GewSt III-IV - Bemessungsgrundlage GewSt Flashcards

(87 cards)

1
Q

BMG GewSt

A
  • erwirtschafteter Ertrag des Betriebes - § 7 GewStG
  • nicht der Gewinn (der anzeigt, was „übrigbleibt“)
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2
Q

Stufen der BMG-Ermittlung

A
  1. Bestimmung der Ausgangsgröße „Gewinn aus Gewerbebetrieb“
  2. Veränderung der Ausgangsgröße aus gewerbesteuerlichen Motiven
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3
Q

BMG Ermittlung

A

Gewinn aus Gewerbebetrieb (ermittelt nach EStG/KStG)
+ Hinzurechnungen - § 8 GewStG
./. Kürzungen - § 9 GewStG
= G E W E R B E E R T R A G

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4
Q

Problem BMG-Ermittlung GewSt

A
Die GewSt (Objektsteuer) knüpft an den Gewinn aus Gewerbebetrieb
 welcher im EStG/KStG als Grundlage für Subjektsteuern (ESt/KSt) ermittelt worden ist, an.
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5
Q

Vorrangiges Ziel der Hinzurechnungen/Kürzungen GewSt

A

⇒ Beseitigung der subjektiven Elemente der Ausgangsgröße

⇒ Ermittlung der objektiven Ertragskraft des Betriebes

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6
Q

Weitere Ziele der Hinzurechnungen/Kürzungen GewSt

A

⇒ Vermeidung der Doppelbelastung mit GewSt und Grundsteuer

⇒ Sozial- und wirtschaftspolitisch motivierte Steuerbe- und -entlastungen

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7
Q

Ausgangswert Ermittlung GewSt

A

„Gewinn aus Gewerbebetrieb“

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8
Q

Achtung bei “Gewinn aus Gewerbebetrieb”

A

R 7.1 (2) GewStR

Wenngleich der „Gewinn aus Gewerbebetrieb“ (lt. EStG/KStG) als Ausgangspunkt dient,

► so ist er für die GewSt verfahrensrechtlich selbständig zu ermitteln
(keine zwingende Übernahme).

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9
Q

Erster Schritt bei Ermittlung Gewerbeertrag?

A

für GewSt zutreffende Gewinn nach § 7 GewStG ermitteln

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10
Q

Berücksichtigen wenn nur HB-/StB-Gewinn gegeben?

A

Aufwendungen gelten als „nichtsabzugsfähige Betriebsausgaben“
i.S.v. § 4 Abs. 5 und 7 EStG, § 4 Abs. 5b EStG.

  • Erhöhung des HB-Gewinnes Aufwendungen = „nichtabziehbare Aufwendungen“ i.S. v. § 10 KStG
  •  Erhöhung des HB-Gewinnes
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11
Q

Gewinne/Verluste aus der Veräußerung/Aufgabe des Betriebes, Teilbetriebes, eines ganzen Mitunternehmeranteils i.S.v. § 16 EStG bei EzU/PersGes

A

unterliegen nicht GewSt

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12
Q

Folge Veräußerungsgewinne bei PerGes

A

R 7.1 (3) Nr. 1 GewStR ► Abzug

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13
Q

Folge VeräußerungsVerluste bei PerGes

A

R 7.1 (3) S. 3 GewStR ► Erhöhung

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14
Q

Gewinne/Verluste aus Veräußerung an Beteligung KapGes durch EzU/PersGes

A

zu berücksichtigen H 7.1 (3) GewStH
“Gewinn aus der Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft”

► 60 % (§ 3 Nr. 40a EStG i.v.m. § 3c (2) EStG)

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15
Q

Gewinne/Verluste Veräußerung Teil MUS bei EzU/PersGes

A

gewerbesteuerpflichtig

R 7.1 (3) S.6 GewStR

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16
Q

Gewinne/Verluste Veräußerung Beteiligung i.S.v. § 17 EStG

A

R 7.1 (3) Nr. 2 GewStR

dürfen nicht angesetz werden, da in PV

Veräußerungsgewinn: Abzug

Veräußerungsverlust: Erhöhung

(aber: angesetzt, wenn in BV)

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17
Q

Gewinne/Verluste Veräußerung Beteiligung bei EzU/PersGes in BV

A

R 7.1 (3) Nr. 2 GewStR

bei GewSt zu berücksichtigen

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18
Q

Gewinne/Verluste Übergang von der § 4 (3)-Rechnung zu BVV
bei EzU/PersGes in BV

A

R 7.1 (3) S. 7 GewStR

zu berücksichtigen

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19
Q

Einkünfte aus sog. Betriebsverpachtung im Ganzen bei EzU/PerGEs

A

R 2.2 GewStR; R 16 (5) EStR

nicht zu berücksichtigen

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20
Q

Vergütungen an Mitunternehmer i.S.v. § 15 (1) Nr. 2 2. HS EStG
bei EzU/PersGes

A

unterliegen GewSt

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21
Q

Gewinne/Verluste aus Veräußerung bei KapGes

A
  • Veräußerung Betriebes, Teilbetriebes, ganzen Mitunternehmeranteils
    Ansatz bei GewSt (weil R 7.1 (3) GewStR nur PersGes)
  • Veräßerung Anteile KapGes
    95% steuerfrei gem. § 8b (2) u. (3) KStG
  • Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
    Ansatz gem § 7 (2) Nr. 2 GewStG
  • Liquidation des Betriebes
    Ansatz gem § 7 S.2 GewStG
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22
Q

Voraussetzung für Hinzurechnung gem. § 8 GewStG

A

Beträge müssen zuvor bei Gewinnermittlung abgezogen

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23
Q

Ermittlung “übersteigender Betrag” bei Hinzurechnungen gem. § 8 GewStG

A

Summe Hinzurechnungen § 8 Nr. 1a) - f)
./. Freibetrag § 8 Nr. 1
= Übersteigender Betrag x 1/4

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24
Q

Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 1 GewStG

A
  • Entgelte für Schulden § 8 Nr. 1a)
  • Renten und dauernde Lasten § 8 Nr. 1b)
  • Gewinnanteile des stillen Gesellschafters § 8 Nr. 1c)
  • 1/5 (20%) der Miet- und Pachtzinsen für bewegliches Anlagevermögen § 8 Nr. 1d) S.1
  • 1/10 (10%) der Miet- und Pachtzinsen für Elektrofahrzeuge, extern
    aufladbare Hybrid-elektrofahrzeuge und Fahrräder § 8 Nr. 1d S.2
  • 1/2 (50%) der Miet- und Pachtzinsen für unbewegliches Anlagevermögen § 8 Nr. 1e)
  • 1/4 ( 25%) der Aufwendungen für zeitlich befristet überlassene Rechte § 8 Nr. 1f)
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25
Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 5 GewStG
GmbH-Ausschüttungen
26
Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 8 GewStG
Beteiligung an PersGes
27
Hinzurechnungen gem § 8 Nr.
Spenden bei KapGes bei EZU/PersGEs Buchung als Entnahme
28
Kürzungen GewStG
* Grundstücke im BV (Einheitswert) § 9 Nr. 1 * Verlust aus Beteiligung an PerGes § 9 Nr. 2 * Ausschüttung Anteilen KapGes § 9 Nr. 2a (Beteiligung min. 15%) * Spendenabzug § 9 Nr.5
29
Hinzurechnung Entgelte für Schulden § 8 Nr. 1a) GewStG/ R 8.1 (1) GewStR
**Entgelte für alle Schulden** Dauerschulden kurzfristige Verbindlichkeiten auch Abschläge wegen vorzeitiger Erfüllung von Forderungen Diskontbeträge bei der Veräußerung von Wechsel- und anderen Geldforderungen;
30
Nicht hinzuzurechnende Entgelte für Schulden
(normale) Skonti und vergleichbare Vorteile Beträge aus der Abzinsung von Verb. und Rückstellungen em. § 6 (1) Nr. 3 und § 6 (1) Nr. 3a)e) EStG
31
32
Hinzurechnung Renten und dauernde Lasten § 8 Nr. 1b) GewStG
* unabhängig davon ob sie mit Gründung oder Erwerb eines Betriebes zusammenhängend oder nicht * auch, wenn Beträge beim Empfänger zur Gewerbesteuer herangezogen werden (kein Korrespondenzprinzip!) ► nur der Teil der Rentenzahlung in Frage, der den Gewinn gemindert (nur Zinsanteil = Ertragsanteil) ► Tilgungsanteil nicht hinzugerechnet
33
Ausnahme Hinzurechnung Renten und Dauerlasten § 8 Nr. 1b GewStG/R 8.1 (2) GewStR
Pensionszahlungen auf Grund einer vom Arbeitgeber erteilten Versorgungszusage
34
Berechnung Zinsnteil Renten und Dauernde Lasten
Rentenzahlung p.a. _./. Barwert-Differenz (Tilgungsanteil)_ **= Zinsanteil**
35
Bsp. Der Großhändler Vitus Gogglatsch, Dresden, erwirbt per 1.1.2021 ein Grundstück für 1 Mio. € (zu bezahlen über eine Leibrente von monatlich 10.000 €). Der Barwert der Rentenverpflichtung beträgt am 1.1.2021 970.000 €; am 31.12.2021 920.000 €.
Nach R 8.1 Abs. 2 GewStR kommt für eine Hinzurechnung ein Betrag von 70.000 € (120.000 € ./. 50.000 €) gem. § 8 Nr. 1b) GewStG in Frage
36
Hinzurechnung Gewinnanteile des typisch stillen Gesellschafters § 8 Nr. 1c) GewStG / R 8.1 (3) GewStR
* betrifft **nur** den sog. **typisch stillen Gesellschafter** * nicht den atypisch stillen Gesellschafter
37
Warum keine Hinzurechnun Gewinnanteil atyp. stillen Gesellschafter bei GewSt?
⇒ schon i.R. der Korrekturen des HB-Gewinnes zu erfassen
38
Merkmal typ. stiller Gesellschafter
tätigt Vermögenseinlage gegen Beteiligung am Gewinn evtl. Verlust Gewinnanteil = Betriebsausgabe
39
Merkmale atypischer Stiller Gesellschafter
tätigt Vermögenseinlage gegen Beteiligung am Gewinn/Verlust und an den stillen Reserven Gewinnanteil = Gewinnverwendung
40
Wovon Hinzurechnung der Gewinnanteile typ. Stillen Gesellschafers unabhängig?
ob Gewinnanteile bei Empfänger GewSt-pflchtig
41
Achtung bei Hinzurechnung Gewinnanteile des typisch stillen Gesellschafters
* Auszahlung Gewinnanteils unterliegt KapESt + SolZ * auf Auszahlungsbetrag KapGes und SolZ hochrechnen
42
Berechnung KapESt und SolZ Gewinnanteil
Zugewiesener Gewinnanteil 100% ./. KapESt (25%) 25 % _./. **SolZ** (5,5% von 25%) **1,375**%_ = **Auszahlungsbetrag 73,625**%
43
Zusammenfassende Übersicht über die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG
Zinsanteil Hinzur.25% GewSt.Messbetr. * Zinsen, Renten, dauernde Lasten, 100% 25,0 0,875 Gewinnanteile von (typisch) Stillen Gesellschaftern * Mieten, Pachten und Leasingraten 20% 5% 0,175 für **bewegliche** Wirtschaftsgüter oder 10% 2,5 % 0,0875 * Mieten, Pachten und Leasingraten 50% 12,5% 0,4375 für **unbewegliche** Wirtschaftsgüter * Überlassung von Rechten 25% 6,25% 0,21875 (z.B. Lizenzen)
44
Ermittlung Hinzurechnungsbetrages
Summe Aufwendungen ./. Freibetrag 200.000 EUR gem. § Nr. 1 (HS unter f) ⇒ nur der 200.000 € **übersteigende Betrag** für die **Hinzurechnung** ⇒ Davon 25 %
45
Vorgehen Ermittlung Hinzurechnungsbetrag § 8 Nr. 1 GewStG
1. **Zusammenrechnung** aller Aufwendungen des § 8 Nr. 1 GewStG (wie dortf derfiniert) 2. Abzug **Freibetrag** 200.000 € 3. Von verbleibenden Betrag **25% hinzuzurechnen**
46
Feibetrag § 8 Nr. 1 GewStG
200.000 EUR
47
Steuerfreie Gewinnanteile von Kapitalgesellschaften - § 8 Nr. 5 GewStG
§ 8 Nr. 5 GewStG
48
Schema Hinzurechnung Steuerfreie Gewinnanteile von Kapitalgesellschaften
Steuerfreier Teil der Ausschüttung ./. in Zusammenhang stehende Betriebsausgaben = Hinzurechnung
49
Vorauss. steuerfreie Gewinnanteile von Kapitalgesellschaften
* Gewinnanteil aus der Beteiligung an einer inländischen oder ausländischen KapGes * Keine „Schachtelbeteiligung“ von mind. 15% i. S.v. § 9 Nr. 2a oder Nr. 7 GEwStG
50
Schachtelbeteiligung
mind. 15% i. S.v. § 9 Nr. 2a oder Nr. 7
51
Was ist „steuerfreie Teil der Ausschüttung“?
Empfänger : 1. **EU, PersGes** oder 2. **KapGEs**
52
Wonach Unterscheidung "steuerfreier Teil der Ausschüttung"?
nach Empfänger EzU/Persges oder KapGes
53
„steuerfreie Teil der Ausschüttung“ - an EzU/PersGes
**TEV** ## Footnote von Gewinnanteil/Dividende * *⇒** 40% steuerfrei - § 3 Nr. 40d) EStG * *⇒ 60% steuerpflichtig** i. Zus. stehende **BA zu 40% nicht abziehbar**e BA (§ 3c Abs. 2 EStG) **► 60%** der **Betriebsausgaben abzugsfähig** von steuerfreien Gewinnanteil
54
Bsp. mit Ausschüttung in Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben
Schuldzinsen i.R. der Finanzierung des Kapitalanteils
55
„steuerfreie Teil der Ausschüttung“ - an KapGes
zu 100% steuerfrei - § 8b (1) KStG * i. Zus. stehenden BA Betriebsausgaben abzuziehen * 5% der Einnahmen fiktiv als nicht abzugsfähige BA § 8b (5) * 95% sind steuerfrei, 5% waren gewinnmindernd * im Ausgangsgewinn sind 5% enthalten, weshalb **nur 95% hinzuzurechnen** * Achtung bei Anteilen im Streubesitz
56
Ausschüttung aus Anteilen im **Streubesitz von KapGes**
Anteile unter 10%
57
Steufreiheit Gewinnausschüttung aus Streubesitz an KapGes?
keine Steuerbefreieung **keine Anwendung § 8 Nr. 5 GewStG** ⇒ Ausschüttung steuerpflichtig
58
Darlehenszinsen bei Ausschüttung an KapGes
i.R. der Finanzierung des Kapitalanteils angefallen ⇒ zusätzlich eine Hinzurechnung der abzugsfähigen Zinsen gem. § 8 Nr. 1a) GewStG
59
Verlustanteile aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft - § ?
§ 8 Nr. 8 GewStG R 8.4 GewStR
60
Verlustanteile aus Beteiligung an PerGes (3 Punkte)
zugewiesener Verlustanteil aus betrieblicher Beteiligung an PersGes → Gesamtergebnis beim Empfänger-Unternehmen vermindert (= negative gewerbliche Einkünfte) GewSt besteuert objektive Ertragskraft des Empfänger-Unternehmens ⇒ durch die Ertragskraft der Personengesellschaft entstandene Verlustanteil wieder hinzugerechnet Ohne § 8 Nr. 8 GewStG würde der Verlust doppelt berücksichtigt.
61
Spendenabzug bei KapGes - §?
§ 8 Nr. 9 GewStG R 8.5 GewStR
62
Warum Hinzurechnung Spendenabzug bei KapGes im GewStR?
Zwecks Gleichstellung der Unternehmensformen in GewStR § 8 Nr. 9 GewStG, R 8.5
63
Warum Hinzurechnun Spenden nur bei KapGes?
nur dortgewinnmindernd gebucht § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG = abzugsfähige Ausgaben bei KapGes
64
Handhabung Spendenabzug bei KapGes in GewStG?
1. Hinzurechnung gem § 8. Nr. 9 GewStG 2. SpäterAbzug Spenden i.R.d. § 9 Nr. 5 GewStG.
65
Spendenabzug bei EzU/PersGes?
i.R.d. Gewinnermittlung nicht abzugsfähig
66
Beachten bei Hinzurechnung Spendenabzug von KapGEs?
Keine Hinzurechnung politischer Spenden nach § 4 (5) Nr. 6 EStG und § 9 (1) Nr. 2 KStG nicht abzugsfähig!
67
Kürzungen GewSt - §?
§ 9 GewStG
68
Kürzungen gem. § 9 GewStG
1. Zum BV gehörender Grundbesitz § 9 Nr. 1 GewStG 2. Gewinnanteile Beteiligung an PersGes § 9 Nr. 2 GewStG 3. Gewinnanteile Beteiligung an KapGes § 9 Nr. 2a GewStG 4. auf ausländische Betriebsstätten entfallende Gewinne § 9 Nr. 3 GewStG R 9.5 GewStR 5. Spenden aus betrieblichen Mitteln § 9 Nr. 5 GewStG
69
Warum Kürzung zu BV gehörender Grundbesitz?
Vermeidung Doppelbelastung von „Grundbesitz“ durch die beiden R**ealsteuern Grundsteuer und Gewerbesteuer**
70
Höhe Kürzung zu BV gehörender Grundbesitz
§ 121a BewG, R 9.1 (2) GewStR Einheitswert Grundbesitz x 140 % x 1,2 %
71
Vorauss. Kürzung Grundbesitz gem. R 4.2 EStR/ R 9.1. (1) S. 4 + S.7 GewStR
1. betrieblich genutzt sein (**notwendiges + gewillkürtes BV**) Achtung: auch, wenn die Grundstücksteile von sog. „untergeordneter Bedeutung“ (nicht BV) 2. **zu Beginn Erhebungszeitraum** (01.01. 0 Uhr) dem BV zugerechnet Anschaffungen und Veräußerungen während Erhebungszeitraumes unbeachtlich 3. darf **nicht** von **Grundsteuer befreit** sein 4. nur **anteilmäßig** im BV ⇒ nur anteilmäßige Kürzung
72
Kürzung Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft - § ?
§ 9 Nr. 2 GewStG
73
Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft - § 9 Nr. 2 GewStG
* Vgl. zum Hintergrund die Ausführungen in Abschn. C.III.3 * von (inländischen oder ausländischen) PersGes erzielter Gewinn → entstammt Ertragskraft des PersGes → nicht der des Unternehmens, welches Kapitalbeteiligung hält * Ohne § 9 Nr. 2 GewStG würde Gewinnanteil doppelt GewSt unterworfen
74
Gewinnanteile aus einer Beteiligung an KapGes - §
§ 9 Nr. 2a GewStG
75
Vorauss. Gewinnanteile aus einer Beteiligung an KapGes - § 9 Nr. 2a GewStG
Vorauss **Beteiligung** 1. an **nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft** 2. zu **Beginn Erhebungszeitraum** bestanden 3. Beteiligungs**höhe**: **mindestens 15%** des Grund- oder Stammkapitals → mittelbar und/oder unmittelbar gehalten!
76
Zweck Kürzung Gewinnanteil Beteiligung an KapGes
Vermeidung einer Doppelbelastung ## Footnote *Gewinn unterliegt schon bei der „Kapitalgesellschaft“ der GewSt*
77
Höhe Kürzung Gewinnanteile aus Beteiligung an KapGes
Auszahlungsbetrag 73,625% + Solidaritätszuschlag 1,375% _+ Einbehaltene KapErtSt 25,0%_ = Gewinnanteil 100,0% x 60%
78
Beachten bei Kürzung § 9 Nr. 2a GewStG
**95%** Kürzung, **wenn** der Empfänger = Kapitalgesellschaft (§ 8b Abs. 1 und 5 KStG)
79
Warum Kürzung 95% Gewinnanteil Beteiligung KapGes an KapGes?
bereits auf der Ebene KapGes Dividende zu 95% befreit ⇒ keine nochmalige Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG (§ 8b Abs. 1 und 5 KStG).
80
Kürzung auf ausl. Betriebsstätte entfallender Gewinn - §?
§ 9 Nr. 3 GewStG R 9.5 GewStR
81
Kürzung auf ausl. Betriebsstätte entfallenden Gewinns
* ergibt sich aus dem Inlandscharakter der GewSt * Auch eventuell auf Betriebsstätte entfallenden Hinzurechnungen/Kürzungen → zu korrigieren. * Aufteilung durch Schätzung evtl. Aufteilung nach Grundsätzen der Zerlegung (§ 29)
82
Kürzung Spenden aus betrieblichen Mitteln - § ?
§ 9 Nr. 5 GewS
83
Vorauss. Kürzung Spenden aus betrieblichen Mitteln - § 9 Nr. 5 GewS
* aus **betrieblichen Mittel** geleistet * Bei **EzU/PersGes** als **Privatentnahme** gebucht = keine Gewinnminderung! (nicht als Betriebsausgaben!) * Zuwendungsnachweis (= ordnungsmäßige **Spendenquittung** gem. § 50 Abs. 1 EStDV) * zur Förderung der Allgemeinheit im Sinne der §§ 52 bis 54 AO
84
Wann Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung ausreichend für Spenden aus betrieblichen Mitteln?
* in Katastrophenfällen (§ 50 Abs. 4 Nr. 1 EStDV) * Zuwendungen bis 300 € (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV); aber im Fall des § 50 Abs. 4 Nr. 2 b) EStDV vom Empfänger hergestellter Beleg erforderlich
85
Spenden zur Förderung der Allgemeinheit im Sinne der §§ 52 bis 54 AO
* Förderung von Wissenschaft und Forschung * Förderung der Religion * Förderung der Jugend- und Altenhilfe * und viele andere mehr
86
Höhe Spendenabzug aus betriebl. Mitteln
§ 9 Nr. 5 S. 2 GewStG 1. bis 20% des Gewinns aus Gewerbebetrieb zzgl. Hinzurechnung nach § 8 Nr. 9 GewStG oder 2. bis 4 ‰ der Summe von Umsatz und Löhnen und Gehältern
87
Berechung abzugsf. Spenden aus betriebl. Mittel
Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG) _+ Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 9 GewStG (für KapGes)_ = **BMG gem. § 9 Nr. 5 GewStG** ⇒ 20% der BMG oder ⇒ max. 4‰ der Summe von Umsatz, Löhnen und Gehältern