KSt 1- Grundlagen, Bilanzsteuerrecht Flashcards
(34 cards)
Was wird über KSt besteuert?
nur Einkommen nicht natürlicher Personen
insbes. juristist. Personen
Wie wird EStG im KSt-Fall zitiert?
§ X (x) S. x KStG i. V. m. § XX EStG
Wann wird KStG zitiert?
nur mit speziellen Vorschriften für Körperschaften
Wie wird Einkommen bei KapGes ermittelt? + §
besonderer Betriebsvermögensvergleich (BVV)
gem. § 8 (1) KStG i.V.m. § 5 (1) EStG
unbeschränkte Steuerpflicht KSt
§ 1 (1) und (2) KStG
- Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
- mit Sitz (§ 11 AO) oder Geschäftsleitung (§ 10 AO)
- im Inland
-
§ 1 (1) Nr.1 KStG
Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt), SE sowie typengleiche ausländische Rechtsformen -
§ 1 (2) KStG
Versteuerung sämtlicher Einkünfte ⇒ Welteinkommensprinzip
Steuerpflicht GmbH mit Betriebsstätte im Ausland
unbeschränkt steuerpflichtig
Welteinkommensprinzip gem § 1 (2) KStG
wenn das überprüft ggf. DBA-Überlegung
Was wird für allgem. Sachverhalte in Bezug auf KSt zitiert? Bsp?
EStG z.B. für
- Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (§ 4 EStG)
- Bilanzsteuerrecht (§ 5 ff. EStG)
- Verlustvorträge (§ 10d EStG)
Handhabung am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibende Verlustvortrags
gesonderte Feststellung
gem. § 10d (4) S. 1 EStG
Steuerart KSt
Jahressteuer
Unterschied KSt zu ESt
keine Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit
Warum Jahressteuer?
gewährleistet kontinuierliche Einnahmen durch
► 1/4-jährliche Vorauszahlungen
auf die sich nach Ablauf des KJ ergebende KSt-Schuld
Abgrenzung Personensteuer
- natürliche Person = ESt
- juristische Person = KSt
Gegensatz zu Personensteuer?
Objektsteuer
(z.B. GewSt)
Unterschied TEV - Abgeltungssteuer
- TEV = betrieblicher Bereich
- Abgeltungssteuer = privater Bereich
Arten der persönlichen Steuerpflicht nicht natürlicher Personen?
- unbeschränkt § 1 KStG
- Beschränkt § 2 Nr. 1 KstG
- besondere beschränkte § 2 Nr. 2 KStG
Was sind körperschaftsteuerlich Rechtssubjekte
- nicht natürliche Personen (meist juristische Personen)
- nicht! die dahinter stehenden natürlichen Personen
Vorauss. unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1 KStG
- Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 KStG
- Geschäftsleitung oder Sitz
- im Inland
Körperschaften gem. KStG
-
KapGes (AG, KGaA, GmbH, Europäische Ges.)
§ 1 (1) Nr. 1 KStG -
Genossenschaften einschl. europäischer Genoss.
§ 1 (1) Nr. 2 KStG -
Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit
§ 1 (1) Nr. 3 KStG - sonst. juristische Personen des privaten Rechts (z.B. rechtsfähige Vereine)
§ 1 (1) Nr. 4 KStG -
nicht rechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen
und andere Zweckvermögen des privaten Rechts
§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG -
Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
(z.B. städtische Wasserwerke, Elektrizitätswerke, Verkehrsbetriebe)
§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG
Bsp. Gewerbebetrieb jurist. Person öffentlichen Rechts
- städtische Wasserwerke
- Elektrizitätswerke
- Verkehrsbetriebe
Ort der Geschäftsleitung KSt gem. AO
§ 10 AO
- Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung
- Ort, an dem die für die Unternehmung wichtigen
Entscheidungen getroffen
Sitz der Körperschaft gem. AO
§ 11 AO
- Bestimmung nach Gesellschaftsvertrag oder Satzung
- Eintragung ins Handelsregister
steuerliche Folgen unbeschränkter Steuerpflicht
- sämtliche Einkünfte (in- und ausländische) erfasst ⇒ Welteinkommen
- Doppelbesteuerungsabkommen beachten
2 Methoden des DBA
- Freistellungsmethode
- Anrechnungsmethode
Was bewirkt Freistellungsmethode DBA
ein Staat verzichtet komplett auf seinen Steueranspruch