Abtretung Einer forderung Flashcards
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1
Q
Voraussetzungen
A
- Verfügungsmacht der Zedentin
Zedentin muss zum Zeitpunkt der Übertragung Gläubigerin der Forderung sein - Einhaltung der Formvorschrift
Nach 165 Abs. 1 OR bedarf die Abtretung (Verfügungsgeschäft) zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (einfache Schriftform) - Abtretbarkeit der Forderung
164 Abs. 1 OR -> abtretbar wenn kein gesetzliches, vertraglich vereinbartes oder aus Natur des Rechtsgeschäfts resultierendes Abtretungsverbot entgegensteht - Bestimmbarkeit der Forderung
Forderung muss im Zeitpunkt der Abtretung bezüglich Schuldnerin, Forderungshöhe und der Fälligkeit (evtl. Auch bezüglich des Rechtsgrundes) genügend bestimmt oder bestimmbar sein
2
Q
Folgen
A
Damit die neue Gläubigerin die Forderung durchsetzen kann muss die Forderung:
- Klagbar sein
- Keine entgegenstehenden Einreden oder Einwendungen (169 OR)
- Fälligkeit
3
Q
Haftung des Zedenten
A
Haftung auf Gewährleistung richtet sich nach 171 und 173 Abs. 1 OR