungen zu berücksichtigen, die in der
Zwischenzeit vorzunehmen gewesen wären, das heißt Zuschreibung auf die fortgeführten
Anschaffungs- und Herstellungskosten.