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Notstände §
34 StGB
§§ 904, 228 BGB
§§ 904, 228 BGB: Anwendbarkeit
Die §§ 228 und 904 BGB kommen nur bei der Frage nach der Rechtfertigung ei-ner Sachbeschädigung nach § 303 Abs.1 StGB in Betracht
Notstandslage: Schema
§34 StGB
§§ 904, 228 BGB
Notstandsfähiges Rechtsgut
Gegenwärtige Gefahr
Notstandsfähiges Rechtsgut def
Notstandsfähig sind Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit, soweit sie in der konkreten Situation schutzbedürftig und schutzwürdig sind.
Gegenwärtige Gefahr def
Unter einer gegenwärtigen Gefahr ist ein Zustand zu verstehen, dessen Weiter-entwicklung den Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens ernstlich be-fürchten lässt, sofern nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen, werden.
Par danger actuel, on entend une situation dont l’évolution fait sérieusement craindre la survenue ou l’aggravation d’un dommage, à moins que des mesures de défense ne soient prises dans les plus brefs délais.
Notstandshandlung schema §34 stgb
Geeignetheit, Erforderlichkeit
Gebotenheit
Interessenabwägung
Angemessenheit
Notstandshandlung schema §§ 904, 228 BGB
aa) Bei den §§ 904, 228 BGB werden zusätzlich die folgenden Voraussetzun-gen geprüft:
*
Bei § 904 BGB (Aggressivnotstand) erfolgt die Einwirkung auf solche Sa-chen, die zu der Gefahrenquelle in keinerlei Beziehung stehen.
*
Bei § 228 BGB (Defensivnotstand) richtet sich die Abwehrhandlung ge-gen die Sache, von der die Gefahr ausgeht.
Geeignetheit, Erforderlichkeit
Gebotenheit
Interessenabwägung:
Interessenabwägung Méthode
Die Tat muss ein angemessenes Mittel sein, um die Gefahr abzuwenden (problematisch beim Eingriff in unantastbare Grundrechte
RG des Täters»_space; beeinträchtigte Sache
Rechtfertigung nach § 228 BGB +
Rechtfertigung nach § 904 BGB +
RG des Täters > beeinträchtigte Sache
Rechtfertigung nach § 228 BGB +
Rechtfertigung nach § 904 BGB +