C.2 Steuerbare Leistungen Flashcards

(17 cards)

1
Q

Vier arten von steuerbaren Umsätzen

A

einen Haupttatbestand:
- Lieferungen und sonstige Leistungen

drei Ersatz-Tatbestände:
- unentgeltliche Wertabgaben (= Eigenverbrauch)
- Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet
- Innergemeinschaftlicher Erwerb

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2
Q

Lieferungen und sonstige Leistungen - Haupt Tatbestand formuliert als

s. Beispiel S. 4

A
  • Lieferungen und sonstige Leistungen, die
  • ein Unternehmer
  • im Rahmen seines Unternehmens
  • im Inland und
  • gegen Entgelt ausführt
  • UStG unterscheidet zw. Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • Lieferung -> Gegenstand (§3 UStG)
  • sonstige Leistungen -> sämtliche andere wirtschaftlichen Aktivitäten (§3a UStG)
  • Untrescheidung wichtig für Bestimmung des Otes der Leistung, nur wenn Ort in DE dann nach deutschen Umsatzsteuer
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3
Q

Lieferungen und sonstige Leistungen 2

A
  • maßgebend für Umsatzbesteuerung ist Erfüllungsgeschäft (Übergabe) nicht Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag)
  • einheitlicher Vorgang umsatzsteuerlich nicht in mehrere Leistungen aufgeteilt, unselbständige Nebenleistungen teilen umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung (s. Beispiel S. 4)
  • nicht nur Hauptgeschäfte, auch Hilfsgeschäfte sind steuerbar (s. Bsp. S. 4)
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4
Q

Unentgeltliche Wertabgaben - Unternehmer als Konsument

A
  • ist Eigenverbrauch
  • privater Verbrauch und Gebrauch von Gegenständen des Unternehmens durch den Unternehmer selbst als Konsument
  • einer Lieferung oder sonstigen Leistung gleichgestellt
  • zwei Arten
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5
Q

Unentgeltliche Wertabgaben - 1. Entnahme von Gegenständen

A
  • Unternehmer entnimmt Gegenstand vom Unternehmen für privaten Zweck
  • wiel Gegenstand zuvor für Unternehem erworben -> kann Vorsteuer geltend machen
  • s. Bsp. S. 5
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6
Q

Unentgeltliche Wertabgaben - 2. Entnahme von Leistungen

A
  • Unternehmer verwendet Gegenstand oder Leistung für private Zwecke

Beispiele:
- betrieblicher Pkw auch für Privatfahrten
- Malermeister lässt durch seine Mitarbeiter sein Einfamilienhaus neu streichen
- Rechtsanwalt “beschäftigt” eine Mitarbeiterin in seinem Büro mit der Verwaltung von seinen privaten Immobilien

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7
Q

Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet

A
  • Einfuhr von Gegnständen aus Drittlandsgebiet werden mit Einfuhrumsatzsteuer erfasst
  • Zweck: eingeführte Gegenstände genauso mit Umsatzsteuer belasten wie im Inland hergestellte
  • an der Grenze von Zollbehörden erhoben und verwaltet
  • Bestimmungslandprinzip, Ursprungslandprinzip
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8
Q

Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet - Bestimmungslandprinzip

A
  • es besteuert das Importland mit seiner Umsatzsteuer, Steuer verbleibt dem Importland
  • das Land, in das hineingeliefert wird
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9
Q

Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet - Ursprungslandprinzip

A
  • es besteuert das Exportland mit seiner Umsatzsteuer, Steuer verbleibt dem Exportland
  • das Lnad, in dem gekauft wurde
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10
Q

Einfuhr aus dm Drittlandsgebiet - Privatmann

A
  • kann den Tatbestand der Einfuhr auch verwirklichen
  • jedoch kann Privatmann die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen
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11
Q

Innergemeinschaftlicher Erwerb

s. Beispiel S. 7 und Abbild F. 17

A
  • Lieferungen zwischenn zwei Unternehmen innerhalb der EU Staaten
  • Liefeurng = umsatzsteuerfrei
  • Erwerb = umsatzsteuerpflichtig
  • USt-ID Nummer als Nachweis (Privatpersonen haben sowas nicht)
  • Lieferer muss immer an eine Zentralstelle seines Landes die umsatzsteuerfreien Lieferungen mit den USt-Id der Empfänger melden
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12
Q

Unternehmer

A

ist wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig ausübt:
- natürliche Personen (Einzelhändler, Handwerker, Dienstleister)
- juristische Personen (GmbH, AG)
- Personenvereinigungen (OHG, KG, GbR, Vereine)

s. Beispiel S. 8

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13
Q

Inland - Eingrenzung, Bestandteil

A

ist das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland:
- ohne Büsingen in der Schweiz und Insel Helgoland
- ohne die Freihäfen
- ohne die Gewässer und Watten zw. der Hoheitsgrenze un der jeweiligen Strandlinien

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14
Q

Inland - Freihäfen

A
  • geschaffen, damit Überseeschiffe andocken und ausladen können
  • zollrechtliche und umsatzsteuerliche Auswirkungen erst, wenn Ware aus dem Zollfreigebiet ins Inland eingeführt werden
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15
Q

Inland - Ziel der USt

s. Beispiel S. 8

A
  • Konsum im Inland besteuern
  • wird Umsatz im Inland ausgeführt, ist es für die Besteuerung unerheblich, ob der Unternehmern:
    -> deutscher Staatsangehöriger ist
    -> Wohnsitz oder Sitz im Inland hat
    -> im Inland eine Betriebstätte unterhät oder
    -> die Rechnung erteilt od. Zahlung erhält
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16
Q

Inland/ Ländergruppen- Umsatzsteuerliche Ausland

A

unterteilt in:
- das übrige Gemeinschaftsgebiet der Mitgliedsstaaten der EU und
- das Drittlandsgebiet aller Nicht-EU-Staaten

17
Q

Beispiele zur Abgrenzung

s. Beispiele S. 9-10
s. Tabelle F. 21

A
  • Ziel USt -> Erfassung und Besteuerung des Letzverbrauches (2.7.1)
  • Umsatzsteuerbelastung zw. zwei Unternehmen wird neutralisiert durch Gewähren des Vorseuerabzuges (2.7.2)
  • Besteuerung des Warenverkehrs innerhalb der Länder der EU (2.7.3)
  • für Konsumenten gilt innerhalb der EU Ursprungslandprinzip (2.7.4)
  • Für Unternehmen gilt innerhalb der EU das Bestimmungslandprinzip (2.7.5)
  • bei Besteuerung des Warenverkehr mit Drittstaaten gilt für Unternehmen und Konsumenten BstP (2.7.6)