Prozessvoraussetzungen Flashcards

(6 cards)

1
Q

Was sind Prozessvoraussetzungen?

A

Dabei handelt es sich um Voraussetzungen die erfüllt sein müssen, damit das angerufene Gericht überhaupt entscheiden kann, also Sachentscheidungsvoraussetzungen. Sie werden grundsätzlich bei Einlangen der Klage geprüft.

Zulässigkeit des Rechtswegs

Inländische Gerichtsbarkeit

Zuständigkeit

Partei- und Prozessfähigkeit

Vertretungsmacht des Einschreiters

Fehlen von Rechtskraft, Streitanhängigkeit oder Klagszurücknahme unter Anspruchsverzicht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Welche Arten von Prozessvoraussetzungen gibt es?

A

Positive Prozessvoraussetzungen:
Müssen vorliegen, damit eine Sachentscheidung ergehen kann.

Inländische Gerichtsbarkeit
Zuständigkeit
Partei- und Prozessfähigkeit
Vertretungsmacht des Einschreiters

Negative Prozessvoraussetzungen:
Sind Prozesshindernisse, diese dürfen nicht vorliegen damit der Richter in der Sache entscheiden kann. Es darf also keine rechtskräftige Entscheidung über die Rechtssache ergehen und die Rechtssache darf nicht bei einem anderen Verfahren anhängig sein und es darf zu keiner Klagszurücknahme unter Anspruchsverzicht kommen.

Allgemeine Prozessvoraussetzungen:
Müssen in jedem Zivilprozess vorliegen und sind in jedem Fall zu prüfen.

Besondere Prozessvoraussetzungen:
Sind nur in bestimmten Verfahrensarten, bestimmten Rechtsstreitigkeiten oder bei bestimmten Verfahrensstadien zu prüfen.

Rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung bei der Feststellungsklage
Rechtzeitigkeit und Statthaftigkeit im Rechtsmittelverfahren
Beitritt als Nebenintervenienten nur mit Rechtsschutzinteresse

Absolute Prozessvoraussetzungen:
Dies betrifft die Dauer der Wahrnehmbarkeit. Absolute PV sind bis zur Rechtskraft in jeder Lage des Verfahrens wahrnehmbar (Inländische Gerichtsbarkeit, Unzulässigkeit des Rechtsweges außer ordentliche/Sondergerichte des Privatrechts).

Manchmal kommt es nicht mal zur Heilung durch Rechtskraft:
Ausgeschlossenheit des Richters, Mangel der Prozessfähigkeit und der gesetzlichen Vertretung/Vertretungsmacht können mit Nichtigkeitsklage geltend gemacht werden.

Übersehen einer bereits rechtskräftigen Entscheidung in derselben Sache kann mit Wiederaufnahmsklage geltend gemacht werden.

Inländische Gerichtsbarkeit, Zulässigkeit des Rechtswegs ieS können mit Aufhebungsanträgen geltend gemacht werden.

Relative Prozessvoraussetzungen:
Können nur bis zu einem bestimmten vor Rechtskraft liegenden Zeitpunkt erhoben werden. Sie heilen also wenn sie nicht rechtzeitig eingewendet werden (sachliche/örtliche/prorogable internationale Unzuständigkeit.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Nach dem Regelungsgegenstand kann man unterscheiden zwischen folgenden Prozessvoraussetzungen

A

Parteibezogene Prozessvoraussetzungen:

Parteifähigkeit
Prozessfähigkeit/gesetzliche Vertretung
Vertretungsmacht des Einschreiters

Gerichtsbezogene Prozessvoraussetzungen:

Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs
Zulässigkeit des streitigen/außerstreitigen Rechtswegs
Zulässigkeit des außerordentlichen Rechtswegs
Inländische Gerichtsbarkeit
Sachliche/örtliche/internationale Zuständigkeit

Streitgegenstandsbezogene Prozessvoraussetzungen:

Fehlen der Streitanhängigkeit
Fehlen der Rechtskraft
Fehlen einer Klagszurücknahme unter Anspruchsverzicht

Das Rechtsschutzinteresse ist keine allgemeine Prozessvoaussetzung, ist aber in manchen Fällen eine besondere Prozessvoraussetzung (Feststellungsklage, Nebenintervention).

Prozessvoraussetzungen im eigentlichen Sinn:

Ordnungsgemäße Gerichtsbesetzung
Einhaltung der Geschäftsverteilung
Kein Ausschließungsgrund

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wahrnehmung und Prüfung der Prozessvoraussetzungen

A

Das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen ist in limine litis von Amts wegen oder aufgrund einer Parteieinrede zu prüfen in jeder Lage des Verfahrens sofern nichts anderes bestimmt ist.

Das fehlen führt grundsätzlich zur Aufhebung einer bereits ergangene Entscheidung, zur Nichtigerklärung des Verfahrens und zur Zurückweisung der Klage mit Beschluss.

Mängel können nicht mehr wahrgenommen werden wenn bereits eine rechtskräftige Entscheidung über die Prozessvoraussetzungen ergangen ist, wenn bei einer relativen Prozessvoraussetzung die Heilung eingetreten ist Oma wenn perpetuatio fori eingetreten ist oder wenn die Entscheidung rechtskräftig geworden ist mit Ausnahmen.

Wahrnehmung nach Rechtskraft:

Der Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit und die Unzulässigkeit des Rechtsweges ieS können auch nach Rechtskraft noch durch einen Antrag der obersten Verwaltungsbehörde an den OGH gem § 42 JN wahrgenommen werden.

Der Mangel der Prozessfähigkeit/der gesetzlichen Vertretung/der Vertretungsmacht des Einschreiters können noch mit Nichtigkeitsklage geltend gemacht werden.

Das Übersehen einer bereits rechtskräftigen Entscheidung in derselben Sache kann mit Wiederaufnahmsklage geltend gemacht werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Wie entschiedet das Gericht über das Vorliegen der Prozessvoraussetzung?

A

Die Entscheidung ergeht in Beschlussform kann aber auch in die Entscheidung über die Hauptsache aufgenommen werden gem § 261 Abs 1 ZPO.

Gegen den Beschluss ist Rekurs möglich und wenn es in die Entscheidung der Hauptsache aufgenommen wurde Berufung und Revision.

Es bedarf keiner zwingenden mündlichen Verhandlung.

Damit die Entscheidung erster Instanz ergehen darf müssen zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz alle Prozessvoraussetzungen vorliegen. Bei der Zuständigkeit und der Zulässigkeit des streitigen/außerstreitigen Rechtsweges genügt das Vorliegen bei Gerichtsanhängigkeit.

Wenn eine Prozessvoraussetzung fehlt ist die Entscheidung aufzuheben und das verfahren ist für nichtig zu erklären sowie die Klage mit Beschluss zurückzuweisen.

Heilungsversuch können bei einem mangel der Partei-/Prozessfähigkeit, der gesetzlichen Vertretung oder der Vertretungsmacht des Einschreiters vorgenommen werden (Nachträgliche Genehmigung).

Eventuell kann es auch zu einem Verbesserungsversuch gem § 84 ZPO kommen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

In welcher Reihenfolge sind die Prozessvoraussetzungen zu prüfen?

A

Nach der hL sind alle Prozessvoraussetzungen gleichrangig. Nach einer anderen Ansicht besteht keine Gleichrangigkeit zuerst sind die parteibezogenen dann die gerichtsbezogenen und dann die streitgegenstandsbezogenen zu prüfen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly