16. Pfändung von Altersrente Flashcards
(1 cards)
1
Q
Pfändung von Altersrente
A
- gegenwärtige oder künftige Leistungen aus einem privatrechtlichen Vorsorgevertrag
1. Lebensversicherungsverträge
2. privater Rentenversicherungsvertrag
3. Spar bzw. Fondsparverträge
4. oder ähnliches
5. NICHT die gesetzliche Rente - Gewährung in regelmäßigen Zeitabständen
1. nicht zwingend monatlich, auch quartalsweise, halbjährlich oder jährlich - lebenslange Gewährung
1. nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs
oder
2. Berufsunfähigkeitseintritt - Unpfändbarkeit während der Ansparphase gem. § 851c Abs. 2 ZPO
1. jährliche Ansparung: Höhe richtet sich nach dem Lebensalter § 851c Abs. 2 S. 2 ZPO
2. Kappungsgrenze liegt bei 256.000 € § 851c Abs. 2 S. 1 ZPO - Übersteigt der Rückkaufwert den unpfändbaren Betrag nach Abs. 2 ist der Überschuss zu
1/3 unpfändbar § 851c Abs. 2 S. 3 ZPO