Berufsrecht Flashcards

(86 cards)

1
Q

Was ist der Umfang von Berufsrecht?

A
  • gem. #4WiPrPrüfV eigenes Prüfgebiet
  • keine offizielle Definition
    • Spielregeln für WP-Beruf
  • Umfang
    • Zugang und Ausscheiden (Beginn/Ende WP Tätigkeit)
    • Rechte & Pflichten der Berufsausübung
    • Aufsicht der Einhaltung der Berufspflichten
    • Sanktionen bei Berufspflichtverletzung
    • Organisatorischer Rahmen des Berufs
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2
Q

Welche Rechtsquellen kennt das Berufsrecht?

A
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3
Q

Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachten und einem Bewertungsgutachten?

A
  • Gutachten = neutrale Tätigkeit
  • Bewertungsgutachten: Argumentationspapier / Informationspapier → keine neutrale Tätigkeit
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4
Q

Was sind die Grunddaten der WPK?

A
  • seit 1961 KöR Sitz in Berlin
  • Pflichtmitgliedschaft
  • mittelbare Staatsverwaltung #4IWPO
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5
Q

Was sind die Aufgaben der WPK wo ist das geregelt?

A

57IWPO 57IIWPO:
- Wahrung Belange Mitglieder
- Überwachung Erfüllung Berufspflichten, berufsaufsichtliche Maßnahmen
- Belehrung/Beratung
- Berufsregister
- System Qualitätskontrolle
- WP-Examen
- Bestellung WP, Anerkennung WPG

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6
Q

Welche Organe hat die WPK und wie sind die strukturiert?

A

Organe: Beirat, Vorstand, Präsident, Kommission Qualitätskontrolle

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7
Q

Was sind die Grunddaten des IDW?

A
  • seit 1932 e.V. Sitz in Düsseldorf, freiwillige Mitgliedschaft
  • bis WPK kam berufliche Selbstverwaltung WPK
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8
Q

Was sind die Aufgaben des IDW?

A
  • Jetzt nur noch Interessenvertretung und Facharbeit
    • Förderung Fachgebiete / Lobbytätigkeit
    • Aus/Fortbildung WP und Nachwuchs
    • Eintritt einheitliche Grundsätze
  • Organe: WP-Tag, Verwaltungsrat, Vorstand
  • Facharbeit
    • fachliche Fragen
    • fachliche Verlautbarung
    • Eingaben zu Gesetzesentwürfe
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9
Q

Was sind die Grunddaten des IFAC?

A
  • IFAC: International Federation of Accountants
  • seit 1977 New York, freiwillige Mitgliedschaft
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10
Q

Was ist das Ziel des IFAC?

A
  • Ziel: weltweite Harmonisierung der Berufe
    • Erarbeitung/Herausgabe Verlautbarungen
    • ISA / Code of Ethics
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11
Q

Wann gelten Berufsgrundsätze Materiell?

A
  • ab Berufszugang
  • für WP / WPG
  • Voraussetzung WP
    • Ablegen Examen
    • Abschluss Berufshaftpflicht
  • Examen:
    • Erfüllung Voraussetzungen
    • Anfertigung Aufsichtsarbeiten / mündliche Prüfung
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12
Q

Welche Anforderungen und Rechtsgrundlagen kennt die Unabhängigkeit?

A

319ffHGB #43IWPO #2BSWP

  • keine Bindung die berufliche Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen
  • Bindungen: geschäftlich, finanziell, privat
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13
Q

Welche Anforderungen und Rechtsgrundlagen kennt die Gewissenhaftigkeit?

A

323IHGB, #43IWPO #43VWPO #43VIWPO #4BSWP

  • Gesetze und fachliche Regeln beachten
  • eingesetzte MA besitzen die Fachkenntnis
  • Aufträge nur bei ausreichend Zeit und Sachkunde
  • ausreichend Zeit für Ausführung
  • bei WPG ergänzend für verantwortliche Prüfungspartner:
    • Prüfungsqualität/Unabhängigkeit/Kompetenz
    • ausreichende Mittel zur Verfügung stellen
    • aktiv an Durchführung Abschlussprüfung beteiligt
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14
Q

Welche Anforderungen und Rechtsgrundlagen kennt die Verschwiegenheit?

A

323IHGB #43IWPO #10BSWP

  • keine unbefugte Offenbarung
  • alle Tatsachen und Umstände, die während Berufsausübung bekannt geworden / anvertraut wurden
  • Einbeziehung auch von WPG beauftragten Dritten #50WPO #50aWPO
    • z.B. Dienstleister: Confirmation.com/ Cloud → Verschwiegenheit muss schriftlich bestätigt werden
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15
Q

Welche Ausnahmen der Verschwiegenheit gibt es?

A
  • Entbindung durch Auftragsgeber (z.B. Steuerberatung)
    • nicht trivial (z.B. bei Wirecard U-Ausschuss beriefen sich AP darauf nichts sagen zu dürfen weil Inso-Verwalter sie befreit, die alte GF aber die sind, die Infos weitergegeben hatten → BGH musste entscheiden und “Freigabe” erteilen)
  • KAP, Mandatswechsel, BK/aQS, QK, Inspektionen, Geldwäsche, DSGVO
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16
Q

Wie ist die Verschwiegenheit zur Geheimhaltungspflichtverletzung abgegrenzt?

A

333HGB

  • Geheimnisse: nicht allgemein bekannte/zugängliche Tatsachen
  • Erkenntnis darüber als AP bei Abschlussprüfung
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17
Q

Welche Anforderungen und Rechtsgrundlagen kennt die Eigenverantwortlichkeit?

A

43IWPO #12BSWP

  • Berufsangehörige handeln in eigener Verantwortung
  • bilden sich eigenes Urteil
  • treffen Entscheidungen selbst
  • kritisches Lesen, darf keine Gutachten ungeprüft übernehmen
  • darf Verantwortung nicht auf 3. abwälzen
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18
Q

Welche Anforderungen und Rechtsgrundlagen kennt das berufswürdige Verhalten?

A

43IIWPO #14BSWP

  • sachliche Äußerungen
  • dürfen werben aber nicht unlauter
  • Sponsoring Unabhängigkeit beachten:
    • Premiumsponsor nein
    • wenn unauffällig ggf. ok
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19
Q

Geben Sie einen Überblick über die Anforderungen der Unabhängigkeit

A
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20
Q

Geben Sie einen Überblick über die Struktur des §319HGB

A
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21
Q

Was sind “schädliche finanzielle Interessen” und wo sind sie geregelt?

A
  • # 319III1Nr1HGB
  • Anteilsbesitz an Prüfling (egal wie hoch, aber Treuhand zählt nicht)
  • Beteiligungsbesitz
    • an vbU
    • an Unternehmen, das an Prüfling >20% hält
  • andere nicht nur unwesentliche finanzielle Interessen
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22
Q

Was sind “schädliche Funktionen” und wo sind sie geregelt?

A
  • # 319III1Nr2HGB
    • in Prüfling
    • in vbU
    • in Unternehmen, das an Prüfling >20% hält
  • Funktionen:
    • gesetzlicher Vertreter
    • AR → nicht analog bzgl. Verwaltungs/Beirat
    • Arbeitnehmer
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23
Q

Was sind schädliche Tätigkeiten/Leistungen und wo sind sie geregelt?

A
  • # 319III1Nr3HGB
  • Tätigkeit/Leistungen (kumulativ)
    • Erbringung über Prüfungstätigkeit hinaus
    • bei / für Prüfling
    • im zu Prüfenden GJ oder bis zur Erteilung BV
  • z.B.
    • Mitwirkung Buchführung/Abschlusserstellung
    • Mitwirkung interne Revision in verantwortlicher Position
    • Unternehmensleitungs/Finanzdienstleistungen
    • versicherungsmathematische Leistungen (für JA nicht nur unwesentlich)
    • Eigenständige Bewertungsleistungen #33VIBSWP
      • Methode / Faktoren selbst gewählt
  • nicht nur untergeordnete Bedeutung
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24
Q

Was ist, wenn bei einer Prüfung eine befangene Person eingesetzt wird und wo ist das geregelt?

A
  • # 319III1Nr4HGB
  • Person ist bei AP beschäftigt
  • darf nach #319III1Nr1-3HGB nicht AP sein
  • Assistentenklausel: WP gesperrt, wenn eingesetzte MA wegen finanzieller Interessen, Funktionen, Leistungen/Tätigkeiten befangen sind
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25
Was ist mit "wirtschaftlicher Abhängigkeit" gemeint und wo ist das geregelt?
- #319III1Nr5HGB - WP hat in letzten 5 Jahren - >30% Gesamteinnahmen - jedes Jahr einzeln betrachten - bezogen von - Prüfling - von Unternehmen die an Prüfling >20% Anteile besitzt - dies auch im laufenden GJ zu erwarten ist
26
Welche Zurechnungskonstellationen kennt das HGB?
- Ausschluss WP auch wenn: - Sozietätsklausel #319III1HGB Person, die mit WP gemeinsam Beruf ausübt erfüllt Ausschlussgrund - Ehegatte/Lebenspartner erfüllt Ausschlussgrund #319III1Nr1-3HGB - Assistentenklausel: eingesetzter MA ist eig. gesperrt - Leistung/Tätigkeit für Prüfling durch Firma, bei der WP gesetzlicher Vertreter, Mitglied AR, MA, G'ter >20% ist - Was individuell nicht geht, geht in Zurechnung auch nicht
27
Was regelt die Generalnorm des §319HGB und welcher Absatz ist sie?
- #319IIHGB - WP sind als AP ausgeschlossen, wenn Gründe vorliegen (insb. Beziehungen geschäftlicher, finanzieller, persönlicher Art) die Besorgnis der Befangenheit begründen - Besorgnis der Befangenheit: - allg. Ausschlussgrund - aus Sicht verständigen Dritten liegen Umstände vor, die Urteil WP beeinflussen können - Anwendungsbereich, Fälle - außerhalb absoluter Ausschlussgrund - keine absoluten Ausschlussgründe nach #319IIIHGB aber ergänzende Gefährdung
28
Wann sind WPG ausgeschlossen und wo ist das geregelt?
- #319IVHGB - erfüllen selbst Tatbestände des #319IIIHGB oder #319IIHGB - bestimmte Personengruppen erfüllen diese - gesetzlicher Vertreter - Gesellschafter >20% - vbU - Prüfung verantwortlicher G'ter - andere beschäftigte Person die Prüfergebnis beeinflussen kann - ein AR Mitglied nach #319III1Nr2HGB ausgeschlossen - mehrere G'ter mit zusammen >20% einzeln oder zusammen nach #319IIIHGB oder #319IIHGB ausgeschlossen sind - Äquivalenz zur Assistenzklausel - betrifft alle Personen die irgendwie an Prüfung teilnehmen
29
Wann wird der §316a HGB angewendet?
30
Welche Besonderen Ausschlussgründe kennt die EU-APrVO
31
Geben Sie eine Übersicht über die Struktur des Artikel 4 EU-APrVO
32
Geben Sie eine Übersicht über die Struktur des Artikel 5 EU-APrVO
33
Was sind Inhalt der sogenannten "Blacklist"?
- StBeratungsleistung iZm StErklärungen, Ermittlung Beihilfen und Anreizen, Unterstützung Außenprüfung, Berechnung Steuer, LSt, Zölle - Teilnahme Führung/Entscheidung PIE - Buchhaltung, Erstellung Abschlussunterlagen, Abschluss - Lohn/Gehaltsabrechnung - Gestaltung/Umsetzung IKS/RMS, - Bewertungsleistungen - Juristische Leistungen (allg. Beratung, Verhandlungen im Namen der PIE, Vermittlung bzgl. Rechtsstreitigkeiten) - interne Revision PIE - Finanzierung/Kapitalstruktur/-ausstattung, Anlagestrategie PIE - Ausnahme: Comfort Letter - Werbung für/ Handel mit / Zeichnung von Aktien PIE - Pesonaldienstleistungen
34
Geben Sie einen Überblick über die Struktur des Art 17 EU-APrVO
35
Geben Sie eine Übersicht über die Struktur des §319bHGB
36
Geben Sie einen Überblick über die Besorgnis der Befangenheit, inkl. der 5 Einzeltatbestände und wo diese geregelt sind
37
Wie ist die Zurechnung der Besorgnisgründe geregelt?
38
Was sind die Zusammenhänge der Ausschlussgründe nach §319 und §319b HGB?
- nur für gesetzliche AP - Prüfungsvorgehen: - Erst absolute Ausschlussgründe (vorrangig) - Prüfung nur ggf. einschlägigen Fälle wörtlich → *kein Gutachtenstil* - absoluter Ausschlussgrund nach §§ 319, 319 b HGB verwirklicht - Ausschluss nach HGB *und* - unwiderlegbar Besorgnis der Befangenheit nach WPO/BS WP - *kein* absoluter Ausschlussgrund gegeben, - bestehen zusätzliche, nicht unbedeutende Umstände, → Generalnorm prüfen (nachrangig) - bestehen solche Umstände *nicht*, ist die Prüfung abgeschlossen; Ergebnis: Kein Ausschluss - Prüfung Ausschlussgründe nach Art. 5 u.a. EU-APrVO entspr. sinngemäß - Berufsrechtliche Normen zur Besorgnis der Befangenheit - nicht nur aber auch für JAP - bei gesetzlicher AP → Konkretisierung Generalnorm #319IIHGB nehmen - soweit kein absoluter Ausschlussgrund vorliegt - Gesamtbild verhältnisse entscheidend
39
Was sind die Rechtsfolgen bei Verletzung des §319 und §319b HGB?
- Verlust Honoraranspruch (nicht explizit aber über #134BGB ) - OWi mit Bußgeld #334IIHGB - berufsaufsichtliche Ahndung #67ffWPO - bei Verstoß gegen #319IHGB - Wahlbeschluss nichtig - festgestellter Abschluss nichtig #256INr3AktG → GmbH analog - EU-APrVo normiert keine Rechtsfolgen, DE kompliziert über #319IIHGB
40
Geben Sie einen Überblick über das System der Prüferaufsicht
41
Was sind Beispiele für die Feststellung bei Inspektionen im Bereich der Qualitätssicherung?
- Mangelnde Einschätzung Risiko bei Annahme - Unzureichende Beurteilung Nichtprüfungsleistung auf Unabhängigkeit - aQS nicht aufgegriffende Mängel - unzureichende Durchsicht AP - nicht zeitgerechte Archivierung
42
Was sind Beispiele für die Feststellung bei Inspektionen im Bereich der Abwicklung einzelner Aufträge?
- Umsetzung risikoorientierter Ansatz - Prüfung geschätzte Werte - Aufdeckung Unregelmäßigkeiten - Bestätigungen Dritter - Orga KAP
43
Was sind Beispiele von Feststellungen der Qualitätskontrolle?
- fehlende Umsetzung risikoorientierter Prüfungsansatz - fehlende/unzureichende Funktionsprüfung IKS - fehlende/unzureichende IT Systemprüfung - unzureichende Doku PH - fehlerhafter Abschluss Prüfugnsdoku - Fehlende Prozessunabhängigkeit - Fehlende Regelung aQS außerhalb #316aHGB Mandate - unangemessene Regelungen zu Aufträgen
44
Was sind Beispiele, bei denen berufsaufsichtlich einen Rüge verteilt wurde?
- Mängel in der Berufshaftpflichtversicherung - Durchführung von Pflichtprüfungen ohne Eintragung nach § 319 I HGB - Unterzeichnung Bestätigungsvermerk durch Nicht-WP - Fachliche Mängel - PIE-Prüfung ohne aQS - Nichtbeanstandung fehlende Anhangangaben zu Transaktionen mit VBU - unzureichende Prüfungsberichterstattung, Nichtbeanstandung unzureichende
45
Was sind Beispiele, bei denen berufsaufsichtlich einen Rüge verteilt wurde?
- Mängel in der Berufshaftpflichtversicherung - Durchführung von Pflichtprüfungen ohne Eintragung nach § 319 I HGB - Unterzeichnung Bestätigungsvermerk durch Nicht-WP - Fachliche Mängel - PIE-Prüfung ohne aQS - Nichtbeanstandung fehlende Anhangangaben zu Transaktionen mit VBU - unzureichende Prüfungsberichterstattung, Nichtbeanstandung unzureichende LB-Angaben, fehlende Beachtung der gesetzlichen Erweiterung Prüfungsauftrag - Wiederruf BV ohne Vorliegen von Tatsachen
46
Was sind Beispiele, bei denen berufsaufsichtlich einen Rüge mit Geldbuße verteilt wurde?
- Prüfung trotz Ausschlussgrund - mangelnde kritische Grundhaltung / fehlende prüferische Reaktion auf offensichtliche Integritätsrisiken bei gesetzlichen Vertreter - unzureichende Prüfung und Risikobewertung Geschäftsmodell
47
Was sind Beispiele, bei denen berufsaufsichtlich einen Rüge mit Geldbuße und vorübergehendem Tätigkeitsverbot verteilt wurde?
grob fahrlässige Nichtbeachtung fachliche Grundsätze nach IDW S1 bei Bewertung Wachstumsstarken Unternehmen
48
Welche Formen der beruflichen Zusammenarbeit sind Ihnen bekannt?
- Einzelpraxis - Bürogemeinschaft - Sozietät - Kooperation (Abgrenzung zum Netzwerk beachten!) - *Wirtschaftsprüfungsgesellschaft* - Angestelltenverhältnis in Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Freie Mitarbeit, z.B. bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
49
Welche rechtlichen Normen sind für WPG einschlägig?
- Rechtsformen #27WPO - Voraussetzungen Anerkennung #1IIIWPO #28WPO - Zuständigkeit und Verfahren #29WPO - Änderungsanzeige #30WPO - Bezeichnung „Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ #31WPO - Berufsgesellschaften #22BSWP - Erteilung BV #32WPO - Erlöschen, Rücknahme, Widerruf #33WPO #34WPO - Prüfungstätigkeit, Registrierungsverfahren und Überwachung der EU- /EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften #131WPO #131aWPO #131bWPO
50
Was sind zulässige Rechtsformen für WPG?
- alle europäischen Gesellschaften und nach deutschem Recht zulässige Rechtsformen (→ Folge Niederlassungsfreiheit) - SE, AG, KGaA, GmbH, PartG, GbR - KG, oHG - KG, oHG, als phG → z.B. GmbH & Co. KG - alle nach ausländischem Recht - eines EU/EWR Staat zulässige Rechtsform
51
Was sind die Anerkennungsvoraussetzungen der WPG bzgl. Gesetzlicher Vertreter?
- Mehrheit berufsangehörige Personen (WP/WU-EWR-Prüfer) - mind. 1 WP #1III2WPO - phG auch WPG/EU/EWR PrüfG sein - zwei gesetzliche Vertreter: Parität zulässig - mind. 1 WP #1III2WPO - nur ein EU/EWR-AP reicht nach #28I3WPO nicht - mind. 1 Berufsträger mit Niederlassung am Sitz WPG
52
Was sind die Anerkennungsvoraussetzungen der WPG bzgl. Zulässige berufsfremde Personen?
- vBP, StB, RA - andere besonders befähigte Personen (mit ANtrag WPK) - sachverständige Prüfer, StB, RA aus Drittstaat mit Bundesrecht entsprechender Bestellung/Qualifikation/Kompetenz (mit Genehmigung WPK)
53
Was sind die Anerkennungsvoraussetzungen der WPG bzgl. dem Gesellschafterkreis?
- Berufsangehörige #29IVWPO - Berufsfremde #28II1WPO #28II2WPO #28IIIWPO - Gesellschaftsvertrag muss bestimmen, dass zur Ausübung von Gesellschafterrechten nur WP/EU/EWR Prüfer bevollmächtigt werden können
54
Was sind die Anerkennungsvoraussetzungen der WPG bzgl. der Beteiligungsverhältnisse?
- nicht für Rechnung Dritter - >50% KapAnteile bei Berufsangehörigen - >50% Kommanditanteile bei Berufsangehörigen - >50% Stimmrechte bei Berufsangehörigen - >50% berufsfremde Gesellschafter in WPG tätig sein - weder berufsträger, noch WPG tätig → Beteiligung nur <25%
55
Was sind die Anerkennungsvoraussetzungen der WPG bzgl. der Kapitalausstattung?
- nach gesetzlichen Normen - nur Namensaktien (KGaA, AG) - Anteilsübertragung nur mit Gesellschaftszustimmung (GmbH, AG, KGaA)
56
Was sind die Anerkennungsvoraussetzungen der WPG bzgl. der Versicherung?
- vorl. Deckungszusage Berufshaftpflicht
57
Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
- WPK - schriftlicher Antrag - G'tervertrag, Satzung im notariell beurkundeten Original/ beglaubigte Abschrift - Nachweise, dass Voraussetzungen vorliegen - Urkunde nach Anerkennung - Änderungen G'tervertrag/Satzung/gesetzliche Vertreter sind WPK anzuzeigen/beizufügen - öffentlich beglaubigte Abschriften der jeweiligen Urkunden - öffentlich beglaubigte Abschrift Registereintragung
58
Was gilt für die Bezeichnung "WPG"?
- Bestandteil Firmierung - Aufnahme isoliert nach Rechtsform - kein Hinweis auf unvereinbare Tätigkeiten - Nennung Personen in Firmierung ok - wenn Gesellschafter - Zahl genannter Berufsträger muss Zahl genannter Nicht-Berufsträger übersteigen - nur zwei Gesellschafternamen: einer muss Berufsträger sein - Fortführung Firmierung nach Ausscheiden Namensgeber zulässig
59
Wann wird die Anerkennung einer WPG erlöschen, rückgenommen oder widerrufen?
- durch Auflösung/Verzicht auf Anerkennung - Rücknahme oder Wiederruf durch - Rücknahme Bestellung gesetzlicher Vertreter - Wegfallen weiterer Anerkennungsvoraussetzungen nach Verstreichen Anpassungsfrist - Ausschluss gesetzlicher Vertreter aus Beruf - Vermögensfall
60
Was gilt für die Tätigkeit von EU/EWR-AP-Gesellschaften?
- Umsetzung #Art3aEU-APrVO - Registrierung bei WPK #131aWPO - Vorlage Bescheinigung Herkunftsland - Mitteilung zur Eintragung notwendiger Angaben #38Nr4WPO #38Nr2WPO #38Nr3WPO - Rückkopplung WPK mit zuständiger Stelle Herkunftsland - Berufsbezeichnung Herkunftsstaat darf geführt werden - gesetzliche AP - verantwortlicher WP muss in DE zugelassen sein - Tätigkeitsanzeige #57aI1WPO erforderlich - Überwachung - QK/Inspektion Herkunftsland - Berufsaufsicht/gerichtsbarkeit in DE
61
Wann ist die Siegelführung Pflicht?
- #48I1WPO #19IBSWP - Abgabe von Erklärungen die Vorbehaltsaufgaben sind - gesetzlich vorbehaltenen Erklärungen auch dann wenn Tätigkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist
62
Wann ist die Siegelführung ein Wahlrecht?
- #48I2WPO #19IIBSWP - Bescheinigungen mit Erklärungen zu Prüfungsergebnissen (z.B. HY-Berichte) - Tätigkeit Gutachter - *nicht* gesetzliche Regelungen, die Vorbehalt WP begründen (z.B. behördliche Anweisungen, Satzung, Vereinbarung Mandant mit Dritten)
63
Wann ist die Siegelführung Verboten?
- #19IIIBSWP - sonstige Berufliche Tätigkeit
64
Welche Siegel dürfen verwendet werden? Welche nicht?
- Zulässigkeit Verwendung nach #20II1BSWP - Prägesiegel - Siegelmarken - Farbdruckstempel - Daneben auch elektronisch/drucktechnisch #20II2BSWP - Motiv: zunehmende Digitalisierung - Umsetzung Änderung BS WP - Implikation: BV/PrB auch elektronisch möglich - nicht zulässig: sigelimitierender Rundstempel #19IVBSWP
65
Was gilt grundsätzlich für die Vergütung des AP?
privatautonom, angemessen #55WPO
66
Was sind die Schranken der Vergütung von AP?
- Verbot Erfolgshonorar #55aWPO - Verbot Verbindung andere Bedingungen - Verbot Bestimmung/Beeinflussung zusätzliche Leistungen - Erhebliches Missverhältnis Vergütung/erbrachte Leistung - Verbot Vereinbarung Provisionen für Vermittlung Aufträge - Pauschalhonorar nur mit Erhöhungsklausel
67
Kann ein WP Vergütungsforderungen abtreten?
- Innerhalb Berufs an Angehörige anderer freier Berufe ohne weiteres → Verschwiegenheit gewahrt - sonstige Dritte: nur bei rechtskräftiger Feststellung Vergütungsforderung oder mit Zustimmung Auftraggeber
68
Wie ist die Haftung des WP geregelt?
- Haftungsregelungen #323HGB - Eintritt Schäden aus vorsätzlicher/fahrlässiger Pflichtverletzung - begünstigt: geschädigte KapG/geschädigte vbU - Mehrere Personen haften als Gesamtschuldner - AP - Gehilfen AP - Prüfung mitwirkende gesetzliche Vertreter einer PrG - durch Vertrag kein Ausschluss/keine Beschränkung - Abschluss BHV #54WPO - Bestellungs-/Anerkennungsvoraussetzung - Mindestversicherungssumme je Fall mind. 1 Mio. EUR
69
Was gilt für die Haftungsbegrenzung des WP?
- darf nicht abbedungen werden #18BSWP - ohne gesetzliche Begrenzung grundsätzlich unbeschränkt - aber: vertragliche Begrenzung #54aWPO möglich - nur bei fahrlässigkeit - durch schriftliche Individualvereinbarung auf 1Mio. EUR oder AAB auf 4Mio. EUR soweit Versicherungsschutz besteht - Jahresmax für Versicherer: - 4faches der 1Mio. EUR - Berechnung WPG: - 1Mio. EUR multipliziert mit Anzahl von (Gesellschafter + Nicht-Gesellschafter-Partner und GF) - Mindestens 4 Mio. EUR
70
Nennen Sie die Grunddaten und Motive des FISG.
- Bekanntmachung 10.06.2021, Inkrafttreten 01.07.2021 - Anlass: Nichtaufdeckung Bilanzbetrug Wirecard - Motive: - Stärkung Unabhängigkeit AP - Erhöhung Qualität AP
71
Welche Änderungen treffen durch das FISG auf alle AP zu?
- Betonung kritische Grundhaltung - Teilnahme Sitzungen AR und seiner Ausschüsse - Verschärfung AP-Haftung - Ausgestaltung Mindestversicherungssumme BHV - Berufsaufsichtliche Maßnahmen/Verfahren - Entbindung Berufsaufsicht bei öffentlichem Interesse - Erhöhung Bußgeldrahmen - Aufgabe anonymisierte Bekanntmachung schwererer Maßnahmen - Erleichterung Sanktionierung WPG
72
Welche Änderungen gibt es durch das FISG in Bezug auf PIE?
- zeitliche Verkürzung Rotation - Einschränkung Nichtprüfungsleistungen - Begriffsklärung "PIE" und "verantwortlicher Prüfungspartner" - zuständige Behörden Meldung Unregelmäßigkeiten - Verschärfung StrR und OWi-Fälle
73
Welche Änderungen in Bezug auf andere bwl-Prüfungen gibt es durch das FISG?
- Verschmelzungsprüfungen - AktR Sonder/Vertragsprüfungen - Prüfung Sonderbilanzen GmbH bei KapErhöhung aus Gesellschaftsmittel
74
Was bewirkt das CSRD-UmsG?
- Trennung AP und Prüfung Nachhaltigkeitsbericht - NHB durch andere WP-Praxis oder AP - Neustruktur des Dritten Unterabschnitts "Prüfung" - Neue Begriffe: - Ersatz: "Prüfungsbericht" durch "Abschlussprüfungsbericht" oder "Bericht" - Neben "BV" tritt für NGB der "Prüfungsvermerk"
75
Was sind die Eckpunkte der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts?
- Pflicht Prüfung #324bHGB-E - Gegenstand/Umfang #324cHGB-E - LB gem. #289b-eHGB und #289gHGB bzw. KLB nach #315bHGB #315cHGB und #315eHGB aufgestellt - Prüfung EU Kommission angenommene Standards für NHB-Prüfung mit hinreichender Sicherheit - Bis Annahme/Anwendung der Standards - prüferische Durchsicht → Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit - Favorit EU Prüfungsstandard: EU ISSA 5000 - Bestellung/Abberufung/Auswahl/Ausschlussgründe/Vorlagepflicht/Auskunftsrecht
76
Wie ist der Prüfungsvermerk der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgestaltet?
#324iHGB-E - gesonderte schriftliche Zusammenfassung Prüfungsergebnisse - Struktur/Inhalt orientiert sich am BV nach #322HGB - Unterzeichnung durch WP
77
Welche Minderheitengesellschafterrechte kennt das CSRD-UmsG?
#324kHGB - Prüfung bestimmter Inhalte durch eine akkreditierte unabhängige Partei auf Antrag
78
Was ist die gestaffelte Zeitliche Anwendung des CSRD-UmsG?
- 2024 alle bisher berichtspflichtigen - 2025 alle bilanzrechtlich großen KapG, KrI, VersU, Konzern-MU - 2026 alle Kapmarktorientierten bilanzrechtlich kleinen und mittelgroße KapgG/KrI/VersU - 2028 alle EU-TU/EU-ZweigNL von Konzernen in Drittländer
79
Wer darf nach CSRD-UmsG prüfen?
- #13c-dWPO-E - gesetzliche Prüfungen nur von Prüfern von Nachhaltigkeitsberichten - Registrierung auf Antrag bei WPK - Bestellung bis 01.01.2026 → WP mit Fortbildungsnachweis #24bWiPrPrüfV-E - Bestellung ab 01.01.2026 → zusätzliche Prüfung #24bWiPrPrüfV-E - Nachweis mind. achtmonatige praktische Ausbildung, während der an Prüfungen NHB teilgenommen/anderen nachhaltigkeitsbezogenen Dienstleistungen mitgewirkt wurde
80
Geben Sie eine Übersicht, wann die Haftung des WP wie greift
81
Geben Sie eine Übersicht, wann eine Haftungssumme des WP wie begrenzt wird.
82
Darf ein Insolvenzverwalter den APr von der Verschwiegenheit entbinden?
- BGH Entscheid: Entbindungsbefugt → diejenigen, die zu APr in geschützter Vertrauensbeziehung stehen - regelmäßig nur Auftraggeber - juristische Person = zum Zeitpunkt der Zeugenaussage zur Vertretung befugt - Insolvenzverfahren = Verwalter bestellt → dieser zur Entbindung berechtigt soweit Vertrauensverhältnis Angelegenheiten der Insolvenzmasse betrifft
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Wie ist die Verschwiegenheit bei einem berufsrechtlichen Verfahren geregelt?
grundsätzlich - dürfen veweigern wenn Verschwiegenheit verletzen - auch wenn Selbstbelastung - §62 II WPO Verfahren iZm JAP/KAP - keine Möglichkeit zur Verschwiegenheitsberufung §62 III 1 WPO - weiterhin keine Selbstbelastung §62 III 3 WPO, aber Verfahrenseffizienz - Rechte & Pflichten unabhängig ob Verfahren durch WPK oder APAS - APAS und WPK = Verschwiegenheit §66b I 1 WPO - Auf Anfrage Auskunft, *ob* Ermittlungen, **nicht wie** ermittelt - spätere Bekanntmachung §69 WPO gleich
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Sind Bestätigungen von Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Prüfungshonorarberechnung von Nichtprüfungsleistungen i. S. d. EUAprVO einzubeziehen?
Nein, explizit ausgenommen Ausnahmefür Nachhaltigkeitsprüfungen (Art. 4 II UAbs. 2)
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Welche Prüfungshandlungen sind im Rahmen einer Qualitätskontrolle zur Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Nachschau durchzuführen?
1. Prüfungsplanung – Prüfungshandlungen zur vorläufigen Beurteilung der Angemessenheit Ziel: Erste Einschätzung der Angemessenheit der Nachschau auf Systemebene, ohne Beeinflussung durch einzelne Nachschaudokumente. Prüfungshandlungen: * Gespräche mit der Praxisleitung * Einsicht in Organisations- und Qualitätssicherungshandbücher * Einsicht in zusammenfassende Nachschauberichte (aber nicht in Nachschaudokumentationen einzelner Aufträge) * Analyse der Ausgestaltung des Nachschausystems, insbesondere: * Verantwortlichkeiten * Verfahren zur Risikobewertung (§ 55b Abs. 2 Nr. 1 WPO) * Information und Kommunikation * Verbesserungsprozess (§ 55b Abs. 3 WPO) ⸻ 2. Prüfungsdurchführung – Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Angemessenheit der Nachschau Ziel: Detaillierte Analyse, ob das Nachschausystem gesetzeskonform und praxisgerecht ausgestaltet ist. Prüfungshandlungen: * Einsicht in Nachschaurichtlinien (inkl. Arbeitshilfen und Tools) * Gespräche mit Praxisleitung und ggf. Nachschaubeauftragten * Beurteilung folgender Punkte nach § 55b Abs. 1 und 3 WPO, §§ 49, 63 BS WP/vBP: * Nachschauturnus (mind. jährlich) * Eignung und Qualifikation des Nachschaubeauftragten * Planung, Durchführung, Dokumentation der Nachschau * Maßnahmen zur Mängelbeseitigung und Adressierung von Feststellungen (§ 21 SaQK) * Falls Selbstvergewisserung vorliegt: Prüfung der Voraussetzungen dafür (§ 49 Abs. 4, § 63 Nr. 5 BS WP/vBP) ⸻ 3. Prüfungsdurchführung – Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Wirksamkeit der Nachschau Ziel: Feststellung, ob das Nachschausystem effektiv wirkt und umgesetzt wird. Prüfungshandlungen: a) Nachschau der Praxisorganisation: * Einsicht in Nachschaudokumentation zur Einhaltung von Berufspflichten: * Unabhängigkeit, Mandatsannahme/-beendigung * Mitarbeiterentwicklung * Gesamtplanung * Beschwerden/Vorwürfe * Prüfung, ob Mängel erkannt, kommuniziert und Maßnahmen ergriffen wurden b) Nachschau der Auftragsabwicklung: * Durchführung einer eigenen Auftragsprüfung zu einem Auftrag, der Nachschau unterlag („Dual-Purpose-Test“) * Danach Abgleich der Ergebnisse mit der Nachschaudokumentation * Beurteilung, ob: * gesetzliche/fachliche Vorgaben eingehalten wurden * ordnungsgemäße Berichterstattung erfolgte * Nachschauergebnisse zutreffend und vollständig waren * Prüfung, ob systemische Feststellungen bei Folgeaufträgen beseitigt wurden und Anpassungen am QS-System erfolgt sind ⸻ 4. Auftragsauswahl – Prüfungshandlungen zur gezielten Auftragsauswahl Ziel: Risikoorientierte Auswahl von Prüfungsaufträgen zur Beurteilung der Nachschau. Prüfungshandlungen: * Ermittlung, welche Aufträge im Prüfungszeitraum Nachschau unterlagen * Auswahl solcher Aufträge zur Durchführung des Dual-Purpose-Tests * Kombination mit weiteren risikoorientierten Auswahlkriterien ⸻ Gesetzliche Grundlagen Die genannten Prüfungshandlungen stützen sich insbesondere auf: * § 55b WPO – Qualitätssicherungssysteme * §§ 49, 63 BS WP/vBP – Anforderungen an Nachschau und Selbstvergewisserung * § 21 SaQK – Maßnahmen bei festgestellten Mängeln * KfQK-Hinweise zur Qualitätskontrolle (z. B. Rz. 69
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Kann das Berufssiegel auch elektronisch geführt werden?
WPK Meldung vom 5.2.2025, Praxishinweis „Elektronische Prüfungsvermerke und -berichte“ unter Frage/Antwort Nr. 19 und Nr. 20 wie folgt Um das Siegel elektronisch führen zu können, muss es **elektronisch-bildlich wiedergegeben** werden. Dazu muss ein elektronisches Bild des Siegels erzeugt werden; Aufbau und Erscheinungsbild dessen muss den Vorgaben nach **§ 20 BS WP/vBP** zuzüglich der zugehörigen Anlage entsprechen. **Technische** Vorgaben dafür gibt es in der BS WP/vBP **nicht**. Daher ist der einfachste Weg, das in der WP/vBP-Praxis verwendete Siegel als Abdruck **einzuscannen**. Dadurch entsteht eine **Bilddatei** und diese lässt sich anschließend in elektronische Dokumente **einfügen**. Mittels Scan-Programmen kann das Format der Siegel-Bilddatei auch individuell an die technischen Vorgaben der in der jeweiligen WP/vBP-Praxis eingesetzten Programme angepasst werden. Das mit der** elDAS-Verordnung **eingeführte elektronische Siegel dient anderen Zwecken als das Berufssiegel und ist daher nach Auffassung der WPK für WP/vBP-Praxen insoweit **nicht relevant**.