Noa2 Flashcards

1
Q

Was ist der Unterschied zw Fahrverbot §44 zu Entziehung der Fahrerlaubnis §69?

A
  1. Fahrverbot §44
    = Nebenstrafe
    = kein Verkehrsdelikt mehr erforderl, sondern jede Straftat ausreichend um als Nebenstrafe ein Fahrverbot zu verhängen
    = Strafe muss schuldangemessen sein §46
  2. Entziehung der Fahrerlaubnis §69
    = als Maßregel der Besserung u Sicherung rein präventiver Natur
    = Schutz der Allg.heit vor weiteren Straftaten, sodass keine Schuldangemessenheit erforderl
    = Gericht muss Prognoseentscheidung treffen, ob Täter auch zukünftig ungeeign ist am Straßenverkehr teilzunehmen
    -> Führerschein wird gem §69 II eingezogen u gem §69a eine Sperre für die Erteilung einer neuen Erlaubnis ausgesprochen
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2
Q

Unterschied Strafanzeige zu Strafantrag

A
  1. Strafanzeige §158 I
    = wird ggü genannter Behörde gestellt (Polizei/ StA..)
    = benennt einen möglicherw strafrechtl relevanten SV
    = form- u fristlos möglich
    = kann von jedermann gestellt werden
  2. Strafantrag §77ff StGB
    = muss vom Verletzten gestellt werden
    = Begehren der Verfolgung einer Straftat
    = muss bei einem Gericht/ StA schriftlich gestellt werden
    = innerhalb von 3 Monaten ab Kenntniserlangung
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3
Q

Welche Arten von Verjährung gibt es im Strafrecht?

A
  1. Verfolgungsverjährung §78-78c
    = Verjährungsfrist beginnt mit Beendigung der Tat/ tritt Erfolg später ein, dann beginnt Verjährung damit
    = Verjährung wenn es innerhalb der Verjährungsfrist nicht zu einem Urteil kommt
    = Frist richtet sich nach Strafmaß §78 III
  2. Vollstreckungsverjährung §79-79b
    = Verjährungsfrist beginnt mit Rechtskraft der Entscheidung, §79 VI
    = wird die Strafe innerhalb der Frist nicht vollstreckt, so wird Strafvollzug ab dem Zeitpkt unzulässig
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