B.13 Sonderausgaben Flashcards
(9 cards)
1
Q
Begriff und Einleitung - Ausgaben
A
- bei Gewinneinkunftsarten -> Betriebsausgaben, abzugsfähig (z.B. Kopierpaier für Kanzlei)
- bei Überschusseinkunftsarten -> Werbungskosten, abzugsfähig (z.B. Farbe für Mietshaus)
- private Lebensführung -> nicht abzugsfähig (z.B. Lebensmittel für Haushalt)
-> Ausnahme: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
2
Q
Begriff und Einleitung - Sonderausgaben zwei Gruppen
A
- Vorsorgeaufwendungen (s.S. 24+25!!!)
- Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung
- Höchstbeträge nach versch. Berechnungen - übrige Sonderausgaben
- abschließende Aufzählung im Gesetz (§10 EStG)
3
Q
Übrige Sonderausgaben - Unterhaltsleistungen bei Geschiedenen/ Realsplitting
A
- Realsplitting kann angeandt werden
- Unterhaltsleistung bis max. 13.805€ als Sonderausgaben abgezogen, wenn als sonstige Einkünfte versteuert
- Zustimmung zur Versteuerung erfolgt auf der Anlage “U”
- Zahler übernimmt auch Mehr-Einkommensteuer des Empfängers -> so kein finanzieller Nachteil beim E.
4
Q
Übrige Sonderausgaben - Renten bei Vermögensübertragung/ Renten und dauernde Lasten
A
- im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen von Eltern auf Kinder übertragen
- lebenslange Versorgungsleistungen vereinbart -> von Kindern zur Altersversorgung der Eltern laufend gezahlt
- diese Beträge unter best. Voraussetzungen als Sonderausgaben abzugsfähig
- Empfänger der Leistungen versteuert diese Einnahmen als wiederkehrende Bezüge
5
Q
Übrige Sonderausgaben - Kirchensteuer
A
- abzugsfähig, die i, Veranlagungszeitraum tatsächlich geleisteten Kirchensteuerbeträge, unabhängig davon, für welchen Zeitraum sie entrichtet wurden
6
Q
Übrige Sonderausgaben - Kinderbetreuungskosten
A
- 80% der Aufwendungen, jedoch höchst. 4800€ je Kind für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes unter 14 Jahren als Sonderausgaben geltend gemacht werden
7
Q
Übrige Sonderausgaben - Berufsausbildungskosten
A
- Aufwendungen für eigene Berufsausbildung bis zu 6000€ im Kalenderjahr (gilt auch für Erststudium), z.B. Fahrtkosten, Studiengebühren etc.
- Sonderausgabenabzug wirkt sich für Studenten ohne eigene Einkünfte nicht aus
- Fortbildungskosten im Rahmen eines ausgeübetn Berufes in voller Höe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig
8
Q
Übrige Sonderausgaben - Schulgeld
A
- 30% des Entgelts für Schulbesuch der Kinder einer privaten Ersatzschule als Sonderausgaben können abgezogen werden (Internat)
- max. 5000€ im Jahr pro Elternpaar und Kind
9
Q
Übrige Sonderausgaben - Spenden
A
- zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und besonders förderungswürdig anerkannter gemeinütziger Zwecke
- Spendenbescheinigung notwendig
- Höchstbetrag: 20% des Gesamtbetrags des Einkünfte od. 4% der Summe aus Umsätze, Löhne, Gehälter