Lektion 6 Flashcards
(9 cards)
Wie ist das Umlaufvermögen definiert?
Im Umkehrschluss zu § 247 Abs. 2 HGB handelt es sich beim Umlaufvermögen um Vermögensgegenstände,
die nicht dauerhaft dem Unternehmen dienen sollen. Maßgebend für den
Bilanzausweis ist also die Zweckbestimmung der Vermögensgegenstände.
In welche vier Hauptkategorien ist das Umlaufvermögen nach § 266 HGB unterteilt?
- Vorräte;
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;
- Wertpapiere;
- Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
An welchen Stellen in der Bilanz ist der Ausweis von Aktien denkbar?
Umlaufvermögen:
Wertpapiere: Anteile an verbundenen Unternehmen – Sonstige Wertpapiere
Anlagevermögen:
Finanzanlagen: Anteile an verbundenen Unternehmen – Beteiligungen – Wertpapiere des
Anlagevermögens
Welche Wertmaßstäbe sind für die Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen des
Umlaufvermögens einschlägig?
• Anschaffungskosten stellen den Bewertungsmaßstab für erworbene Vermögensgegenstände
dar und bilden die Obergrenze der Bewertung (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB).
• Herstellungskosten stellen den Bewertungsmaßstab für Vermögensgegenstände dar, die vom
Unternehmen hergestellt, erweitert oder über den ursprünglichen Zustand hinaus verbessert
wurden.
Wie (und wo im Gesetz) sind die Anschaffungskosten definiert?
§ 255 Abs. 1 HGB:
AK sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und
ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln
zugeordnet werden können.
Wie (und an welcher Stelle im Gesetz) sind die Herstellungskosten definiert? Welche
Wahlrechte bestehen hier?
§ 255 Abs. 2 HGB:
Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme
von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes entstehen.
Pflichtbestandteile:
Materialeinzelkosten – Fertigungseinzelkosten – Sondereinzelkosten der Fertigung – Materialgemeinkosten
– Fertigungsgemeinkosten – Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser
durch die Fertigung veranlasst ist.
Wahlbestandteile:
Verwaltungsgemeinkosten – herstellungsbezogene Zinsen – bestimmte soziale Aufwendungen
Was besagt das strenge Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB?
Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips müssen außerplanmäßige Abschreibungen auch bei
nur vorübergehender Wertminderung zwingend durchgeführt werden. Hierbei ist als Vergleichswert
der Börsen-/Marktpreis beziehungsweise der am Abschlussstichtag beizulegende
Wert zu wählen. Liegen die Anschaffungs-/Herstellungskosten über dem Börsen-/Marktpreis
beziehungsweise dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, ist auf diesen Wert abzuschreiben.
Wie unterscheidet sich die Folgebewertung des Umlaufvermögens von der Folgebewertung
des Anlagevermögens?
Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden keine planmäßigen Abschreibungen
vorgenommen.
Wertminderungen im Umlaufvermögen müssen zwingend mittels außerplanmäßiger Abschreibung
berücksichtigt werden (strenges Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 HGB).
Wie ist zu verfahren, sofern in späteren Geschäftsjahren der Grund für eine vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibung entfällt?
Entfällt in späteren Geschäftsjahren der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung, ist
zwingend eine Zuschreibung vorzunehmen (§ 253 Abs. 5 HGB).