16. Pfändung von Altersrente Flashcards

(1 cards)

1
Q

Pfändung von Altersrente

A
  • gegenwärtige oder künftige Leistungen aus einem privatrechtlichen Vorsorgevertrag
    1. Lebensversicherungsverträge
    2. privater Rentenversicherungsvertrag
    3. Spar bzw. Fondsparverträge
    4. oder ähnliches
    5. NICHT die gesetzliche Rente
  • Gewährung in regelmäßigen Zeitabständen
    1. nicht zwingend monatlich, auch quartalsweise, halbjährlich oder jährlich
  • lebenslange Gewährung
    1. nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs
    oder
    2. Berufsunfähigkeitseintritt
  • Unpfändbarkeit während der Ansparphase gem. § 851c Abs. 2 ZPO
    1. jährliche Ansparung: Höhe richtet sich nach dem Lebensalter § 851c Abs. 2 S. 2 ZPO
    2. Kappungsgrenze liegt bei 256.000 € § 851c Abs. 2 S. 1 ZPO
  • Übersteigt der Rückkaufwert den unpfändbaren Betrag nach Abs. 2 ist der Überschuss zu
    1/3 unpfändbar § 851c Abs. 2 S. 3 ZPO
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