Schutzwirkung zugunsten Dritter Flashcards
(2 cards)
1
Q
Definition
A
Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ermöglicht einem dem Vertragsgläubiger (i.c. Leasinggeber) nahestehenden Dritten (Leasingnehmer) eigene (quasi-)vertragliche Schadenersatzansprüche gegen den Vertragsschuldner (Hersteller/Lieferant) geltend zu machen, wenn dieser infolge einer vo Schuldner begangenen Pflichtverletzung zu Schaden gekommen ist. Das Bundesgericht hat den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bis anhin noch nicht anerkannt.
2
Q
Voraussetzungen
A
Kumulativ
- Der nicht am Vertrag beteiligte Dritte muss dem Gläubiger der Hauptleistung nahestehen bzw. in Leistungsnähe zum Vertrag befinden
Leistung der Schuldnerin bezweckt auch den Schutz Dritten oder kommt einem Dritten zugute. Dritte muss durch die Schlechterfüllung ebenso betroffen sein wie der Vertragsgläubiger. - Vertragsgläubiger muss ein berechtigtes schutzwürdiges Interesse am Einbezug des Dritten in den Schutzbereich des Vertrages haben
Interessen des Gläubigers und Dritten dürfen nach neuerer Lehre nicht gegensätzlich sein - und 2. muss für die Schuldnerin erkennbar sein
- Voraussetzungen von Art. 97 OR müssen erfüllt sein
Positive Vertragsverletzung, die adäquat kausal ist und verschuldet ist