12 Flashcards

(4 cards)

1
Q

b)
Das Recht zu sonstigen Erziehungsmaßnahmen

A

Auch bei anderen Erziehungsmaßnahmen jenseits der körperlichen Züchtigung sind die sich aus dem Recht auf gewaltfreie Erziehung ergebenden Grenzen zu beachten. Nach dem Sinn des § 1631 II BGB werden nur diejenigen Handlungen als verbotene Gewalt eingestuft, die „entwürdigenden“ Charakter haben

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

a)
Das Recht zur körperlichen Züchtigung

Der Tatbestand des § 223 I StGB ist dann nicht erfüllt, wenn

A

die Erziehungsmaßnahme bei hinreichendem Züchtigungsanlass objektiv zur Erreichung des Erziehungszwecks geboten und subjektiv vom Erziehungsge-danken beherrscht ist, und

die Züchtigung in Art und Intensität maßvoll bleibt und in einem angemessenen Verhältnis zur Verfehlung und zum Lebensalter des Kindes steht, dessen kör-perliche Verfassung und seelische Entwicklung in die Abwägung einzubezie-hen ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Das elterliche Erziehungsrecht

A

eine vermittelnde Position, wonach das von Art.6 GG garantierte Erziehungsrecht der Eltern nicht durch eine einfachgesetzliche Regelung zu beseitigen sei. Sinnvolle Erziehungsmaßnahmen müssen daher mög-lich sein, sofern diese in angemessenem Verhältnis zur Verfehlung des Kindes ste-hen und nicht entwürdigend sind.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Schema mutmassliche Einwilligung

A

keine tatsächliche Einwilligung

Disponibles Rechtsgut

Tatsächlich Einwilligung nicht einholbar

Tat im mutmassliche Interesse des Betroffenen

Subjektive Rechtsfertigungselement

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly