B.15 Außergewöhnliche Belastungen Flashcards
(9 cards)
1
Q
Allgemein
A
- Kosten der privaten Lebensführung, die einkommensmindernd geltend gemacht werden können
2
Q
Fälle nach der allgemeinen Definition
A
- zwangsläufig höhrere Aufwendungen als der übrigen Mehrzahl Steuerpflichtiger mit gleichen Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen
- zwangsläufig bedeutet, Aufwendungen nicht entziehbar durch sittliche, rechtliche od. tatsächliche Gründe
- durch Aufwendung muss Belastung vorliegen
- von dritter Seite Unterstützungen, Beihilfen od. Entschädigungen muss abziehen
3
Q
Fälle nach der allgemeinen Definition - wichtige Einzelfälle -> Krankheitskosten
A
- Arztkosten, Medikamente, Krankenhausaufenthalt etc.
- Voraussetzung für Abzug, Verodnung durch einen Arzt od. Heilpraktiker
4
Q
Fälle nach der allgemeinen Definition - wichtige Einzelfälle -> Beerdigungskosten
A
- für einen mittellosen Angehörigen, soweit die den Wert des Nachlasses übersteigen
5
Q
Fälle nach der allgemeinen Definition - Ermittlung des abzugfähigen Betrages
A
- abzugsfähig nur die Aufwendungen, die einen Eigenanteil übersteigen
- Prozentsatz bezogen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte
s. Beispiel S.27+28
6
Q
Typisierte Fälle - Unterstützungsleistungen
A
- abzugsfähig Aufwendungen für Unterhalt od. Berufsausbildung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person
- weitere Voraussetzung -> weder Steuerpflichtiger noch andere Person hat Anspruch auf Kindergeld od. Kinderfreibetrag für unterstützte Person
- gesetzlich unterhaltsberechtigt (Ehegatte und geschiedene, Kinder, Eltern)
- Höchstbetrag 12.096€ pro Jahr beschränkt uns um eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person zu kürzen (wenn über 624€)
- für Angehörige im Ausland gelten Sonderregelungen und erhöhte Nachweispflichten
7
Q
Typisierte Fälle - Ausbildungsfreibetrag
A
- 1200€ für Kinder über 18 Jahre bei auswärtiger Unterbringung
8
Q
Typisierte Fälle - Behinderten-Pauschbeträge
A
- nach dem Grad der Minderung, der durch das Versorgungsamt festgestellt wird, zwischen 384€ bei 20% bis 7400€ bei 100% und Pflegebedürftigkeit
9
Q
Typisierte Fälle - Pflege-Pauschbetrag
A
- 600€ bei Pflege eines Angehörigen im eigenen Haushalt
- Voraussetzung: amtlich festgestellte Pflegegrad mit min. 2
- Beträge erhöhen sich aus 1100€ bei Pflegegrad 3 und 1800€ ab Pflegegrad 4