Beweisverfahren Flashcards
(21 cards)
Was versteht man unter Beweismaß?
Das bezeichnet den Grad der vom Richter geforderten Überzeugung. Man unterscheidet zwei Theorien.
Wahrheitsüberzeugungstheorie: verlangt die volle Überzeugung des Richters von der Wahrheit der tatbestandsrelevnaten Tatsachen. Der Beweis gilt dann als erbracht wenn das Gericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überzeugt ist.
Wahrscheinlichkeitsüberzeugungstheorie:
Die Tatsache muss nur mit hoher Wahrscheinlichkeit wahr sein. Das ist das Regelbeweismaß.
Was ist das Regelbeweismaß?
Das Regelbeweismaß in der ZPO ist nach der Wahrscheinlichkeitsüberzeugungstheorie die hohe Wahrscheinlichkeit. Dieses kann aber in einzelnen Fällen erhöht oder eingeschränkt werden.
Wo gibt es Auf- und Abstufungen beim Beweismaß und wo gelten diese?
Einschränkung/Beweismaßreduktion:
Immer wenn im Gesetz angeordnet ist, dass es nur eine Glaubhaftmachung oder Bescheinigung braucht.
Glaubhaftmachung: Richter muss von der überwiegenden Wahrscheionlichkeit überzeugt werden (51% genügt).
Erlaubt sind dann nur sofort ausführbare Rechtsmittel außer der Parteieinrede (SV-Gutachten). Die Vorschriften für das Beweisverfahren gelten nicht.
Beispiele: Ablehnungsgründe, Gründe für Erstreckung einer Tagsatzung, Wiedereinsetzungsanträge, Anspruch und Gefahr bei eV, Anscheinsbeweis.
Erhöhung des Regelbeweismaßes: mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (mindestens 80 %)
Beispiele: Abstammungsverfahren (DNA-Test).
Was bedeutet Beweislast?
Dabei geht es um die Frage zu wessen lasten es geht wenn eine anpruchsbegründende Tatsache nicht bewiesen aber auch nicht widerlegt werden kann (Beweislosigkeit).
Neben der allgemeinen Beweislastregel gibt es auch gesetzliche Beweislastregeln (Redlichkeitsvermutung nach ABGB, oder Beweislastumkehr (§ 1298 ABGB).
Unterschied zwischen objektiver und subjektiver Beweislast?
Subjektive Beweislast:
Dabei geht es darum welche Partei welche Tatsachen für den prozesserfolg nachweisen muss (Beweisführungslast).
Objektive Beweislast:
Dabei geht es darum zu wessen Nachteil es ist wenn eine bestimmte Tatsache nicht festgestellt werden kann (non liquet).
Allgemeine Beweislastregel: Wenn eine Tatsache unklar bleibt, dann entscheidet das Gericht als wäre sie nicht gegeben.
Nach der Rosenbergschen Formel trägt jede Partei selbst die Beweislast für die Tatsachenvoraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm. Der Kläger muss also alle rechtsbegründenden Tatsachen beweisen und der Beklagte muss alle Rechtshandlungen Tatsachen beweisen.
Was ist die Behauptungslast?
Objektive Behauptungslast: Welche Behauptungen sind erforderlich? Die für die Anwendung einer bestimmten Rechtsnorm erforderlichen Tatsachen müssen durch Parteienbehauptung oder von Amts wegen in den Prozess eingeführt werden.
Subjektive Behauptungslast: Wen trifft die Behauptungslast? Den Kläger trifft sie bezüglich der Klagebegründung und den Beklagten trifft sie hinsichtlich der Klagebekämpfung.
Wenn notwendige Tatsachenbehauptungen fehlen dann ist das Vorbringen unschlüssig. Der Nachteil trifft dann immer die behauptungsbelastetet Partei.
Was bedeutet non-liquet-Situation?
Beweislosigkeit, also wenn eine Tatsache weder bewiesen noch widerlegt werden kann. Der Sachverhalt bleibt dabei unklar.
Welche Beweisgegenstände kennen sie?
Beweisgegenstände sind primär Tatsachen (Ereignisse und Zustände der Außenwelt oder des menschlichen Innenlebens). Äußere Tatsachen sind zb die Beschaffenheit von Sachen oder Merkmale von Menschen. Innere Tatsachen sind zb Kenntnisse und Absichten.
Bei jeder Tatsachenfeststellungen müssen Erfahrungssätze herangezogen werden (Regeln der allgemeinen Lebenserfahrung und jene der besonderen Sachkunde).
Rechtssätze sind grundsätzlich kein Beweisgegegsntand, das Gericht muss das anzuwendenden Rechgt kennen Ausnahmen bestehen nur hinsichtlich ausländischer Rechtsnormen oder Sonderrecht sofern es dem Gericht unbekannt ist. Dabei kann das Gericht auch Auskünfte des BMJ und Sachverständigengutachten anfordern.
Was versteht man unter Hauptbeweis, Gegenbeweis und Beweis des Gegenteils?
Dabei handelt es sich um verschieden Beweisarten.
Hauptbeweis: Ziel ist der Nachweis der behaupteten tatbestandsrelevanten Tatsache. Er wird von der beweisbelastetetn Partei geführt und ist erbracht wenn der Richter davon überzeugt ist dass die Tatsache für wahr zu halten ist (§ 271 Abs 1 ZPO).
Gegenbeweis:
Wir vom Gegner der beweisbelasteten Partei geführt (zur Widerlegung der Tatsachenbehauptungen). Ziel ist der Beweis des Nichtbestehens einer Tatsache. Er ist gelungen wenn der Richter nicht mehr überzeugt ist dass die Tatsachenbehauptung der beweisbelasteten Partei für wahr zu halten ist.
Beweis des Gegenteils:
Hauptbeweis der vom Gegner einer Partei geführt werden muss die eine gesetzliche Vermutung für sich hat. Ist notwendig wenn eine gesetzliche Vermutung entkräftet werden soll.
Was ist der Indizienbeweis?
Dabei handelt es sich um eine Form des mittelbaren/indirekten Beweises udn es wird von einer bewiesenen tatbestandsfremden Tatsache mithilfe von Erfahrungssätzen auf eine nicht direkt beweisbare tatbestandsrelevenate Tatsache geschlossen.
Dabei kommt es zu keiner Beweismaßreduzierung.
A klagt auf Herausgabe des Fahrrades, B sagt A habe es ihm geschenkt. A sagt er hat es ihm nur geliehen. Wenn B am Fahhrad Änmderungen vorgenommen hat oder wenn A sich paar Tage später ein neues gekauft hat dann spricht das stark dafür, dass B das Fahrrad nicht dur geliehen hat sondern es geschenkt bekommen hat.
Was ist der Anscheinsbeweis?
Der Anscheinsbeweis ist auch eine Form des mittelbaren Beweises hier werden in noch höherem maß Erfahrungssätze herangezogen also beim Indizenbeweis.
Wenn ein typischer Geschehensablauf feststeht der nach der Lebenserfahrung auf einen bestimmten Kausalzusammenhang oder ein Verschulden hinweist dann gelten diese tatbestandsvoraussetzungen aufgrund des ersten Anscheins als erwiesen.
Der Anscheinsbeweis ist zulässig wenn konkrete Beweise vom beweispflichtigen billigerweise nicht erwartet werden können.
Ziel ist die Beweiserleichterung und stellt eine Beweismaßreduzierung dar.
Zur Widerlegung des Anscheinsbeweises dient der Gegenbeweis. Der Gegenbeweis ist erbracht wenn eine ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Geschensablaufs besteht.
Welche Beweismittel kennen sie?
Beweismittel sind Mittel mit denen das Gericht die Wahrheit von Tatsachenbehauptungen überprüft, die ZPO regelt 5 klassische Beweismittel. Neue Beweismittel sind nach der hM aber auch zulässig, es sind alle Erkenntnisquellen als Beweismittel zugelassen.
Urkunden: schriftliche Verkörperungen von Gedanken (Zufalls- oder Absichtsurkunden)
Zeugen: von der Partei verschiedene Personen die über ihre Wahrnehmungen aussagen sollen. Der zeuge liefert im Gegensatz zum Sachverständigen keine Erfahrungssätze sondern Tatsachen.
Sachverständige: Personen die aufgrund besonderer fachkunde dem Richter Erfahrungssätze liefern sollen und daraus Schlussfolgerungen ziehen die für den Richter dann Tatsachen sind.
Augenschein: jede direkte Sinnesahrnehmung des Gerichts über Eigenschaften oder Zustände von Persönen/Sachen vor allem durch Betrachtung (Ortsaugenschein, Gehör, Geruch)
Parteieneinvernahme: Befragung einer Partei über entscheidungsrelevante und strittige Tatsachen
Welche Urkunden kennen sie?
Öffentliche Urkunden: ausgestellt von einer österreichischen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben ausgestellten Urkundsperson (Notar) gilt auch für Kraft Gesetz als öffentliche Urkunden erklärte Dokumente, ausländische öffentliche Urkunden sind anerkannt wenn auch umgekehrt in diesem Staat eine österreichische öffentliche Urkunde als öffentliche Urkunde gilt.
Privaturkunden: alle nicht öffentlichen Urkunden
Elektronische Urkunden: Papierurkunden gleichgestellt
Auskunftssachen gem § 318 ZPO: Verkörperung von menschlichen Gedanken die aber nicht in Schriftform sind (Grenzsteine). Dem Wesen nach sind sie Augenscheinsgegenstände, es gelten aber die Regeln dafür die Urkundenherausgabe.
Wie sind die beiden Urkunden verfahrensrechtliche zu beurteilen?
Echtheit:
Echt ist eine Urkunde wenn sie vom Aussteller stammt, das ist auch Voraussetzung für die Richtigkeit. Wenn sie nicht vom Aussteller stammt dann ist sie verfälscht.
Für inländische öffentliche Urkunden gilt die Vermutungd er Echtheit gem § 310 Abs 1 ZPO. Wenn das Gericht Zweifel an der Echtheit hat kann es trotzdem prüfen. Die Person die sich auf die Urkunde stützt muss dann nachweisen, dass die Ukrunde echt ist.
Bei Privaturkunden wird die Echtheit durch Nichtbestreitung oder Unterlassungd er Bestreitung durch den Gegner angenommen gem § 312 ZPO. Wenn die Urkunde unterschrieben ist und nicht bestritten wird dann gilt eine qualifizierte Echtheitsvermutung. Wenn die Unterschrift also echt ist dann wird auch der Text als echt angenommen. Dabei gibt es dann eine Beweislastumkehr.
Richtigkeit:
Richtig ist die Urkunde wenn das Beurkundete den Tatsachen entspricht. Verfälscht ist sie wenn der Inhalt nachträglich gegen den Willen des Ausstellers geändert wurde.
Öffentliche Urkunden begründen vollen Beweis des Verfügten oder der beurkundeten Tatsache gem § 292 Abs 1 ZPO. Unwiderlegbar ist dann dass die Behörde verfügt oder erklärt hat.
Der Beweis der inhaltlichen Unrichtigkeit der Verfügung ist aber möglich (Beweis des Gegenteils).
Die Richtigkeit von Privaturkunden unterliegt dann der freien Beweiswürdigung gem § 296 ZPO.
Was hat der Sachverständige bei den Beweismitteln für eine Aufgabe?
Der Sachverständige ist als Gehilfe des Richters tätig, er vermittelt kraft besonderer Sachkunde dem Richter Kenntnisse von Tatsachen und Fachwissen. Die Bestellung erfolgt durch das Gericht.
IdR erstellt er einen Befund (Beschreibung bloßer Tatsachen) und ein Gutachten (aus dem Befund mittels Erfahrungssätzen gezogene Schlussfolgerungen). Beide sind zu begründen.
Privatgutachten gelten nicht als Sachverständigengutachten haben nur den Rang einer Privaturkunde.
Was ist das Kennzeichen des Augenscheinbeweises?
Direkte Sinneswahrnehmung des Gerichts über Eigenschaften oder Zustände von Personen/Sachen
Arten: mit Sinnen wahrnehmbare Gegenstände (Foto, Video, Tonaufnahem, Datenspeicher) und Lokalaugenschein (Wahrnehmung vor Ort).
Mittelbare Beweisaufnahme (Augenscheingehilfe) ist nur in Ausnahmefällen möglich gem § 368 Abs 2 ZPO.
Wann ist eine Beweissicherung zulässig?
Beweissicherung ist die vorsorgliche Beweisaufnahme vor einem Rechtsstreit oder vor der Beweisaufnahme in einem Rechtstreit gem §§ 384-389 ZPO.
Ist nur zulässig wenn:
Der Verlust oder die erschwerte Benützung des Beweismittels droht gem § 384 Abs 1 ZPO oder wenn ein rechtliches Interesse an der Feststellung des gegenwärtigen Zustandes einer Sache besteht gem § 384 Abs 2 ZPO.
Zuständig ist das Prozessgericht oder jenes Gericht wo sich die Beweismittel befinden gem § 384 Abs 3 ZPO.
Ist aber ausgeschlossen bei Urkunden oder Parteienvernehmung.
Welche Beweise kann man sichern lassen?
Zeugen-, Sachverständigen und Augenscheinbeweis.
Keine Urkunden und Parteienvernehmung.
Muss der Richter den Beweis nach Beweissicherung im Verfahren neu aufnehmen wenn sich die Lage geändert hat?
Das Gesetz gibt vor, dass der Richter den Beweis neu aufnehmen kann aber nicht muss gem § 389 Abs 3 ZPO.
Problematik:
Verwertung der Ergebnisse des Beweissicherungsverfahrens bedeutet im hauptprozess mittelbare Beweisaufnahme was dem Unmittelbarkeitsgrundsatz widerspricht.
Wenn die gesicherten Beweismittel immer noch in der selben Lage vorhanden sind, dann ist es bedenklich diese mittelbaren Beweise herzunehmen. Wenn sie nicht mehr so vorliegen wie sie vorgelegen haben dann ist es unproblematisch weil es einen Anwendungsfall des § 281a ZPO darstellt bei dem der Unmittelbarkeitsgrundsatz eingeschränkt wird.
Was ist ein Beweis?
Ein Beweis ist der verfahrensrechtliche Vorgang der den Nachweis einer Tatsache erbringen soll.
Beweisbedürftigkeit
Grundsätzlich sind alle strittigen Tatsachen die für die Entscheidung erheblich sind beweisbedürftig, teilweise sieht das Gesetz aber eine ausdrückliche Beweisbefreiung vor (Geständnisse, offenkundige Tatsachen. Gesetzlich vermutetet Tatsachen in Fällen des § 273 ZPO).