KonzernRL/Konsolidierung Allg. und Unterschiede Flashcards

(40 cards)

1
Q

Was ist der Sinn und Zweck eines Konzernabschlusses?

A

KA wird aus zugehörigen EA gebildet
- #297II2HGB Darstellung tatsächliche Verhältniss VFE Lage des Konzern, analog #264II1HGB
- reine Info-Funktion (nicht steuer, ergebnisverwendung)
- HGB: Konzerngewinn steht rechtlich nicht Anteilseignern zur Verfügung
- IFRS: bei IFRS 9 wenn AKtienkurs steigt –> FVtPL –> steht in GuV
- HGB: AK Höchstprinzip
- RL wirtschaftliche Einheit Konzern
- zusammenfügen ist rechtliche Fiktion weil rechtlich unabhängige Gesellschaften
- wirtschaftliche Betrachtungsweise

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2
Q

Beschreibe die Einheitstheorie

A

Annahme: einheitliche Interessen Mehrheits- und Minderheitsgesellschafter
- Konzern als Einheit
- Einbeziehung Tochterunternehmen in KA über Bruttoverfahren
- umfasst alle VG, Schulden, Aufw., Erträge
- im Zweifel gem. #297III1HGB Leitlinie
- KA: gleichermaßen aus Sicht MU Eigner und TU Eigner aufgestellt
- ungeteilte Aufnahme VW und Schulden sämtlicher einbezogenen Unternehmen und Ausgleichsposten Minderheiten innerhalb des EK
- IFRS KA ebenfalls im WEsentlichen Einheitstheorie

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3
Q

Beschreibe die Interessentheorie

A

Annahme: Auseinanderlaufen Interessen Mehrheits- und Minderheitsgesellschafter
- Minderheiten: Außenstehende / FK-Geber
- KA: erweiterte Bilanz nur von MU
- Interessentheoretische Elemente in HGB:
- Ausweis GoF #301IIIHGB iVm #301IHGB ausschließlich mit Mehrheitsgesellschafteranteil
- IFRS: Wahlrecht zur Anwendung Full Goodwill Methode

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4
Q

Warum wurden die Einheits- und Interessentheorie gebildet?

A

Notwendigkeit mittlerweile infragestellbar, da alles im IFRS/HGB
- Theorien wurden in 80ern vor Regelung entwickelt
- nur relevant wenn MU nicht 100% TU hält
- in Rechtsnomen Einheitstheorie vorherrschend

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5
Q

Wie wird der Konzernabschluss erstellt? (7Steps)

A
  1. Aufstellungspflicht #290ffHGB
  2. Rechnungslegungsvorschrift bestimmen
  3. Konsokreis bestimmen
  4. einheitliche Bilanzierungsvorschriften
  5. Summenabschluss erstellen
  6. Konsolidieren
  7. Aufstellen KA
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6
Q

Wann muss ein Konzernabschluss aufgestellt werden?

A
  • # 290HGB bzw. #11PublG
    • MU im Inland
    • Beherrschender Einfluss auf andere Unternehmen
  • Möglichkeit Beherrschung #290I1HGB
    • Einflussnahme Politik Unternehmen
    • Dauerhaftigkeit
    • Nutzenziehung
    • Keine Beteiligung erforderlich
  • Unwiderlegbare Beherrschungsvermutung #290IIHGB
    • Mehrheit Stimmrechte
    • Organbestellungsrecht
    • Beherrschung gem. Satzung/Vertrag
    • Zweckgesellschaft
  • weitere
    • faktische
      • Präsenzmehrheit HV
        • Dauerhaftigkeit -> Literatur: 3 Jahre
        • neben Hauptgesellschafter Streubesitz #DRS19Tz71
      • Potentielle Stimmrechte
        • Optionen, Wandelanleihen
        • nur wenn rechtlich und wirtschaftlich ausübbar
        • Ausübung “so gut wie sicher” #DRS19Tz76
      • wirtschaftliche Abhängigkeit nicht ausreichend
  • es geht nicht um die Ausübung sondern die Möglichkeit der Ausübung
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7
Q

Was ist eine Zweckgesellschaft?

A
  • enges Ziel führt zur Gründung
  • Objektgesellschaften, SPE, SPV, SPC, Leasingobjektgesellschaften
  • keine normale Struktur, (MA, etc.)
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8
Q

Was sind die vier Ausnahmen der Konsolidierungspflicht?

A
  1. fehlende Beherrschung
  2. Einbeziehung mit hohen Kosten/Verzögerungen
  3. zur Weiterveräußerung gehalten
  4. untergeordnete Bedeutung
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9
Q

Wie ist die fehlende Beherrschung im HGB definiert?

A

296INr1HGB

  • Kriterien #290IINr1-3HGB zwar erfüllt, aber Beherrschung dauerhaft ausgeschlossen, z.B. Einstimmigkeit/Veto/Insolvenz
  • bei wirtschaftlicher Betrachtung: faktische Beherrschung Konsolidierungsmerkmal, kein Ausschluss möglich
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10
Q

Wie ist die Aufstellungsausnahme aufgrund hoher Kosten definiert?

A
  • Unterstützung Aufstellfrist 5 Monate #290I1HGB
  • Kosten: Verzicht Konsolidierung, wenn Kosten Nutzen nicht rechtfertigen, z.B. Erwerb kurz vor Stichtag, erforderliche Daten nicht zu erhalten, Technische Probleme
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11
Q

Wie ist die Weiterveräußerungsabsicht definiert?

A
  • Weiterveräußerung, nicht Veräußerung
  • z.B. Bayer kauft Monsanto, muss kartellrechtlich aber bestimmte TU direkt weiterverkaufen
  • Entscheidung muss nach #DRS19Tz97 dokumentiert sein (Verhandlungen, AR Beschluss, Verträge etc)
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12
Q

Wie ist die untergeordnete Bedeutung definiert?

A
  • Untergeordnete Bedeutung #296IIHGB
  • Quantitativ: z.B. <5% UE, Bilanzsumme, Gewinn
  • Qualitativ: sollten ausschlaggebend sein #DRS19Tz103ff
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13
Q

Wie ist die befreiende Wirkung eines IFRS KA geregelt?

A
  • keine Aufstellung Teil KA wenn MU auch TU größerer MU ist wenn kumulativ erfüllt ist:
    1. Offenlegung #291HGB konformen KA und KLB des MU in dt. oder eng.
    2. Unteres MU muss in KA oberes MU eingezogen sein, es sei denn #296HGB greift
    3. / 4. Aufstellung / Prüfung des (3)KA und (4)KLB gem. #RL2013/34 bzw. #2006/43
    5. Anhangsangaben über Inanspruchnahme Befreiung
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14
Q

Wann gilt die befreiende Wirkung des IFRS Konzernabschlusses nicht?

A

WP am geregelten Markt emittiert hat
2. Minderheiten Aufstellung per Antrag erzwingen
- AG/KGaA: 10%, GmbH: 20% Anteile nötig
- Antrag 6 Monate vor GJ Ende zu stellen

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15
Q

Wo sind die Größenabhängigen Befreiungen geregelt und was gilt es zu beachten?

A

293HGB

  • werden immer zwei GJ betrachtet, müssen zwei Grenzwerte gerissen werden um in größere Kategorie zu kommen
  • Wahlrechte nach #296 zu berücksichtigen
  • # 293HGB greift nicht bei IFRS-KA ( #293VHGB)
  • Auswahl Brutto/Nettomethode obligt Bilanzierendem
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16
Q

Wie ist die Beherrschung bei Vollkonso geregelt?

A

HGB: § 290 (2) HGB
- Stimmrechtsmehrheit (Nr. 1)
- Bestellung von Leitungspersonal (Nr. 2)
- Beeinflussung von Finanz-, Geschäftspolitik: vertraglich, satzungsgemäß (Nr. 3)
- Zweckgesellschaft: Übernahme von Chancen, Risiken aus TU (Nr. 4)

IFRS: IFRS 10.7
- Verfügungsgewalt über TU: Beeinflussung maßgeblicher Tätigkeiten (B11), Stimmrechte (B35), potentielle Stimmrechte (B47)
- Risiken, Renditen aus TU
- Fähigkeit, Renditen des TUs zu beeinflussen

–> Wesentlichen keine Unterschiede

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17
Q

Wie sind die Einbeziehungswahlrechte bei der Vollkonso geregelt?

A

HGB: § 296 HGB
- Eingeschränkte Verfügungsmacht TU
- Hohe Kosten, Verzögerungen
- TU zur Veräußerung gehalten
- Untergeordnete Bedeutung des TUs

IFRS: nur Wesentlichkeitsschranke

18
Q

Wie ist die Währungsumrechnung in der Vollkonso geregelt?

A

HGB:Modifizierte Stichtagsmethode (§ 308a HGB)
- Vermögen, Schulden zum Abschlussstichtag
- EK zu historischen Kursen
- GuV: Durchschnittskursen

IFRS: Konzept der funktionalen Währung (IAS 21.9)
- Zeitbezugsmethode (23)
- Monetäre Posten: Stichtagskurs
- Nicht-monetäre Posten: historischer Kurs
- GuV: zu Transaktionskurs, alt. Durchschnitt (40)
- Wenn keine Verwendung einer funktionalen Währung: Mod. Stichtagsmethode, wie HGB
- IAS 29 zu Hyperinflationsländern

19
Q

Wann ist die Erwerbsmethode das erste Mal anzuwenden?

A

HGB:
- Neubewertungsmethode vorgeschrieben (§ 301 Abs. 1 Satz 2).
- Buchwertmethode gemäß Art. 66 Abs. 3 EGHGB bei TU, die vor dem
1.1.2010 erstmalig konsolidiert wurden, weiter angewendet werden.

IFRS:
- Neubewertungsmethode ist für alle Unternehmenszusammenschlüsse zwingend anzuwenden (IFRS 3.4).
- Die Buchwertmethode ist nach IFRS nicht zulässig.

–> im Wesentlichen gleich

20
Q

Was ist nach HGB der Unterschied zwischen Neubewertungsmethode und Buchwertmethode?

A
  • Neubewertungsmethode: zunächst vollständige Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten (HB III). Danach wird Beteiligung an dem TU mit dem anteiligen neubewerteten EK verrechnet.
  • Buchwertmethode: Im ersten Schritt Verrechnung von Beteiligung und EK zu Buchwerten. Bei der danach folgenden Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten darf kein negativer UB entstehen bzw. sich erhöhen (AK-Restriktion).
21
Q

Wie wird bei der Vollkonsolidierung der Goodwill ermittelt und fortgeschrieben?

A

HGB:
- Ausweis als Geschäfts- oder Firmenwert
- Planmäßige Abschreibung über Nutzungsdauer (§ 301 (3) HGB)
- Außerplanm. Abschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

IFRS:
- Wahlrecht zur Anwendung der Full Goodwill Methode
- Jährl. Wertminderungstest; Vergleich Buchwert mit erzielbarem Betrag der Cash Generating Unit
- nur außerplanmäßige Abschreibung (IAS 36.90)

22
Q

Wie ist nach DRS23 die KapKo geregelt?

A

§ DRS 23.109 ff.: Prüfung, ob technischer aktiver UB vorliegt, der gesondert zu behandeln ist. Beispiel: Aus ANK des Erwerbs von Anteilen entstandener techn. aktiver UB ist auf Konzernebene aufwandswirksam zu erfassen.
- Ggf. Aufteilung auf Geschäftsfelder (DRS 23.85 ff.)

23
Q

Wie wird in Vollkonso mit Badwill verfahren?

A

HGB: Sofortige bzw. ratierliche Realisierung (§ 309 Abs. 2 HGB)
IFRS:
- Sofortige Realisierung als Ertrag (IFRS 3)
- Keine Anschaffungskostenbegrenzung

24
Q

Wie ist nach DRS 23 die KapKo für Badwill geregelt?

A

DRS 23.147 ff. Kapitalkonsolidierung: Passiver technischer UB entsteht z.B. bei EK-Erhöhung eines TU zwischen Erwerb u. erstmaliger Einbeziehung
=> Techn. UB wird in Konzern-GRL eingestellt

25
Wie sind die latenten Steuern bei Vollkonso zu berücksichtigen?
HGB: - Kein Ausweis von Outside-Basis-Differenzen (§ 306 HGB) - Bilanz, GuV: Saldierungswahlrecht für aktive, passive latente Steuern (§ 274 HGB) IFRS: - Auch Ausweis von Outside-Basis-Differenzen - Bilanz: Saldierungsverbot (außer Gleichartigkeit) - GuV: Saldierung
26
Was sind Unterschiede in der KapKo der Vollkonso?
HGB: - Regelung in § 303 HGB - Ursachen können nach HGB auch z.B. Disagien sein IFRS: - Keine Unterschiede in der Technik - Eventualforderungen sind angabepflichtig (IAS 37.31 ff.) und damit zu eliminieren.
27
Was sind Unterschiede in der ZwErgEli in der Vollkonso?
HGB: - Regelung in § 304 HGB - Unterscheidung nach eliminierungspflichtigen (unrealisierte Erfolge) und -fähigen (HKWahlrechte) Bestandteilen IFRS: - Keine Unterschiede in der Technik, unterschiedliche HK-Definition führt nach IFRS zu Abweichungen.
28
Was sind Unterschiede in der Aufwands/Ertragskonso?
HGB: - Regelung in § 305 HGB - Zusammenhang mit Zwischenergebniseliminierung zu beachten - GuV II und Summen-GuV zu erstellen IFRS: - Keine Unterschiede in der Technik, aber ggf. andere Geschäftsvorfälle einzubeziehen, da Realisierung von Erträgen unterschiedlich geregelt ist.
29
Was sind Unterschiede in der Anwendungsbereiche für Equity Methode?
HGB: Definition untypische AU IFRS: Definition JV
30
Wann ist die Equity methdoe anzuwenden?
HGB: GU: Wahlrecht mit Quotenkonso IFRS: Pflicht für JV
31
Wie ist der Unterschiedsbetrag der Equity Methode anzusetzen?
HGB: AK-Methode IFRS: Neubewertungsmethode
32
Wie ist nach Equity Methode mit Good/Badwill umzugehen?
HGB: - Goodwill: planmäßige Abschreibung - Badwill: sofortige/ratierliche Vereinnahmung IFRS: - Goodwill: keine Abschreibung - Badwill: sofortige Realisation
33
Wie ist mit Zwischenergebnissen nach Equity Methode umzugehen?
HGB: Wahlrechte IFRS: anteilsmäßige Eliminierung
34
Wir ist mit Wertminderungen nach Equity Methode umzugehen?
HGB: Mindert Goodwill, Wahlrecht vorrübergehende Verringerung IFRS: Mindert Equity Wert, strenges Niederstwertprinzip
35
Wie ist mit Wertaufholung nach Equity Methode umzugehen?
HGB: Umkehrung, nicht für Goodwill anwendbar IFRS: Umkehrung
36
Wie ist mit der einheitlichen Bilanzierung nach Equity Methode zu verfahren?
HGB: Abweichungen kann sein IFRS: Anpassungspflicht
37
Wie ist mit latenten Steuern nach Equity Methode zu verfahren?
bei beiden Pflicht
38
WIe ist mit Schuko und A/E Konso nach Equity Methode zu verfahren?
bei beiden nicht erforderlich
39
Was sind Zwecke des KA und Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernrechnungslegung (GoK)?
40
Inwieweit unterscheidet sich das Control Konzept nach HGB von dem nach IFRS?