Abtretung Einer forderung Flashcards

(4 cards)

1
Q

Voraussetzungen

A
  1. Verfügungsmacht der Zedentin
    Zedentin muss zum Zeitpunkt der Übertragung Gläubigerin der Forderung sein
  2. Einhaltung der Formvorschrift
    Nach 165 Abs. 1 OR bedarf die Abtretung (Verfügungsgeschäft) zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (einfache Schriftform)
  3. Abtretbarkeit der Forderung
    164 Abs. 1 OR -> abtretbar wenn kein gesetzliches, vertraglich vereinbartes oder aus Natur des Rechtsgeschäfts resultierendes Abtretungsverbot entgegensteht
  4. Bestimmbarkeit der Forderung
    Forderung muss im Zeitpunkt der Abtretung bezüglich Schuldnerin, Forderungshöhe und der Fälligkeit (evtl. Auch bezüglich des Rechtsgrundes) genügend bestimmt oder bestimmbar sein
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Folgen

A

Damit die neue Gläubigerin die Forderung durchsetzen kann muss die Forderung:

  1. Klagbar sein
  2. Keine entgegenstehenden Einreden oder Einwendungen (169 OR)
  3. Fälligkeit
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Haftung des Zedenten

A

Haftung auf Gewährleistung richtet sich nach 171 und 173 Abs. 1 OR

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Ungültigkeit des Verpflichtungsgeschäft bei Abtretung der Forderung

A

Wegen erfolgreicher Anfechtung des Verpflichtungsgeschäftes fällt der Rechtsgrund für die vorgenommene Verfügung dahin

In der Lehre und Rsp umstritten, ob bei der Abtretung das Verfügungsgeschäft vom Bestand des Verpflichtungsgeschäfts abhängt. Je nach Auffassung kausal oder abstrakt.

Kausale Rechtsnatur: Rückübertragung erübrigt sich, da X Inhaber der Forderung bleibt.

Abstrakte Rechtsnatur und bereicherungsrechtlicher Anspruch:
1. Bereicherung (Vermögensvorteil)

  1. Fehlender Rechtsgrund
    Vermögensvorteil darf nicht durch einen Rechtsgrund gerechtfertigt sein
  2. Inhalt des Bereicherungsanspruchs
    Rückübertragung der Forderung, wenn schon geleistet: Bereicherungsanspruch auf Wertersatz

Vertraglicher Anspruch:
Nach Teil der Lehre findet Umwandlungstheorie Anwendung (vertragliches Rückabwicklungsverhältnis)
Die gegenseitige Rückerstattung der Leistungen hat einheitlich nach vertragsrechtlichen Grundsätzen zu erfolgen.
Folge: Rechtsgrund (Vertrag) bleibt bestehen und Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts wird vom Bestand des Verpflichtungsgeschäfts losgelöst. Unabhängig ob kausale oder abstrakte Rechtsnatur

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly