5 Flashcards
(12 cards)
Irrtümer vorsatz
error in persona vel obiecto
Tatbestandsirrtum, § 16 StGB:
aberratio ictus
error in persona vel obiecto:
Ein Irrtum über das Handlungsobjekt liegt vor bei Fehlvorstellungen, die sich auf die Identität oder sonstige Eigenschaften der betroffenen Personen oder des Tatobjekts beziehen. Ein solcher Irrtum wirkt sich nach § 16 StGB nur auf den Vorsatz aus, wenn die tatbestandliche Gleichwertigkeit zwischen vorgestelltem und angegriffenem Objekt fehlt.
error in persona vel obiecto: streit Theorie vom Vorsatzwechsel
Nach der Theorie vom Vorsatzwechsel findet im Zeitpunkt der Begehung der Tat ein Vorsatzwechsel statt. Sie konstruiert eine Vorsatzfiktion und entspricht nicht einer lebensnahen Empfindung
error in persona vel obiecto: streit andere Ansicht
Eine andere Ansicht geht von einem Gattungsvorsatz aus und verkennt damit, dass die auf eine bestimmte Person konkretisierte Vorstellung des Täters nicht darauf reduziert werden darf, irgendeinen beliebigen Men-schen zu töten.
error in persona vel obiecto: streit h.M
Die h. M. argumentiert mit Hinweis auf die Perspektive des Rechts. Der Unrechtsgehalt und die Qualität der Handlung ändern sich nicht, wenn eine Person oder das Tatobjekt verwechselt wird
Wann ist error in persona vel obiecto streitig ?
Streitig ist nur, wie die Unbeachtlichkeit des Irrtums bei Gleichwertigkeit der Handlungsobjekte begründet wird:
Tatbestandsirrtum, § 16 StGB:
Kennt der Täter bei Begehung der Tat ei-nen Umstand nicht, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, so handelt er ohne Vorsatz, § 16 I S. 1 StGB. Nach § 16 I S. 2 StGB bleibt die fahrlässige Begehungsweise unberührt
aberratio ictus:
Bei der aberratio ictus handelt es sich um das Fehlgehen der Tat. Diese liegt immer dann vor, wenn der Täter seinen Angriff auf ein bestimmtes, von ihm individualisiertes Tatobjekt lenkt, dieser Angriff jedoch fehlgeht und ein anderes Objekt trifft, auf das der Täter nicht gezielt hatte, und dass er nicht verletzen wollte. Angriffs- und Verletzungsobjekt sind da-her nicht identisch. Davon zu unterscheiden ist der error in persona, bei wel-chem der Täter das von ihm anvisierte Zielobjekt auch wirklich trifft.
aberratio ictus streit Mindermeinung
Eine Mindermeinung will in den Fällen des Fehlgehens der Tat wegen vorsätzlicher Tatbegehung bestrafen, wenn beide Objekte tatbestandlich gleichwertig sind. Allerdings hat der Täter durch seine Individualisierung des Angriffsobjekts seinen Vorsatz auf ein ganz bestimmtes Tatobjekt konkretisiert.
aberratio ictus h. M
Nach h. M. hingegen kann der Täter hinsichtlich der beabsichtigten Tat am Zielobjekt nur wegen Versuchs und (tateinheitlich) hinsichtlich der versehentlichen Verletzung des Zweitobjekts nur wegen fahrlässiger Tatbegehung bestraft werden.
aberratio ictus Erklärung
A möchte B töten und lauert diesem auf.
Als der B vorbeikommt, ist er in Begleitung des C.
A legt auf B an schießt und verreißt im Moment des Schusses das Gewehr und triff aus Versehen den C
Sonderfall der mittelbaren Individualisierung def +Erklärung
Wenn der Täter das Opfer nicht „sinnlich“ wahrgenommen hat, ist umstrit-ten, auf welches Objekt sich der Vorsatz des Täters bezieht
A möchte B mittels Autobombe töten.
A dringt des Nachts in eine Garage ein, die er für die des B hält und bringt an dem dort stehenden Wagen die Bombe an.
Die Garage und der Wagen gehörten jedoch dem Nachbar des B dem C.
Die Bombe explodiert und C stirbt.