DivGen Ethnie Flashcards

1
Q

Race/Ethnie

A

zählt zu den primären Differenzkategorien -> Kategorisierung erfolgt automatisch ist nahezu unvermeidbar

  • bereits 1950 empfiehlt die UNESCO ‚Rasse‘ durch Ethnie/Ethnizität/ethnische Gruppierungen zu ersetzten
  • Ethnisch markierte Assoziationen bedingen die menschliche Interaktion; Race/Ethnie als bewertender Ausdruck, um die Eigengruppe von der Fremdgruppe abzugrenzen
  • Sind historisch mit Hautfarbe verknüpft -> ethnische Gruppierungen werden in der Regel als „nicht-weiß“ konstruiert
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2
Q

ethnischer Background

A
  • Person hat Vorfahren einer bestimmten nationalen Gruppe, die etwas gemeinsam haben, oder ein Zusammengehörigkeitsgefühl aufweisen und sich über dieses identifizieren.
  • Enthält Lernerfahrungen, Traditionen, Praktiken, Sprache, Musik, Geschichte, Literatur, Essen, Feiern, Gebräuche etc.
    – Erfordert nicht notwendigerweise geographische Nähe
    – Individuum sieht sich auch als Mitglied
    – Variierende Stärke
    – Mehrfachethnien sind möglich aber selten
    – Ethnie ist ein ‚Doing‘
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3
Q

Whiteness

A
  • Konstruktion von ‚Whiteness‘ als Herrschaftskategorie
  • in Europa aber nicht in Abgrenzung zur ‚Blackness‘, sondern Majoritätsgruppe als Western, Educated, Industrialized, Rich und Democratic
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4
Q

Xenophobie

A

übersetzt als Angst vor Gästen/Fremden, inkludiert Phobie als irrationales Element
Xenophobie wird tlw. als ‚natürlich‘ diskursiviert->Neorassismus

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5
Q

Nativismus

A

Bevorzugung etablierter Bewohner eines Landes gegenüber Neuzugänge

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6
Q

Islamophobie

A
  • Sonderform der Xenophobie
  • seit 9/11 gebräuchlich
    – Diffuse Bedrohungsgefühle angesichts der (imaginierten) voranschreitenden Islamisierung und der in diesem Kontext gesehenen zunehmenden Präsenz von Muslim/-innen im sozialen Umfeld bzw. im Land, die aversive Züge annehmen sowie ressentimentgeladene und vorurteilslastige Interpretationen fördern (können)
    – Begünstigt div. Verschwörungstheorien
    – Religiöse Diskriminierung, Intoleranz gegenüber muslimisch/ethnischen Identitäten
    – Intoleranz gegenüber Gebetshäusern, Bekleidung, Essgewohnheiten, Lebensgewohnheiten, Bekleidungen etc.
    – Diskurse der „kulturellen Inkompatibilität“
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7
Q

Islamfeindlichkeit

A
= ausgeprägte, fundamentale und unbedingte Ablehnung des Islam als Glaubensrichtung und deren pauschale Deutung als gefährlich, unmoralisch und verwerflich.
Zugeschriebene Eigenschaften:
- Expansionsdrang
- Gewaltlegitimation
- faschistisch
-totalitär
- frauenfeindlich
- homophob
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8
Q

Muslimfeindlichkeit

A

Fokussierung auf die unmittelbaren Subjekte, sowie sekundär deren Symbole; nicht nur ein negatives Bild, sondern angestrebte – auch rechtliche – Benachteiligung

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9
Q

Integration

A

– Prozess der Herstellung von Teilhabe?

– Assimilation an eine Leitkultur bzw. Eurozentrismus oder ‚West-is-Best‘

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10
Q

Multikulturalismus

A

Anerkennung, Förderung und Unterstützung ‚ kultureller‘ Gruppen -> Zubilligung von Gruppenrechten

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11
Q

Minorities within Minorities-Problem

A

Spannungsfeld:
- Frauen: Ehe, Eheschließung, Sexualität, Kinder, Genitalbeschneidung
– Lesbische, bi- und homosexuelle Menschen, Transgender
– Austritte aus religiösen Gemeinschaften
– Is Multiculturalism Bad for Women? -> kulturelle Authentizität wird häufig auf dem Rücken der Frauen ausgetragen –> Öffentlichkeit vs. Privatheit • Jungfräulichkeit • Heteronormativität • Zugehörigkeit zu Familie/Gruppe/Sippe • Erbrecht/Scheidung

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12
Q

colorblind racism

A

Frames, Heuristiken und Skripts die zwar nicht rassistisch klingen, aber den Status-Quo erklären/verfestigen
– Keine passive Haltung, sondern ein aktiver Prozess der Verdrängung
- Ereignisse werden dadurch bedeutungslos gemacht, ohne Bezug zum kollektiven Gedächtnis

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13
Q

Kultur

A

= alle sozial erworbenen Gebräuche und sozial erworbenes Wissen –> Kultur ist nicht nur alles, was eine Person innerhalb einer Gruppe tun kann oder tun sollte („affordances“), sondern auch, was sie nicht tun sollte („constraints“)

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14
Q

R. Lewontin

A

Einteilung der Menschen hat keine biologische Grundlage -> 85.4 % der genetischen Diversität = individuelle Verschiedenheit innerhalb der ethnischen Gruppe, 8,3% Verschiedenheiten von Populationen derselben Ethnie; 6.3% „rassebedingte“ Unterschiede

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15
Q

A. Edwards

A

„Lewontins Fehlschluss” ->Es ist möglich Menschen auf Grund mehrere Allelloci in Gruppen einzuteilen-> muss aber nichts mit ‚schwarz-weiß‘ zu tun haben

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16
Q

Stereotype Content Modell

A

Kulturelle Stereotype, Kompetenz und Sympathie (s. Mitschrift)

17
Q

Ausländer*innen und Personen mit Migrationshintergrund 

A

Ausländer= alle Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft ca. 15.8% –> Hälfte aus EU-Ländern
Personen mit Migrationshintergrund:beide Eltern wurden im Ausland geboren unabhängig von der Staatsbürgerschaft->23%

18
Q

Alter (jüngste und älteste Gruppen)

, höhere Lebenserwartung (Warum?), Fertilitätsraten 

A

Demographische ‚Alterung‘ wird durch Zuwanderung abgeschwächt (Prognose 2030 ohne Zuwanderung: Altersmittel 46.3; mit Zuwanderung 44.2)
– ‚Junge‘ Gruppe: afghanischer, syrischer, irakischer, kosovarischer und russischer Abstammung
– Älteste Gruppe: deutsche Abstammung und Personen aus Ex-Jugoslawien
• Frauen ausländischer Herkunft: 1,92 Kinder (Frauen aus Afghanistan, Syrien und Irak: 3.91, Türkei: 2,37türkische Abstammung 2,37 Kinder, 24.5 Jahre)
- Mütter sind im Schnitt um 2.2 Jahre jünger als Österreicherinnen, geringe Unehelichen-Quote

19
Q

Familienstrukturen 

A

Größere Haushaltsgrößen bei Personen mit Migrationshintergrund (2.5 vs. 2.1 Personen)
• 22% aller Ehen zw. AusländerInnen und ÖsterreicherInnen; österreichisch-ausländische Ehen sind bei Männern häufiger (56% vs. 44%)

20
Q

Kindergarten, Schule, Universität 

A
  • Nahezu keine Unterschiede in der Betreuungsquote (Krippen, Kindergarten)
    – Österreichische Kinder unter 2 Jahren sind etwas seltener in Krippen
    • Fast ein Drittel aller Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten stammen aus nicht-deutschsprachigen Familien
    – Förderbedarf im sprachlichen Bereich bei 70% der fremdsprachigen Kindern -> Betreuung in Kindergärten verbessert die Sprachfähigkeit
    – Wahl des Schultyps geht mit den Deutschkenntnissen einher
    • Ausländische SchülerInnen (Ausländeranteil 15%) besuchen seltener maturaführende Schulen (AHS: 11%, BHS: 10%) und häufiger Sonderschulen (21%); AusländerInnen in AHS stammt aus EU/EWR-Raum
    • 8% der fremdsprachigen Hauptschulkinder verlassen das Schulsystem ohne Pflichtschulabschluss vor allem aus nichtdeutschsprachigen Haushalten und wenn männlich
    • Bildungsstand der zweiten Generation nähert sich dem der inländischen Bevölkerung an
    • Bildungsvererbung ist bei MigrantInnen stärker ausgeprägt
  • 89% der ordentlichen ausländischen Studierenden kommen aus EU- und EFTA-Staaten, der Großteil kommt aus Deutschland (36%) haben sich in den letzten 10 Jahren verdreifacht -> Diskriminierungserfahrungen
    • Höherer Akademikerinnen-Anteil bei Migrantinnen (22% vs. 18% v.a. bedingt durch Migrant*innen aus EU- u. EFTA-Staaten)
    • Höherer Anteil mit nur Pflichtschulabschluss (26% vs. 10%)
21
Q

Erwerbstätigenquoten

A

• 64% bei Personen mit Migrationshintergrund (75% bei Personen ohne Migrationshintergrund
- Besonders niedrige weibliche Erwerbsbeteiligung (Migrationshintergrund: 59%; ohne: 71%) aber auch männliche Erwerbsbeteiligung ist geringer (70% vs. 78%)
- Geringe Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Migrationshintergrund
– Hoher Arbeiter*innenanteil
– Tourismus, Bauwesen, wenig Selbständige
– Wenig Facharbeiter (Problem: Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse!) -> Beschäftigung unter dem Qualifikationsniveau -> Schlagwort ‚Dequalifikation‘
– Anpassung der beruflichen Stellung in der zweiten Migrationsgeneration
– Stärker von Arbeitslosigkeit betroffen (12.5% vs. 8.0%; höchste Arbeitslosenquote bei Personen aus Afganistan, Syrien und Irak (48.3%)

22
Q

Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung

A

Höhere Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung: 47% bei Personen aus ehem. Jugoslawien, 47% bei Personen aus Türkei im Vergleich zu 17% bei Östereicher*innen

23
Q

Kriminalitätsraten

A
  • 40% ‚fremde‘ Tatverdächtige aber Zugewanderte sind häufiger Opfer von Straftaten
  • Straftaten ‚fremder‘ Tatverdächtiger: Diebstahl, Körperverletzung, Verstoß gegen Suchtmittelgesetzt • Rückgang von Straftaten bei AsylwerberInnen um 10% gegenüber 2017
24
Q

Ethnosexismus

A

Gewalttätige (junge) Mann vs. die verschleierte, unterdrückte Frau (Hijab als zentrales Symbol der Differenz)

25
Q

Wo Kopftuchverbot?

A

Frankreich seit 2004 ‚Kopftuchverbot‘ (=Verbot aller religiöser Zeichen bei Schülerinnen, Lehrerinnen und öffentlichen Bediensteten [Ausnahme: Studentinnen])

26
Q

Situation bzgl Kopftuch in Europa

A

Streng säkulare (laizitäre) Staaten: Verbannung religiöser Elemente aus der öffentlichen Sphäre
- z.B. Frankreich, Türkei bis 2008 (Universitäten) bzw. 2015 (Polizistinnen)), Albanien, Aserbaijan
Neutrale Staaten und solche mit Staatskirche: liberale bis kooperative Haltung
- z.B. Österreich, Deutschland, Niederlande bzw. Dänemark, Großbritannien, Griechenland
– Schülerinnen, Studentinnen, die meisten öffentlichen Bediensteten und Beschäftigten in privaten Unternehmen ist Kopftuch erlaubt
- Burka-Verbote und Gesichtsschleier-Verbote werden diskutiert und zunehmend eingeführt
- Diskussion bei Richterinnen
- Schuluniformen häufig auch in ‚islamischer‘ Variante
- Österreich seit 2004 Erlass des Bildungsministeriums->Recht (freiwillig) ein Kopftuch zu tragen ABER Diskussion um Verbot in Kindergärten (seit 21.11.2018) und Volksschulen (seit 15.05.2019)

27
Q

Kopftuch als autonome Entscheidung

A
  1. Freie Wahl (Vorhandensein adäquater Lebensmöglichkeiten)
  2. Emotionale und geistige Möglichkeiten über die Entscheidung zu reflektieren?
  3. Relative Abwesenheit von Zwang und Manipulation?
28
Q

Burkaverbot

A
  • Verbot von Kleidungsstücken, die das Gesicht im öffentlichen Raum verhüllen
  • Frankreich (2011), Belgien (2011), Niederlande (2016; nur in staatlichen Gebäuden, im öffentlichen Nahverkehr, Schulen und Krankenhäusern), Bulgarien (2016; mit Ausnahmen), Schweiz-Tessin (2013), Spanien in Katalonien, Österreich (2017; „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzt“), Dänemark (2018)
  • Seit 2017 in Deutschland bereichsspezifische Regelung (Beamtinnen, Richterinnen, Soldatinnen)