6 Flashcards
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Irrtum über den Kausalverlauf
Da nie alle Einzelheiten des Geschehen-sablaufes vorhersehbar sind, muss sich der Tatbestandsvorsatz nur auf den Kausalverlauf in seinen wesentlichen Umrissen beziehen. Beim Irrtum über den Kausalverlauf nimmt der Täter irrig an, dass er den tatbestandlichen Erfolg bereits durch seine erste Handlung herbeigeführt hat, dieser wird tat-sächlich aber erst durch eine zweite Handlung herbeigeführt.
Irrtum über den Kausalverlauf streit Rechtssprechung
Nach der Rspr. und Teilen der Lehre. (sog. Vollendungslösung) kommt es für das Vorliegen des Vorsatzes allein darauf an, ob die Abweichun-gen vom vorgestellten Kausalverlauf wesentlich sind oder nicht. Abwei-chungen zwischen dem vorgestellten und dem wirklichen Kausalverlauf sind unwesentlich und damit unbeachtlich, wenn sie sich noch in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren hal-ten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen.
Irrtum über den Kausalverlauf streit h.L
Nach der h.L. (sog. Versuchslösung) stellen Erst- und Zweithandlung zwei strikt zu trennende Handlungen dar, sodass der Täter nur bzgl. der Ersthandlung mit Vorsatz handelt dort jedoch der Erfolg noch nicht einge-treten ist und durch die Zweithandlung zwar der Erfolg eintritt aber hier kein Vorsatz mehr gegeben ist. Daher käme bzgl. der Ersthandlung nur ein Versuch und bzgl. der Zweithandlung nur Fahrlässigkeit in Betracht.
Irrtum über den Kausalverlauf streit früher vertretenen Lehre vom dolus generalis
Nach der früher vertretenen Lehre vom dolus generalis sieht in mehreren Ausführungsakten ein einheitlich zu bewertendes Gesamtgeschehen, das auch im zweiten Teil noch vom Vorsatz bezüglich des ersten Teils getragen wird.
Sonderfall der mittelbaren Individualisierung
streit m.M
Nach einer m. M. würde sich der Vorsatz auf das geistig avisierte An-griffsobjekt konkretisiert haben. Werde nun ein anderes Objekt getrof-fen, weiche dieses als Verletzungsobjekt vom Vorgestellten ab, so dass eine aberratio ictus anzunehmen sei.
Sonderfall der mittelbaren Individualisierung
streit h.M
Nach der h. M erstrecke sich bei mittelbarer Individualisierung der Vor-satz nämlich auf jedes Objekt, das den „Programmvorgaben“ entspricht. In diesen Fällen läge nach der h.M regelmäßig ein error in persona und kein aberratio ictus vor.