Bereicherungsrecht Flashcards

(4 cards)

1
Q

Ungültigkeit des Verpflichtungsgeschäfts

A

Wegen erfolgreicher Anfechtung des Verpflichtungsgeschäftes fällt der Rechtsgrund für die vorgenommene Verfügung dahin

In der Lehre und Rsp umstritten, ob bei der Abtretung das Verfügungsgeschäft vom Bestand des Verpflichtungsgeschäfts abhängt. Je nach Auffassung kausal oder abstrakt.

Kausale Rechtsnatur: Rückübertragung erübrigt sich, da X Inhaber der Forderung bleibt.

Abstrakte Rechtsnatur und bereicherungsrechtlicher Anspruch:
1. Bereicherung (Vermögensvorteil)

  1. Fehlender Rechtsgrund
    Vermögensvorteil darf nicht durch einen Rechtsgrund gerechtfertigt sein
  2. Inhalt des Bereicherungsanspruchs
    Rückübertragung der Forderung, wenn schon geleistet: Bereicherungsanspruch auf Wertersatz

Vertraglicher Anspruch:
Nach Teil der Lehre findet Umwandlungstheorie Anwendung (vertragliches Rückabwicklungsverhältnis)
Die gegenseitige Rückerstattung der Leistungen hat einheitlich nach vertragsrechtlichen Grundsätzen zu erfolgen.
Folge: Rechtsgrund (Vertrag) bleibt bestehen und Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts wird vom Bestand des Verpflichtungsgeschäfts losgelöst. Unabhängig ob kausale oder abstrakte Rechtsnatur

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2
Q

Voraussetzungen

A
  1. Bereicherung
  2. Bereicherung aus dem Vermögen des Entreicherten
  3. Fehlende Rechtfertigung
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3
Q

Folgen

A

Bereicherung ist in natura zurückzugeben

Bei DL Wertersatz (bemisst sich nach dem Verkehrswert)

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4
Q

Kondiktion

A

Leistungskondiktion: Vermögensverschiebung erfolgt durch Entreicherte selbst

Eingriffskondiktion: Vermögensverschiebung erfolgt durch Bereicherte, Dritte oder Zufall

Leistung einer Nichtschuld: Art. 63 Abs. 1 OR

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