T2-C Betriebsvermögen der Personengesellschaften 6 Flashcards
(34 cards)
Sonderformen Mitunternehmerschaft
- GmbH & Co. KG
- Atypische stille Gesellschaft
- Betriebsaufspaltung
Kernpunkte GmbH & Co.KG
- Personengesellschaft (MUS)!
- Komplementär = min. 1 GmbH
- Gesellschafter GmbH = Kommanditisten KG
- Tätigkeit der GmbH = Geschäftsführung in der KG
Warum eine GmbH & Co. KG?
- Haftungsbeschränkung
- Steuervorteile
Haftungsbeschränkunge GmbH & Co. KG
- eigentlicher Vollhafter der KG (= Komplementär GmbH) nur Haftung mit Stammkapital
(mind. 25.000 €) - Unternehmergesellschaft gem. § 5a GmbHG auch geringeres Stammkapital mgl.
steuerl. Vorteil GmbH & Co. KG
Freibetrag bei GewSt. für KG
Was beinhalten §§ 264 ff. HGB?
= verschärfende Vorschriften zur Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften
Für wen gilt § 264 HGB außer für KapGes?
GmbH & Co KG
steuerliche Folgen GmbH & Co. KG
- Alle Gesellschafter der KG sind Mitunternehmer
- und haben gewerbliche Einkünfte:
- GmbH nach § 8 KStG
- Kommanditisten nach § 15 (1) Nr. 2 EStG
- GmbH-Anteile d. Kommanditisten = notwendiges SBV
- GmbH & Co. KG = sog. „MUS kraft gewerblicher Prägung“
§ 15 (3) Nr. 2 EStG
Wichtig bei Gewinnermittlung GmbH & Co. KG
Anwendung aller Grundsätze zur MUS-Besteuerung
(z.B. Erstellung von Sonderbilanzen)
Einkünfte GmbH & Co. KG
- Gewinnanteil der GmbH: Gewerbliche Einkünfte - § 8 KStG
- Gewinnanteile kommanditisten KG: Gewerbliche Einkünfte - § 15 (1) Nr. 1 1.HS EStG
- Geschäftsführergehalt der GmbH: Gewerbliche Einkünfte - § 15 (1) Nr. 1 2.HS EStG
- Geschäftsführergehalt betr. KG-Geschäftsführung: Gewerbliche Einkünfte - § 15 (1) Nr. 1 2.HS EStG
Wie funktioniert Atypische stille Gesellschaft?
-
Kapitaleinlage einer:
- nat. Person
- oder*
- PersGes
- oder*
- KapGes
-
in Handelsgwerbe betrieben durch
- nat. Person
- oder*
- PersGes
- oder*
- KapGes
Wo im HGB Grundform atyp. stille GEs. geregelt?
§ 230 HGB
Unterscheidung stiller Geselschaft in…
… typische (echte)
… atypische (unechte)
Merkmale typische stille Beteiligung
- Gewinnbeteiligung (evtl. Verlust)
- Rückzahlungsanspruch auf Einlage
- Kontrollrechte
- Kapitalgläubiger
- Einkünfte § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Merkmale atypische stille Beteiligung
- Gewinn- u. Verlustbeteiligung
- Rückzahlungsanspruch auf Einlage
+ Anspruch auf anteilige stille Reserven
+ Geschäftswert bei Auflösung der Innengesellschaft - Widerspruchsrecht, Mitbestimmungsrecht, Kontrollrecht
- Kapitalgläubiger + Mitunternehmer
- Einkünfte § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Was wenn typische stille Beteiligung in BV?
Subsidiaritätsregel gilt!
§ 20 Abs. 8 EStG
Einnahmen vorrangig § 15 EStG zuzuordnen
Definition Betriebsaufspaltung
- (echte) Betriebsaufspaltung :
Gewerbetreibende spalten bisher einheitlichen Gewerbebetrieb in zwei Betriebe auf
⇒ 1 Besitzunternehmen (i.d.R Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaft)
⇒ 1 Betriebsunternehmen (Kapitalgesellschaft)
* muss: sachliche & personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen
(einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille)
Beispiel echte Betriebsaufspaltung
bisher:
OHG
in:
Besitz-OHG und Betriebs-GmbH
Folge wenn Betriebsunternehmen PerGes?
keine echte sondern mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
(Voraussetzungen: Personelle und sachliche Verflechtung)
Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung bedeutet?
-
einheitlicher Geschäftswillen/einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille
der hinter beiden Unternehmungen stehenden Personen -
Problem: Einstimmigkeit
BMF 07.10.2002 ((BStBl I S. 1028)
wann liegt keine personelle Verflechtung bei Betriebsaufsp. vor?
nur an der Besitzgesellschaft Beteiligter (wegen Einstimmigkeit) Möglichkeit zu verhindern, dass
beherrschende Person/ Personengruppe Wilen hins. an die Betriebskapitalgesellschaft überlassenen WG durchsetzt
Gestaltungsmöglichkeiten wenn Betriebsaufspaltung gewollt
- Einstimmigkeit nicht vereinbaren
- Achtung bei Gbr: Einstimmigkeit ausdrücklich ausschließen (Muss!)
Gestaltungsmöglichkeiten wenn Betriebsaufspaltung nicht gewollt
- Einstimmigkeit vereinbaren
(bei OHG und KG unbedingt erforderlich, weil bei diesen grundsätzlich – jedenfalls für die laufenden Geschäfte – das Mehrheitsprinzip gilt) - bei GbR: Einstimmigkeitsprinzip grundsätzlich
Sachliche Verflechtung Betriebsaufspaltung
- Überlassung mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage* durch Besitz-PersGes an BetriebsKapGes
- (*die für die Fortführung des Betriebsunternehmens notwendig oder von wesentlicher Bedeutung)*